VUSR begrüßt Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

VUSR begrüßt Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie

 

VUSR e.V. begrüßt Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie – wichtiger Schritt zu mehr Klarheit im Reiserecht
Der VUSR e.V. – Bundesverband der Reisebüros und Reiseunternehmen in der Reisebranche begrüßt die Verabschiedung der überarbeiteten EU-Pauschalreiserichtlinie durch das Europäische Parlament am 12. März. Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für Pauschalreisen zu vereinfachen, transparenter zu gestalten und besser an die Praxis der Reisebranche anzupassen. Der Rat der Europäischen Union wird voraussichtlich noch im Laufe des Monats zustimmen. Nach nationaler Umsetzung sollen die neuen Regelungen voraussichtlich ab März 2029 gelten.
 
„Wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein“, erklärt Marija Linnhoff, 1. Vorsitzende des VUSR e.V. – Bundesverbandes. „Der VUSR e.V. hat sich insbesondere von Beginn an für die Abschaffung der sogenannten verbundenen Reiseleistungen und für eine deutliche Vereinfachung bei der Buchung von Einzelleistungen eingesetzt. Dieses Ziel haben wir nun erreicht.“
 
Die wichtigsten Änderungen der neuen Richtlinie im Überblick:
 
1. Keine Deckelung von Vorauszahlungen
Reiseveranstalter dürfen weiterhin Anzahlungen und Restzahlungen flexibel festlegen. Eine EU-weit einheitliche Obergrenze für Vorauszahlungen wurde nicht eingeführt.
 
2. Abschaffung der „Linked Travel Arrangements“ (LTAs)
Das bisherige System der sogenannten „verbundenen Reiseleistungen“ wird vollständig abgeschafft. Hintergrund ist, dass diese Regelung in der Praxis als zu komplex und wenig hilfreich bewertet wurde. Mit der Abschaffung wird der Rechtsrahmen deutlich vereinfacht.
 
3. Klare Informationspflicht bei Einzelbuchungen
Wenn Anbieter zu bereits gebuchten Einzelleistungen weitere einzelne Reiseleistungen vorschlagen, muss klar darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handelt. Erfolgt dieser Hinweis nicht und der Kunde bucht innerhalb von 24 Stunden weitere Leistungen, entsteht automatisch ein Pauschalreisevertrag.
 
4. Neue Regeln für kostenlose Stornierungen
Eine kostenfreie Stornierung bleibt weiterhin möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen – etwa am Abreiseort, während der Reise zum Zielgebiet oder im Zielgebiet selbst. Diese Regelung wird künftig enger gefasst und muss jeweils individuell geprüft werden. Probleme am Wohnort oder auf dem Weg zum Flughafen beziehungsweise zum Abreiseort berechtigen künftig nicht zu einer kostenfreien Stornierung.
 
5. Verbindliche Regeln für das Beschwerdemanagement
Reiseveranstalter müssen Beschwerden künftig innerhalb von 7 Tagen bestätigen und spätestens innerhalb von 60 Tagen beantworten. Damit soll die Transparenz und Verlässlichkeit im Umgang mit Kundenanliegen verbessert werden.
 
6. Keine EU-weit harmonisierten Sanktionen
Die Festlegung von Bußgeldern bleibt weiterhin Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. Einheitliche EU-Sanktionsregelungen sind nicht vorgesehen.
 
7. Verbesserte Informationspflichten
Die Informationspflichten gegenüber Reisenden werden aktualisiert und erweitert. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Barrierefreiheit, Visa- und Passbestimmungen sowie zu Kündigungs- und Vertragsbedingungen.
 
Zeitplan
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments wird erwartet, dass der Rat der Europäischen Union die Richtlinie ebenfalls bestätigt. Anschließend erfolgt die Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab März 2029 Anwendung finden.
 
Der VUSR sieht in der Reform einen wichtigen Schritt hin zu einem klareren und praxisnäheren Rechtsrahmen für die Reisebranche sowie zu mehr Transparenz für Reisende in Europa.

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