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VUSR PR-Meldung zur Onlineumfrage des DRV

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Donnerstag, den 22.12.2016, informierte der Deutsche Reise Verband (DRV) in einer Pressemitteilung über eine Online-Umfrage an die Reisebüros zu einzelnen Punkten der Pauschalreiserichtlinie.

Die Umfrageergebnisse sollen aus Vertriebssicht bei einer Anhörung vor den Ausschüssen ‚Recht & Verbraucherschutz‘ und ‚Tourismus‘ im Deutschen Bundestag am 23.01.2017 die Schwierigkeiten und Probleme belegen, die mit der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht einhergehen.

Wir, als VUSR, empfehlen unseren Mitgliedern in jedem Fall, an dieser Online-Umfrage teilzunehmen. Je mehr Reisebüros sich an der Umfrage beteiligen, desto authentischer und belastbarer sind die dann vor dem Bundestag vorgetragenen Zahlen, Daten und Fakten.

Die Umfrage ist online bis zum 11.01.2017.

An dieser Stelle betont die Vorsitzende des VUSR e.V. Marija Linnhoff „Wir glauben -nach wie vor- daran, dass für die Erarbeitung einer deutschen Fassung der EU-Pauschalreiserichtlinie eine gemeinsame, konstruktive Zusammenarbeit der Verbände unabdingbar ist.“

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DRV Umfrage

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VUSR e.V. zum persönlichen Gespräch im BMJV

Marija Linnhof – Vorsitzende des VUSR e.V. zum persönlichen Gespräch im BMJV.

Staatssekretär Billen sagt zu, direkt am Counter die Praxis kennen zu lernen.

Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR e.V. führte am heutigen Donnerstag im BMJV – Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – ein persönliches Gespräch mit Staatssekretär Herrn Gerd Billen und Frau Gabriele Scheuer zum Entwurf der Pauschalreiserichtlinie.

In ausgesprochen freundlicher und sehr positiver Atmosphäre zeigte Marija Linnhoff, gemeinsam mit dem juristischen Beistand des VUSR e.V., Frau Julia Thöle, aus der Kanzlei Beiten Burkhard, nachdrücklich die Schwachstellen des derzeitigen Entwurfs der umstrittenen Pauschalreiserichtlinie auf.

Um die Problematik der geplanten Richtlinie zu verdeutlichen und die tägliche Praxis kennen zu lernen, lud Marija Linnhoff Staatssekretär Billen ein, einen Tag in einem Reisebüro mitzuarbeiten. Herr Billen sagte spontan zu, sich selbst direkt am Counter, mit dem Ablauf eines Beratungsgesprächs und dem Buchungsablauf vertraut machen. Um sich auch ein Bild zu machen, wie Verbraucher/Urlauber darauf reagieren.

Absolute Einigkeit besteht darin, dass Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden muss. Sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch des Reisevertriebs, der Reisebüros.

Der VUSR e.V. kündigt an, zunächst den Gesetzesentwurf abzuwarten und sich dann gegebenenfalls direkt an Brüssel zu wenden. Linnhoff sagte: „Wir werden nicht locker lassen!“

Insgesamt wertet Marija Linnhoff dieses Gespräch als Erfolg ihrer unermüdlichen Bemühungen in der Sache und sehr positives Signal gegenüber dem VUSR e.V.

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PauschalRR: VUSR – In der Sache einig, auf dem Weg getrennt.

Pressemitteilung VUSR zur Anhörung zur Pauschalreisenrichtlinie

In der Sache einig, auf dem Weg getrennt.

