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21.06.18 Informationsveranstaltung zum neuen Reiserecht in Berlin

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Letztmalig vor Inkrafttreten der neuen Pauschalreiserichtlinie gibt der VUSR e.V. allen Interessierten die Möglichkeit, sich noch einmal fortbildende Informationen aus verschiedenen Blickrichtungen zu beschaffen.
Aktuelle Neuigkeiten werden von Experten aus Politik, Reiserecht, Versicherungen, Technik, Veranstaltern und Dienstleistern präsentiert.
Eine interessante Podiumsdiskussion sowie ein kleiner Reisemarkt runden die Veranstaltung ab.

 

Veranstaltungsplan

09:00 Uhr – 09:30 Uhr:
Registrierung, Einlass, Begrüßungskaffee und Snacks

09:30 Uhr – 10:00 Uhr:

Begrüßung durch die 1. Vorsitzende, Marija Linnhoff, des  VUSR e.V       
anschließend Keynote durch Politik (angefragt)

10:00 Uhr – 11:00 Uhr

Zusammenfassung zum neuen Reiserecht durch Frau Dr. Julia Thoele
und Herrn Prof. Dr. Vogel von der Kanzlei Beiten Burkhardt

11:00 Uhr – 11:30 Uhr

„Wie steht es bei den Onlinern mit der Umsetzung der PRRL und der DSGVO (z.B. in Bezug auf Facebook)“ ?
Antworten von Michael Buller, VIR Verbandspräsident

11:30 Uhr – 12:00 Uhr
:
Fragen – Antworten –  Diskussionen unter Mitwirkung von
Frau Dr. Thoele, Herrn Prof. Dr. Vogel, Michael Buller und Bernhard Koller (Bewotec) zu PRRL und DSGVO.

12:00 Uhr – 12:15 Uhr: 

„Was gibt es Neues Herr Burgmann“ ? Carsten Burgmann über Anex

12:15 Uhr – 13:00 Uhr
:
Mittagspause mit Lunch, Austausch unter Kollegen

13:00 Uhr – 15:00 Uhr
:
2 Workshops je 1 Stunde parallel

1. Workshop: „wie weit ist die Technik im Hinblick auf die PRRL“ mit
BEWOTEC, Bernhard Koller
2. Workshop „wie weit sind die Kooperationen im Hinblick auf die
PRRL“  mit Schmetterling, Steffen Knapp

Parallel zu den Workshops stehen in der Zeit Frau Dr. Thoele,
Prof. Dr.  Vogel, Dennis Zimon (Passulotion) , Marita Lavid (Kaera)  u.a.
für persönliche Fragen zur Verfügung. Der Reisemarkt findet während der ganzen Veranstaltung statt.

15:00 Uhr – 15:30 Uhr:
Kaffeepause mit Snacks, Austausch unter Kollegen

15:30 Uhr – 15:45 Uhr:
„Was gibt es Neues bei LMX, Herr Krug“ ? Mario Krug berichtet über LMX

15:45 Uhr – 16:45 Uhr
Podiumsdisskussion (wie geht’s jetzt weiter ? bzw. wie ist ihre Rechtsauffassung ?)

Moderator:
Arne Hübner von der touristik aktuell

Teilnehmer:
Carsten Burgmann (ANEX Tour GmbH)
Bernhard Koller (Bewotec GmbH)
Mario Krug (LMX Touristik GmbH)
Gerhard Lorkowski (KAERA)
Felix Methmann (Verbraucherzentrale-Bundesverband)
Sascha Peter Nitsche (Solamento Reisen GmbH)
Cyrus Nurischad (VUSR e.V.)
Prof. Dr. Hans-Josef Vogel (BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)  

16:45 Uhr – 17:15 Uhr
:
Fragen an die Diskutanten auf dem Podium

17:15 Uhr – 17:30 Uhr:
Resümee des Tages und Verabschiedung durch die 1. Vorsitzende des VUSR e.V.

