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VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Der Deutsche Reise-RettungsFonds (DRRF)

Kurzfassung:

Der Staat legt einen Fonds auf. Dieser umfasst – wenn er auch zukünftige Insolvenzabsicherung nach derPauschalreiserichtlinie (und EU-Fluggastrechteverordnung¹) berücksichtigen soll – ca. 10 Mrd. Euro.
>> Den Reisegästen werden hieraus über die Reiseveranstalter Anteile in Höhe des jeweilig bezahltenReisepreises ausgezahlt. Somit sind die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Basis §651h BGB zufriedengestellt und der Staat als Schuldner trägt so europarechtlich gestützt und zukunftsorientiert zum Vertrauen in die gesamte Branche bei.
>> Die seinerzeit von den Reisegästen gezahlten Reisegelder werden über den Reiseveranstalter der regulärenVerteilung zugeführt. Reisebüros erhalten hieraus ihre wohlverdienten Provisionen² für die Vermittlungstätigkeit und den enormen Mehraufwand für Rückholungen bzw. -abwicklungen. Die von den Reiseveranstaltern kalkulierten Margen² zur Deckung von Gehältern, betrieblichen Aufwendungen, Marketing, Katalogeerstellung etc. verbleiben bei denselben.
>> Im Gegenzug zahlt der Veranstalter die aus den Reisegeldern noch nicht ausgegebene Anteile fürReiseleistungen wie Beförderung und Beherbergung in den Fonds ein bzw. er tritt Forderungen gegenüberLeistungsträger für nicht erbrachte Leistungen an den Schuldner des Fonds ab.
>> Aus zukünftigen Neubuchungen zahlt der Reiseveranstalter aus den von Reisegästen vereinnahmtenReisegeldern eine Fondseinlage in Höhe von z.B. € 5,-/Reisegast und Buchung in den Fonds ein.

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¹Inwieweit der Fonds auch Bestimmungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung berücksichtigen soll und ²ob und die benannten Margen und Provisionen den Reiseveranstaltern und Reisebüros als Soforthilfe zur Verfügung stehen oder von diesen innerhalb derFondslaufzeit zurückgezahlt werden, bliebe zu erörtern.

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Bundesregierung spielt auf Zeit

VUSR sieht Hunderttausend Arbeitsplätze im Reisebürovertrieb gefährdet

Iserlohn, den 23. April 2020 (w&p) –


Mit Entsetzen reagiert der Branchenverband VUSR auf Anzeichen, dass die Bundesregierung trotz der vorliegenden ablehnenden Direktive der EU-Kommission an der Durchsetzung des Zwangsgutscheins bei abgesagten und noch abzusagenden Reisen festhält.„Sollte dies eintreten, werden Verbraucher und Reisebüros, die unverschuldet in die derzeitige Situation geraten sind, vom Staat durch die aktive Aussetzung von Verbraucherrechten dazu gezwungen, ihre Ansprüche in jahrelange, zinsfreie Kredite für Reiseveranstalter wie z.B. der TUI umzuwandeln“, kritisiert die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff.

Völlig unverständlich sind für sie die Beweggründe der Bundesregierung. „Offenbar hat der Bund zum Ziel, in einer Größenordnung von rund 1,8 Milliarden Euro circa 4.000 Arbeitsplätze bei der TUI zu retten“, mutmaßt die Branchen-Expertin. „Warum aber stehen für die mehr als 100.000 Branchen-Mitarbeiter, z.B. in kleinen und mittelständischen Reisebüros in Deutschland, nicht 500 Millionen Euro Direkthilfe zur Verfügung?“.

Marija Linnhoff fordert, dass sich die Soforthilfe für die mittelständischen Reisebüros an den generierten Provisionen für das Geschäftsjahr 01.11.2019 – 31.10.2020 orientiert und von der Bundesregierung noch im ersten Halbjahr 2020 an die Reisebüros ausbezahlt wird.