So kann man nach den 8 Stunden des Gipfelgesprächs am 23. August in Berlin ein erstes Resümee ziehen. Vor den Regierungsvertretern muss wohl die versammelte Vertreterschaft aus der Tourismusindustrie Deutschlands, wie eine geballte Streitmacht gewirkt haben, immerhin hatten die Funktionäre der einzelnen Verbände keine besonderen Wimpel mit oder Trachten an. Auch waren im Detail die vorgebrachten Argumente sehr ähnlich, wenn auch aus unterschiedlichen Beweggründen formuliert. Zielgenau und fachkundig gaben Frau Marija Linnhoff, Reisebürobesitzerin und Vorsitzende des neu gegründeten Reisebüro Verbands VUSR und ein Vertreter aus einem Touristbüro des Deutschen Tourismus Verbands e.V. ihre Bedenken zur deutschen Umsetzung der neuen EU Pauschalreisenrichtlinie zum Besten. Die anderen Verbände waren durch Funktionäre bzw. Justiziare vertreten, die die katastrophalen Auswirkungen auf die Praxis zwar vom Hörensagen gekannt haben mögen, aber an deren Argumentation man unschwer erkannte, dass es bis in letzter Konsequenz und in die Details der Gesetzestexte hinein klemmt. Umso bedenklicher ist die „gemeinsame Presseerklärung“ von lediglich 9 bei der Anhörung anwesenden Verbänden. Der V.I.R. und der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. VUSR fehlen in dem Papier, was allerdings im Wesentlichen die wichtigsten gemeinsamen Kritikpunkte der Branche wiederholt. Besonders traurig macht es Marija Linnhoff, dass der führende Verband DRV, der mit Namensänderungen in der Vergangenheit den Anspruch erhoben hat, für die gesamte Branche zu sprechen, mit der Ignorierung des Großteils des Vertriebs von seiner Maxime abgerückt ist, in allen Belangen des Einspruchs Gemeinsamkeit zu demonstrieren. In der Sache einig, auf dem Weg getrennt darf nicht nur für einen Teil der Branche gelten. Als Erfolg der Anhörung wertet gerade der VUSR, dass am 9. September ein zusätzlicher Anhörungstermin / workshop in Berlin ein beraumt wurde, bei dem die Vertreter des Justizministeriums mehr aus der Praxis des Reisevertriebs erfahren wollen. Hier sollten die anderen Verbände allerdings wirklich Vertreter hinschicken, die sich auskennen.

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VUSR wird Praxis-Schulungen zur novellierten Pauschalreiserichtline anbieten

In Zusammenarbeit mit der Kanzlei BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Thoele, LL.M. u.a. wird der VUSR bundesweit Schulungen für Reisebüroinhaber und deren Mitarbeiter/innen anbieten.

Die Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie verändert die Anforderungen im Arbeitsalltag der Reisebüros derart massiv, dass Schulungen durch Juristen nötig sind.

Die VUSR Vorsitzende Marija Linnhoff betont: „Aufgrund der Fragestellungen und Gespräche bei unserer Informationsveranstaltung am 07.08.16 in Frankfurt, war deutlich erkennbar wieviel weiterführender Informationsbedarf besteht. Die umfangreichen Veränderungen sind für die Vermittler alleine nicht überschaubar. Daher sind wir sehr froh, dass die Kanzlei BEITEN BURKLHARDT uns bereits jetzt zugesichert hat die notwendigen Schulungsmaßnahmen zu begleiten.“

Die Schulungen werden in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München voraussichtlich in der Zeit vom 01.11.16 bis 30.06.17 angeboten. Einzelheiten zu Terminen und Preisen sowie Anmeldungen können auf www.vusr.de abgerufen werden. Mitglieder des VUSR werden einen ermäßigten Preis für die Schulungen erhalten, aber auch für nicht VUSR Mitgliedern werden diese Seminare offen stehen .

Dazu in der Presse:

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Pressemitteilung: Eintragung ins Vereinsregister

Nach Gründung vom 02. Dezember 2015 wurde am 01. Juni 2016 der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. (VUSR) in das Vereinsregister beim Amtsgericht Iserlohn eingetragen.

Diese Interessenvertretung wurde notwendig, da laut Auskunft vom Wirtschaftsministerium in Berlin z.B. die Interessen der Reisebüros in Deutschland nicht vertreten werden.