Aufgeführte Mahlzeiten und Getränke sind inklusive.

 

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Impressionen ITB 2018

Eine sehr erfolgreiche, wenn auch anstrengende, Messe liegt hinter uns. Unser Fördermitglied ITT hat uns einen tollen Counter zur Verfügung gestellt, an dem uns einige Mitglieder Interessenten und potentielle neue Fördermitglieder besucht haben. Auch Pressevertreter und einige Politiker haben es sich nicht nehmen lassen kurz vorbei zu schauen und hallo zu sagen. 

Selbstverständlich waren wir auch bei wichtigen Abendveranstaltungen vor Ort live dabei.  (VUSR/HP)

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VUSR meets FVW

Am 21.02.2018 bekamen wir die Möglichkeit, in den Räumlichkeiten der FVW in Hamburg dem Marketingexperten Axel Jockwer lauschen zu dürfen.

Auf einem kurzen Rundgang durch die Redaktion erzählte uns Chefredakteur Klaus Hildebrandt einiges über die Arbeit für die verschiedenen Magazine im on- und offline Bereich.
Im Anschluss bekamen wir von Axel Jockwer in seinem Workshop „Denkanstöße“.

Wie verändern sich Märkte? Wie verändert sich der Kunde? Was verändert sich durch die Digitalisierung? Er zeigte die Unterschiede auf von 1999 – 2009 und 2018. Begriffe wie „machine learning“, „predictive analytics“, „personalized pricing“ „programmatic advertising“ und „citizen scoring“ wurden verdeutlicht mit dem Fazit – „Gelerntes wird zum Problem“. Was machen Suchmaschinen besser? Machen sie es wirklich besser? Warum nutzen die Reisebüros nicht ihr ganzes Wissen, dass sie über den Kunden haben, richig? … Denkanstöße!

Ein spannendes Thema… vielen Dank dafür und vielen Dank an die FVW!

Fotos: André Lenthe

VUSR meets FVW / Fotos: André Lenthe

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Stellungnahme zur Ausschussvergabe an die AfD (Tourismusausschuss)

Der VUSR e.V. wird mit grösster Aufmerksamkeit die Handlungen und Pläne des neuen Vorsitzenden des Tourismusausschusses, Sebastian Münzenmaier, verfolgen. Wir werden alles dafür erforderliche tun, auch unter diesem Vorsitz beste Ergebnisse für die Tourismusbranche zu erzielen. Das Jahr 2018 ist ein besonders brisantes Jahr für die gesamte Touristik und wir werden, wenn nötig mit Nachdruck auf die anstehenden Problematiken hinweisen. Marija Linnhoff, 1. Vorsitzende des VUSR e.V. betont: “Deutschland ist Reiseweltmeister! Reisebüros und Reiseveranstalter verhelfen jeden Tag Menschen dazu irgendwo „Ausländer“ zu sein und wir setzen darauf, dass die Zusammenarbeit mit dem Tourismusausschuss weltoffen und ohne Ressentiments fortgeführt wird.“

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VUSR: ITB-Aktion 2018

VUSR: ITB-Aktion

Der Reisebüro-Verband VUSR ist in diesem Jahr auf der ITB Berlin vertreten. An den Fachbesuchertagen vom 7. bis 9. März präsentiert sich der Verband an einem eigenen Counter auf der Standfläche des Reiseveranstalters ITT Ferien Pur.

An den Besuchertagen für Endkunden am Wochenende (10. und 11. März) stellt ITT seine Standfläche kostenlos für Reisebüros zur Verfügung. Bis zu neun Agenturen können dann auf der weltgrößten Tourismusmesse Reisen verkaufen.

Bewerbungen sind per E-Mail an info(at)vusr.de möglich.

 

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Seminar zur PRRL am 23.3.2018 in Frankfurt

Liebe VUSR Mitglieder,

nach dem großen Erfolg in Duisburg freuen wir uns sehr, das Seminar zum neuen Reiserecht (gemäß PRRL) nun auch in Frankfurt anbieten zu können.