Zugleich weist der VUSR in diesem Zusammenhang auf das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz – IfSG) hin, in dem es sinngemäß heißt: Erhalten Selbständige ein Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit und erleiden dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung.„

Die Reisebüros haben bzw. werden aufgrund der zahlreichen Reiseabsagen wegen Covid-19 bis zu 95 Prozent ihrer Jahreseinkünfte verlieren“, warnt Marija Linnhoff. „Darüber hinaus haben sie die doppelte bis hin zu dreifache Arbeit bei der Rückabwicklung zu leisten – eine Tätigkeit, die niemand bezahlt. Es stehen aktuell 100.000 Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit von deutschen Reisebüros zur Disposition.“

Die Verbandsvorsitzende verweist nochmals auf die längst umsetzbaren Vorschläge für einen Reise-Rettungsfonds, der den verantwortlichen Stellen in den entsprechenden Ministerien u.a. von Seiten des VUSR und des Verbraucherschutzes vorliegt. „Dieser Weg wird auch von Seiten der EU unterstützt und bietet eine europarechtlich abgesicherte Lösung, wie sämtliche Reiseunternehmer vor einer Insolvenz geschützt werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht auf Rückerstattung beibehalten können, bekräftigt die VUSR-Vorsitzende.

„Überhaupt nicht nachvollziehbar und schlichtweg erschreckend ist, dass wir bei diesem wirtschaftlich so bedeutenden Thema für die Branche nicht einen Schritt weiter als zu Beginn des Pandemie-Chaos sind“, konstatiert Marija Linnhoff. Auch stelle ein eventuell drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren keinen guten Einstieg in die EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik ab Juli 2020 dar. „Diese wird schon schwierig genug, als dass sich die Akteure dort dann auch noch Rechtsbruch mit nationalstaatlicher Intention vorwerfen lassen müssen“, so die VUSR-Vorsitzende.

Über den VUSR:
Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR) fördert Reisevermittler in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen. Gegründet wurde er während der Umsetzungsphase der Pauschalreiserichtlinie als neue, starke Interessenvertretung für den Reisebürovertrieb. Drei Jahre nach seinem Start gehören dem VUSR bundesweit rund 2.500 Reisebüromitglieder, Förderer und assoziierte Mitglieder an.

Für Rückfragen:
Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. (VUSR)
Tel: 02371-151955
Email: info@vusr.de

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Branchenverband VUSR positioniert sich ganz klar gegen Gutschein-Lösung

„Verbraucher und Reisebüros dürfen nicht zu zinsfreien Nothilfebanken der Reiseveranstalter und Airlines gemacht werden“

(Iserlohn, 27.03.20) „Gutscheine anstelle von Bargeld ist keine Lösung“, bekräftigt Marija Linnhoff im Namen des Verbands unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR). Damit spricht sich der VUSR klar gegen die derzeit im Raum stehende Option für Unternehmen in der Reiseindustrie aus, entgangene Reiseleistungen aufgrund der Corona-Situation weltweit mit unabgesicherten Gutscheinen zu kompensieren. „Die Bundesregierung sollte jetzt schnellstens für ihr wieder einmal (!) desolates Fehlverhalten bei der Umsetzung von Gesetzen Verantwortung übernehmen“, kritisiert die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff scharf. „Es kann nicht angehen, dass Gutscheine als Allheilmittel für die Kunden und Reisebüros sowie den Schutz der Verbraucher angesehen werden. Diese Variante ist definitiv nicht das richtige und adäquate Mittel zur Lösung der Liquiditätsprobleme einiger Reiseveranstalter und Airlines.“

Die VUSR-Vorsitzende legt großen Wert darauf, dass den Kunden der Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Beträgen bei Pauschalreisen BGB 651h erhalten bleibt und sie diese zeitnah rückerstattet bekommen. „In einer Zeit, in der die Kunden selbst nicht wissen, wie es weitergeht, kann man nicht erwarten, dass Kunden und Reisebüros zu Banken der Veranstalter gemacht werden“, moniert Marija Linnhoff. „Hier muss die Bundesregierung als Bürge für die Veranstalter im Hinblick auf die zu erstattenden Kundengelder sowie die Provisionen eintreten, denn die Bundesregierung hat es wieder einmal wider besseren Wissens versäumt, eine funktionierende Kundengeldabsicherung zu verabschieden.“