Zweck des Verbandes ist die Förderung unabhängiger selbstständiger Reisebüros (Reisemittler) in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen.

z.B. die Interessen der Reisebüros bei der Diskussion um die Pauschalreiserichtlinie.

Die vom Vorsitzenden gesetzten, grundlegenden Ziele können damit innerhalb der ersten Amtszeit des Vorstands angegangen werden.

Das entsprechende Registerblatt läuft beim Amtsgericht Iserlohn unter der Vorgangsnummer VR 1777.

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Pressemitteilung: Datenschutz bei CRS Systemen

Liebe Reisebüro Inhaber/innen,

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 06.10.2015 die unter dem Namen „Safe Harbor“ bekannte Entscheidung der EU-Kommission für ungültig erklärt. Davon betroffen sind Datentransfers in die USA, die Anlass für das Urteil waren. Zu den Folgen der Entscheidung koordinieren sich nun die Datenschutzaufsichtsbehörden bundes- und europaweit. Erste Positionspapiere liegen vor.

Bei Übermittlung personenbezogener Daten aus Deutschland an eine Stelle in einem außereuropäischen Staat muss ein wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sichergestellt werden. Für die USA hatte die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission (2000/520/EG) festgestellt, dass dort ein angemessenes Datenschutzniveau bestehe, soweit US-Unternehmen, die der Kontrolle des US-Handelsministeriums unterliegen, die „Grundsätze des sicheren Hafens“ anerkennen und sich entsprechend zertifizieren. Diese Möglichkeit besteht ab sofort nicht mehr, da der Gerichtshof der Europäischen Union die Safe-Harbor-Entscheidung mit Urteil vom 06.10.2015 für ungültig erklärt hat. (Link)

Das bedeutet, dass seit Jahren unsere Kunden- und Buchungsdaten durch das Safe Harbor Abkommen auch in den USA und anderen Staaten geschützt gewesen sind.

Dieses Abkommen läuft  jedoch am 01.02.2016 aus. Dies hat ab diesem Zeitpunkt  weitreichende Folgen. Verhandlungen zum „Safe Habor II“ laufen zwar – werden aber noch Monate dauern.

Aufgrund von Nachfragen unserer Mitglieder des VUSR e.V.  i. G. , hat der Vorstand beim Datenschutzbeauftragten des Landes NRW sowie Bayern  und des Bundes nachgefragt und kommt zu dem Ergebnis, dass jedes Reisebüro welches ein CRS benutzt, und dieses  seine  Daten weiterhin auf Basis von „Safe Harbor“ übermittelt,  ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 300.000 Euro, drohen kann.

Ab 01.02.2016 wird es ein update auf der Seite www.ldi.nrw.de mit entsprechenden Hinweisen und zum Umgang geben.

Wir als VUSR e.V. i.G. können derzeit – nach den uns vorliegenden Informationen und Auskünften – nur eindringlich davor warnen,  die Kundendaten in einem Reservierungssystem das den Datenschutzrichtlinien nicht nachkommt,  ohne schriftliche Einwilligung der Kunden zu erheben.

Unsere derzeitige Empfehlung lautet;  auf ein Reservierungssystem zu wechseln,  dass den europäischen Anforderungen nachkommt, denn es drohen (nach einer gewissen kurzen Übergangszeit) empfindliche Bußgelder.

Für Anfragen stehen wir gern zur Verfügung.

VUSR e.V. i.G.


Quellen


Meldungen

  • FVW – Datenschutz – Sabre ringt um Lösung Link
  • FVW – Datenschutz-Abkommen mit USA – Bußgeld-Gefahr für Reisebüros Link
  • TA – Sabre: Keine Probleme mit Datentransfer Link
  • Travel ONE: Diskussion um Datenschutz: VUSR fragt bei CRS nach Link
  • Tagesschau: Datenaustausch zwischen EU und USA – Einigung auf neues „Safe-Harbor“-Abkommen Link
  • BizTravel: EU-USA-DATENAUSTAUSCH – Neues Abkommen bietet keine Rechtssicherheit Link