Kommen Sie am 23.03.2018 nach Frankfurt und stellen Sie Fachleuten aus dem Bereich Jura, Versicherungen, Technik und Dienstleistung Ihre Fragen.

Zur neuen Rechtslage (ab Juli 2018) und den zu beachtenden Abläufen werden Rechtsanwältin Dr. Julia Thöle LL.M. und Prof. Dr. Hans-Josef Vogel von der Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt referieren.

Für den Bereich Technik in der Praxis – inkl. Gesundheits- und Einreisebestimmungen – und Versicherungen stehen Ihnen Unternehmensvertreter von BEWOTEC (Bernhard Koller) Passolution (Denis Zimon) und KAERA (Gerd Lorkowski)zur Verfügung.

Ort: BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt am Main.

Seminarplan

11:00h – 11:30h Registrierung & Einlass
12:00h – 14:00h „das neue Reiserecht“ – Überblick über die Neuerungen und Pflichten in der Praxis / Referenten Dr. Julia Thoehle LL.M. und Prof. Hans-Josef Vogel, Kanzlei Beiten Burkhardt
14:00h – 14:30h Pause
14:30h – 15:00h „das neue Reiserecht und die Technik“ / Referent Bernhard Koller
15:00h – 18:00h Diskussion, Fragen & Antworten der geladenen Fachleute
18:00h – 19:00h Networking & Come together (inkl. Drinks & Finger Food)

Anmeldungen nur bis zum 14.3.2018

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Seminar zur PRRL am 2.2.2018 in Duisburg

Sehr geehrte Mitglieder,

am Freitag, den 2.2.2018 wird unser erstes EU-Pauschalreiserichtlinien Seminar in Duisburg bei Schauinsland stattfinden.
Der Beginn ist für 14 Uhr geplant.  Informationen zur PRRl gibt es von den Experten Prof. Dr. Hans-Josef Vogel und Dr. Julia Thöle LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt.

Tagungsablauf

13:45 – 14:00 Uhr: Registrierung & Get-Together
14:00 – 16:00 Uhr: Die neue Pauschalreiserichtlinie – Überblick über die Neuerung ( Referenten: Prof. Dr. Hanjo Vogel und Frau Dr. Thoele, Kanzlei Beiten Burkhardt)
16:00 – 17:00 Uhr: Versicherungen im Hinblick auf die PRRL (Referenten: Gerhard Lorkowski und Marita Lavid, Keara Versicherungsagentur)
17:00 – 18:00 Uhr: Diskussion: Einzelne Problemfälle und Abgrenzungen
18:00 – 19:00 Uhr: Diskussion und Networking mit Drinks und Fingerfood

Anmeldung

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Forderung nach Absicherung von Kundengeldern bei Airlines

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Insolvenz von Air Berlin und auch Niki hat mehr als 300.000 deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr schmerzlich verdeutlicht, dass sie im Falle einer Airline-Insolvenz schutz- und wehrlos sind. Das meist monatelang im voraus gezahlte Geld für zum Teil teure Langstreckenflüge ist unwiederbringlich verloren.

Wie viele Insolvenzen im Flugmarkt mit Totalausfall für Zigtausende Reisende braucht es denn noch, bis die Politik endlich reagiert ?

Die kommende Bundesregierung muss sich sowohl bei der Europäischen Kommission für eine europäische – oder wenigstens für eine nationale – Lösung dahingehend einsetzen, dass voraus gezahlte Kundengelder im Falle von Flugbuchungen vor Insolvenz geschützt sind !

Airline-Pleiten sind keine Seltenheit bzw. passieren nicht unerwartet, wie es in letzter Zeit nicht nur z.B. Air Berlin, sondern auch Alitalia, Monarch Air und im schlimmsten Fall, aktuell auch Niki gezeigt haben. Der Handlungsbedarf ist mehr als geboten.
Damit könnte auf einfache Weise das Risiko der Vorkassepflicht beseitigt werden.