Marija Linnhoff tritt vehement für die Belange der rund ca. 20.000 betroffenen selbstständigen Reiseverkäufer ein, deren liquide Mittel seitens der Veranstalter abgebucht werden, ohne die Kundengelder zu erstatten. „Es kann nicht angehen, dass sie sich zur Rettung der Reiseveranstalter und Airlines opfern müssen“, betont Marija Linnhoff. „Somit ist es allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung faire und konsequente Maßnahmen ergreift und die gesamte Reisebranche damit zugleich in ihrer großen Krise stützt.“

Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V.

Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR) fördert Reisevermittler in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen. Gegründet wurde er während der Umsetzungsphase der Pauschalreiserichtlinie als neue, starke Interessenvertretung für den Reisebürovertrieb. Drei Jahre nach seinem Start gehören dem VUSR bundesweit rund 2.500 Reisebüromitglieder, Förderer und assoziierte Mitglieder an.

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VUSR-Initiative zu den vorvertraglichen Informationspflichten (VVI)

„Die Veranstalter müssen gesetzlich auferlegte Pflichten auch umsetzen“:

VUSR-Initiative zu den vorvertraglichen Informationspflichten (VVI)

Iserlohn, 9. April 2019 (w&p) – VUSR-Initiative zur Absicherung der Reisebüros bei den vorvertraglichen Informationspflichten (VVI): Der VUSR rät, die Veranstalter an ihre Pflicht zu erinnern, dem Vertrieb die vorvertraglichen Informationen zur Verfügung zu stellen. „Es wird die Reisebüros zwar nicht von der Haftung entbinden, aber Schadensersatzforderungen vereinfachen“, bekräftigt VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff.

„Unser Ziel ist es, die Veranstalter dazu zu bringen, die ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten auch umzusetzen“, erläutert Marija Linnhoff. Die vorvertraglichen Informationspflichten (VVI) sind in ihren Augen ein überaus wichtiger Bestandteil der Reisebuchung. Händigt das Reisebüro fehlerhafte oder sogar keine VVI aus, steht es in der Haftung.

„Das Gefährliche an dem Sachverhalt ist, dass nur Veranstalter die Möglichkeit haben, die VVI zu erstellen. Nur sie kennen ihre Angebote, die Gegebenheiten vor Ort und weitere Fakten, auf deren Grundlage die VVI zu erstellen sind“, so Marija Linnhoff.

„Bisher liefern die Veranstalter weder korrekte Informationen, noch bestätigen sie im Agenturvertrag, dass sie für falsche bzw. fehlende Informationen haften“, kritisiert die Verbandsvorsitzende. „Somit fordern wir die Reisebüros nun dazu auf, einen von uns vorgefertigten Brief an die Veranstalter zu schicken, um Rückgriffsansprüche zu sichern.“

Die Reise-Expertin betont: „Es ist überaus wichtig, dass Reisebüros für alle Fälle vorbereitet sind.“ Ein Briefentwurf, der an die Veranstalter geschickt werden kann, steht für Reisebüros zum Download zur Verfügung.

Foto zum Download unter:

www.wilde.de/Anlage/Initiatorin_Marija_Linnhoff_Credit_VUSR.jpg

Im Foto: VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff startet mit dem Verband eine Initiative zu den vorvertraglichen Informationspflichten (VVI).

Über den VUSR:

Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR) fördert Reisevermittler in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen. Gegründet wurde er während der Umsetzungsphase der Pauschalreiserichtlinie als neue, starke Interessenvertretung für den Reisebürovertrieb. Drei Jahre nach seinem Start gehören dem VUSR bundesweit rund 400 Vollmitglieder an, zudem wird er von einer wachsenden Zahl an Fördermitgliedern unterstützt.

