Hand- und Aufgabegepäck: VUSR fordert klare Informations-Regeln

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Hand- und Aufgabegepäck: VUSR fordert klare Informations-Regeln

 

Linnhoff: Wirrwarr bei Handgepäckregeln verursacht hohe Mehrarbeit bei den Reisebüros
 
Der Bundesverband der Reisebüros VUSR möchte klare Regeln für Informationen zum Handgepäck bei Flugreisen. Die Handhabung von Handgepäck auf Flugreisen stelle für viele Reisende ein wiederkehrendes Problem dar, besonders im Hinblick auf die uneinheitlichen Vorgaben zu Größe, Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke. Die Beschaffung der jeweils geltenden Regelungen bleibe allzu häufig unbezahlt an den Reisebüros hängen. Der VUSR fordert deshalb eine klare Regelung der Informationspflichten im Rahmen der Pauschalreiserichtlinie. Ziel sei es, die Zuständigkeit für die Mitteilung dieser Bestimmungen -wie beim Aufgabegepäck- eindeutig den Veranstaltern zuzuordnen.
 
Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR, erklärt dazu: „Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortung klar geregelt wird. Die Reisebüros gehen neben ihren zahlreichen originären Aufgaben teilweise wirklich unter in Anfragen zu den Handgepäckbestimmungen. Wir wollen aber nicht länger unentgeltliche die ureigensten Aufgaben der Veranstalter übernehmen. Mit einer eindeutigen Zuweisung der Informationspflicht an die Veranstalter, vergleichbar mit der Regelung zum Aufgabegepäck, könnten viele Unklarheiten und zusätzliche Belastungen für den Reisevertrieb vermieden werden.“
 
Die momentane Situation sorge nicht nur für Verwirrung bei den Kunden, sondern belaste auch die Arbeitsprozesse der Reisebüros erheblich. Jedes Gepäckstück, das wegen Abweichungen von den vorgegebenen Maßen am Flughafen zu Problemen führt, erzeuge vielfach zusätzliche Kosten und Unzufriedenheit bei den Reisenden. „Die Gefahr, dass Kunden aus Unwissenheit beim Check-in zusätzlich bezahlen müssen, ist groß. Dies führt zu Frustration und schadet dem Vertrauen in die gesamte Branche“, so Linnhoff weiter.
 
Der VUSR setzt sich dafür ein, dass in den Reiseunterlagen klar definierte Angaben zum Handgepäck gemacht werden. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch für das Aufgabe-Gepäck. Kunden sollen nicht nur über das zulässige Format und Gewicht ihres Handgepäcks informiert werden, sondern auch darüber, wo sie diese Informationen gegebenenfalls selbst nachprüfen können. „Eine klare, von den Veranstaltern kommunizierte Richtlinie würde sowohl den Reisebüros als auch den Endverbrauchern zugutekommen. Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass entweder unsere Mitarbeiter oder die Reisenden die Last tragen, die Bestimmungen jedes einzelnen Leistungsträgers zu recherchieren, die er auch ganz simpel bekanntgeben kann. Wir brauchen da eine schnelle und transparente Lösung, die das Vertrauen in unsere Dienstleistungen stärkt. Reisende und Vertrieb werden es danken.“, betont Linnhoff.

Über den Autor

Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V. administrator