Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen: neues Versicherungsjahr hat begonnen

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen: neues Versicherungsjahr hat begonnen

 

Linnhoff: Reisebüros sollten bei Buchung dringend die Sicherungsscheine überprüfen.

Am 01.11.2023 hat das neue Versicherungsjahr für die Absicherung der Pauschalreisen begonnen und der Bundesverband der Reisebüros VUSR e.V. rät den Reisebüros dringend dazu, die ausgestellten Sicherungsscheine auf Ihre Gültigkeit zu überprüfen.

Verbandschefin Linnhoff erklärt: „die neuen Sicherungsscheine müssen für Buchungen das neu begonnene Jahr 01.11.2023 bis 31.10.2024 ausweisen und zudem die notwendigen Pflichtangaben enthalten. Diese sind für die größeren und beim DRSF versicherten Veranstalter dem Muster auf der Webseite zu entnehmen:
https://drsf.reise/sicherungsschein/
Auch sollten die Büros einen Blick auf die Liste der beim DRSF abgesicherten Reiseanbieter werfen, die allerdings noch nicht aktualisiert wurde (Stand 20.06.2023).“
https://drsf.reise/abgesicherte-reiseanbieter/

Ähnliche Listen gibt es auch bei anderen Absicherern.

Linnhoff rät hier dringend dazu, die Augen offen zu halten. „wir haben bereits Sicherungsscheine mit heutigem (01.11.2023) Buchungsdatum vorgelegt bekommen, die weder aktuell noch inhaltlich korrekt waren. Dieses Vorgehen ist nicht tolerierbar und wird bereits überprüft.

Wenn Unsicherheiten auftreten, sollten sich die Büros umgehend an den jeweiligen Versicherer wenden. Mitglieder können sich auch direkt an uns wenden.

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