Für Rückfragen:

Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. (VUSR)

Tel: 02371-151955

Email: info@vusr.de

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VUSR: „Unsere Dienstleistung braucht endlich Wertschätzung“

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Unsere Dienstleistung braucht endlich Wertschätzung“:

Die kostenfreie Beratung von Fachkräften in Reisebüros gehört anerkannt

Iserlohn, 2. April 2019 (w&p) – Beraten, lotsen und gestalten: Der Job des Reisebüro-Mitarbeiters ist vielseitig und mit hohen Anforderungen verbunden. Vom Kunden bzw. Verbraucher entsprechend anerkannt ist er in den Augen des Verbands unabhängiger selbständiger Reisebüros aber noch nicht. „Unsere Dienstleistung braucht endlich die Wertschätzung, die sie verdient“, fordert daher VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff.

„Reisebüros haben nicht die monetären Mittel, um große Werbekampagnen zu starten“, bekräftigt die erfahrene Touristikerin, die 15 Jahre lang ein Reisebüro geführt hat. Sie ergänzt: „In den Köpfen vieler Menschen hält sich der Eindruck, dass online buchen billiger sei. Dies ist ein Ergebnis der vielen reichweitenstarken Werbemaßnahmen der Online-Anbieter, es entspricht aber nicht der Realität.“

Denn: Die Mehrzahl der Online-Anbieter tritt – wie das Reisebüro auch – als Vermittler auf. „Die Preise werden aber nicht von den Vermittlern festgelegt, sondern von der Airline, dem Hotel oder dem Reiseveranstalter. Die Preise im Reisebüro und online sind somit gleich“, hebt Marija Linnhoff hervor.

Was es im Reisebüro jedoch kostenfrei „on top“ gibt: die Beratung von Fachleuten. „Das gibt es in kaum einer anderen Branche umsonst“, betont die VUSR-Vorsitzende. „Und diese Beratung hat viele Vorteile, unter anderem spart sie nicht nur immens Zeit, sondern die Kunden haben auch einen festen Ansprechpartner, mit dem sie alle offenen Fragen abklären können.“

Durch entsprechende EDV-Systeme haben die Reisebüro-Mitarbeiter einen besseren Überblick über die verschiedenen Angebote und können eventuelle Risiken besser einschätzen. Auch lotsen die Fachkräfte durch den Tarifdschungel, durch verwirrende Gepäckbestimmungen und die große Angebotsvielfalt. „Bei Rückfragen gibt es keine endlos langen telefonischen Warteschleifen, und auch bei Flugverspätungen, Stornierungen oder eventuellen Mängeln am Urlaubsort steht das Reisebüro mit seinen persönlichen Ansprechpartnern mit Rat und Tat zur Seite“, so Marija Linnhoff.

Beste Beispiele für die großen Vorteile einer Reisebüro-Betreuung sind für die VUSR-Vorsitzende die Airline-Insolvenzen von Germania und Air Berlin: „Hier haben die Mitarbeiter in den Reisebüros schnell und unbürokratisch Alternativen und auch Hinweise zu rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt“, hebt Marija Linnhoff hervor.

Die Touristikerin plädiert bereits seit längerem für einen gesetzlich geregelten Qualifizierungsnachweis für jeden Vermittler oder Verkäufer von Reisen oder Flügen. „Eine qualifizierte Reiseberatung gehört endlich entsprechend anerkannt“, lautet ihre Forderung. „Zudem dient dies ja auch dem Schutz des Verbrauchers.“

Meldung im pdf-Format unter: www.wilde.de/Anlage/Reisebuero_Dienstleistung_gehoert_anerkannt.pdf

Foto zum Download unter: www.wilde.de/Anlage/Credit_VUSR_VUSR_Vorsitzende_Marija_Linnhoff.jpg

Über den VUSR:

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Für Rückfragen:

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