Es ist mehr als fair, dass die oft monatelang im voraus gezahlten Kundengelder abgesichert werden. Letztlich werden die Kosten auf die Kunden umgelegt, sodass die Fluglinien keine finanziellen Belastungen zu befürchten haben.

Airlines müssen gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen. So wird es bereits mit Anbietern von Pauschalreisen seit über zwanzig Jahren europaweit gehandhabt, ohne dass es internationale Wettbewerbsverzerrungen gibt bzw. gab. Die angestrebten Insolvenzschutz-Regelungen sollten für jede Airline gelten, die in Europa startet oder landet, und für jeden auf dem europäischen Markt angebotenen Flug.

Der Insolvenzschutz wäre -wie vielfach behauptet- keine bürokratische Hürde. Er kann vielmehr zu einem Qualitätsmerkmal für die Luftfahrtunternehmen werden. Das zeigt nicht zuletzt auch der Aufschrei der Pauschalreiseunternehmen bei der Änderung des Pauschalreiserechts im letzten Jahr, denn diese wollten auf keinen Fall den Reisesicherungsschein aufgeben.
Dieser ist den Kundinnen und Kunden quasi als Gütesiegel für die Pauschalreise bekannt. Sie fragen nach ihm, um einen handfesten Beweis für den Insolvenzschutz zu haben.

Ein erster vorläufiger und sofort verwirklichbarer Schritt wäre eine freiwillige Insolvenzabsicherung durch die bekannten Reiseversicherungen, welche vom Kunden selbst getragen wird. Der Kunde entscheidet hier selbst darüber ob er diese Absicherung wünscht oder eben nicht.

Reisemittler leisten -gerade bei Insolvenzen- unabhängig ob Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter Mehrarbeit die nicht entlohnt wird, zum Wohle der Verbraucher und Verbraucherinnen. Krisenmanagment, Aufklärung etc. wird geleistet ohne Entlohnung oder Anerkennung. Das muss aufhören. Die Verantwortung und auch -vor allem- der Umgang mit enttäuschten sowie „sich geprellt fühlenden“ Kunden muss auf jedem Fall eingedämmt und auch entlohnt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung

Vielen Dank.

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VUSR Berlin 2017 – Rede von Klaus Brähmig zur Infoveranstaltung am 17.11.17

Klaus Brähmig 
Vorsitzender Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.
www.klaus-braehmig.de

Jahresversammlung des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V., Freitag 17. November 2017, 10.00 – 10.20 Uhr
Hotel Intercontinental Berlin, Budapester Str. 2, 10787 Berlin 

Endfassung der Rede (20.11. 2017, 11.00 Uhr) – Zur freien Verwendung 

Sehr geehrte Frau Linnhoff,
sehr geehrte Damen und Herren der Reisebürobranche,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Vertreter der Medien,

sic transit gloria mundi – so vergeht der Ruhm der Zeit! Das oben genannte Zitat entstammt der Zeremonie, wenn der neu gewählte Papst zum ersten Mal den Petersdom betritt. Er soll damit daran erinnert werden, dass auch er vergänglich ist.

Jetzt wissen ja viele von Ihnen, dass ich von einigen Kollegen – teilweise manchmal auch scherzhaft – als „Tourismuspapst“ bezeichnet wurde. Als Gründungsmitglied des Tourismusausschusses war, ist und wird mir der Tourismus immer eine Herzensangelegenheit sein. 

Über 27 Jahre haben mich die Wählerinnen und Wähler mit dem Vertrauen ausgestattet, meine schöne Heimat – den Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge – im Deutschen Bundestag politisch vertreten zu dürfen. Am 24. September 2017, dem Tag der Bundestagswahl wurde ich dann mit deutlichem Abstand nicht wieder gewählt. Ich akzeptiere das Wählervotum selbstverständlich; wenngleich es mich sehr getroffen hat. 

