Der Deutsche Reise-RettungsFonds (DRRF)

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Der Deutsche Reise-RettungsFonds (DRRF)

Kurzfassung:

Der Staat legt einen Fonds auf. Dieser umfasst – wenn er auch zukünftige Insolvenzabsicherung nach derPauschalreiserichtlinie (und EU-Fluggastrechteverordnung¹) berücksichtigen soll – ca. 10 Mrd. Euro.
>> Den Reisegästen werden hieraus über die Reiseveranstalter Anteile in Höhe des jeweilig bezahltenReisepreises ausgezahlt. Somit sind die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Basis §651h BGB zufriedengestellt und der Staat als Schuldner trägt so europarechtlich gestützt und zukunftsorientiert zum Vertrauen in die gesamte Branche bei.
>> Die seinerzeit von den Reisegästen gezahlten Reisegelder werden über den Reiseveranstalter der regulärenVerteilung zugeführt. Reisebüros erhalten hieraus ihre wohlverdienten Provisionen² für die Vermittlungstätigkeit und den enormen Mehraufwand für Rückholungen bzw. -abwicklungen. Die von den Reiseveranstaltern kalkulierten Margen² zur Deckung von Gehältern, betrieblichen Aufwendungen, Marketing, Katalogeerstellung etc. verbleiben bei denselben.
>> Im Gegenzug zahlt der Veranstalter die aus den Reisegeldern noch nicht ausgegebene Anteile fürReiseleistungen wie Beförderung und Beherbergung in den Fonds ein bzw. er tritt Forderungen gegenüberLeistungsträger für nicht erbrachte Leistungen an den Schuldner des Fonds ab.
>> Aus zukünftigen Neubuchungen zahlt der Reiseveranstalter aus den von Reisegästen vereinnahmtenReisegeldern eine Fondseinlage in Höhe von z.B. € 5,-/Reisegast und Buchung in den Fonds ein.

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¹Inwieweit der Fonds auch Bestimmungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung berücksichtigen soll und ²ob und die benannten Margen und Provisionen den Reiseveranstaltern und Reisebüros als Soforthilfe zur Verfügung stehen oder von diesen innerhalb derFondslaufzeit zurückgezahlt werden, bliebe zu erörtern.

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