Insofern ehrt es mich, dass der Verband der unabhängigen und selbständigen Reisebüros mich trotzdem zu seiner Informationsveranstaltung eingeladen hat. Eins können Sie mir glauben, ich bin heute gerne aus meinem Heimatort Papstdorf zu Ihnen gekommen.

Diejenigen von Ihnen, die mich schon lange kennen, wissen vielleicht, dass mein Spitzname vielleicht auch darauf beruht, dass ich in der Tourismuspolitik nie geschwiegen habe, wenn ich von einer Sache überzeugt war. Sie erinnern sich beispielsweise an meine zugespitzte Aussage zum Thema Urlaub in Ägypten.

Sicherlich hätte ich manchmal diplomatischer als Vorsitzender des Tourismusausschusses vorgehen können. Aber für mich als DDR-Bürger war damals klar, dass ich nicht entspannt am Strand eines Landes Cocktails schlürfen kann, während einige Meter weiter Menschen in Gefängnissen misshandelt werden. Dabei habe ich immer auf die individuelle und freie Entscheidung des Bürgers gesetzt. Mein Ziel war eine Sensibilisierung der Urlauber. Nach einem riesigen Aufschrei aus der Branche habe ich mit Genugtuung gesehen, dass in den letzten Jahren auch die Branchenführer und die Verbände sich dem Thema Ethik im Tourismus verstärkt gewidmet haben.

Insofern war das Verhältnis von Tourismusbranche und mir nie völlig spannungsfrei, denn ich schweige und kusche eben nicht vor großen Namen. Wenn Themen meines Erachtens auf die Tagesordnung müssen, dann muss man laut und deutlich sprechen. So verhält es sich eben auch bei den beiden umstrittenen tourismuspolitischen Entscheidungen der letzten Wochen und Monate. 

Ich meine dabei die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht und die Entscheidung zur staatlichen Kredithilfe für Air-Berlin und die spätere Zerschlagung bzw. das Filetieren des Unternehmens.

Kommen wir zuerst auf die EU-Pauschalreisrichtlinie zu sprechen, die uns alle – Politik wie Reisebranche – jetzt über mehrere Jahre beschäftigt hat und uns weiter beschäftigen wird. Sie stellt meines Erachtens gerade für die unabhängigen Reisebüros eine große existenzbedrohende Gefährdung dar. 

Trotzdem wurde die Novellierung dann vor der parlamentarischen Sommerpause in einem nächtlichen Abstimmungsmarathon mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen durchgesetzt.

Das war meines Erachtens ein schwerwiegender Fehler. Und auch mir ist in dieser nächtlichen Sitzung ein in meiner Politikerkarriere einmaliger Fehler unterlaufen.

Durch ein kurzes Aufstehen an der falschen Stelle, habe ich meine vermeintliche Zustimmung bei der Abstimmung signalisiert. Allerdings hatte ich dem Präsidenten kurz zuvor eine persönliche Erklärung zum abweichenden Abstimmungsverhalten abgegeben. Diese Erklärung findet sich damit auch im Amtlichen Protokoll des Deutschen Bundestages. Den Grund dieses Fauxpas kann ich leider nicht öffentlich machen. Den höhnischen Bemerkungen von einigen Verbandsvertretern und Reisejournalisten halte ich hier deshalb auch entschieden entgegen: Sie haben wirklich keine Ahnung von Parlamentsabläufen! 

Nachdem ich in der Fraktion meine Gegenstimme gegen dieses Gesetz angekündigt hatte, habe ich auch im Tourismusausschuss dagegen gestimmt. Was also sollte mich aufhalten? Der von den Medien vermutete Fraktionszwang ist einfach lächerlich. Die Prügel für eine abweichend Meinung hatte ich mir doch schon längst eingefangen. Es war einzig und allein eine Unaufmerksamkeit.

Lassen Sie mich dazu auch erklären, warum und wie ich gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht über Monate mit meinem Büroleiter  Gregor Strabel gekämpft habe.

Dieser Kampf begann schon im Jahr 2015. Der Deutsche Reiseverband richtete damals kurz vor Abschluss der Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Kommission und dem Europäischen Parlament eine Massenbriefaktion an uns Deutsche Parlamentarier. Die Reisebüros befürchteten damals eine Ausweitung der Haftung, für von ihnen vermittelte Pauschalreisen.

Besonders strittig war von Anfang an die Abgrenzung der Begriffe Reiseveranstalter und Reisevermittler. Frühzeitig bestand die Gefahr, dass auch Reisevermittler als Verkäufer von Reisen angesehen werden konnten. Nach entsprechenden Interventionen hatte die Bundesregierung damals im Ratsentwurf klargestellt, dass Reisevermittler nicht selbst Vertragspartner werden und insofern nicht der besonderen Veranstalterhaftung unterliegen.

Auch wurde uns damals zugesichert, dass die Begrenzung der lnsolvenzabsicherungspflicht von Reisevermittlern erreicht worden wäre. 

Gemeint waren die sogenannten Bausteinreisen (bzw. nach neuerer Terminologie) das verbundene Reisearrangement. Damals konnte man berechtigt die Hoffnung haben, dass sich die Ratsposition durchsetzt, die vorsah, dass Reisevermittler, lediglich ihre eigene Insolvenz absichern müssen.

Insgesamt gestalten sich die Verhandlungen in Brüssel damals aber äußerst schwierig, da die Interessenlage der 28 Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich war. Ich hatte aber das Gefühl, dass die deutsche Politik die Interessen der mittelständisch geprägten Reisebüros durchaus im Auge hatte. 

Deswegen war ich auch sehr verwundert, dass der DRV diese Briefaktion an deutsche Bundestagsabgeordnete richtete. Erstens handelte es sich um ein Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, an dem der Deutsche Bundestag nur sehr mittelbar beteiligt war. Es gab bis dahin nur Unterrichtungen der Bundesregierung im Tourismusausschuss ohne entsprechende direkte Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundestages. Insofern hätte die Eingabe schon viele Monate vorher an die EU-Abgeordneten und die EU-Kommission erfolgen müssen. 

Deswegen sagte ich 2015 schon: „Der Verband, der zu dieser Aktion aufgerufen hat, hat scheinbar Probleme, noch den richtigen Adressaten zu finden. Die Bundesregierung – und hier besonders das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) – hat nach meinen intensiven Recherchen die Verbände frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Verhandlungslage auch Probleme für das mittelständische Reisebüro bringen könnte.

Lange Zeit haben die Spitzenverbände aber nach meinen Informationen weitgehend die Position der marktführenden Tourismusunternehmen vertreten.“ 

Ich wiederhole meine Aussage: Der falsche Adressat und der späte Termin für die Eingabe machten überhaupt keine wirkliche und vernünftige Einflussnahme durch die Politik mehr möglich. 

Es lag für mich die Vermutung nahe, dass hier gewerbepolitische Interessenkollisionen zwischen Tourismusunternehmen und Reisebürobranche am Ende der Politik vor die Tür geschoben werden sollten. Das ist nach meiner Ansicht nach kein fairer Umgang miteinander. Diese Probleme müssen auch heute noch auf gewerbepolitischer Ebene angesprochen und ausdiskutiert werden. 

Es gibt eben Verbandsstrukturen, bei denen versucht wird, diametral unterschiedliche Interessen von unterschiedlichen Mitgliedern zu vertreten. Das Scheitern dieser Strategie ist dann aber nicht der Politik anzulasten. 

Ich glaube, ich liege richtig, wenn ich behaupte, dass die Gründung und Existenz des VUSR maßgeblich auf die Unzufriedenheit vieler Reisebüros beim Umgang des DRV und ASR mit dieser Problematik zurückzuführen ist. 

Wenn man die Interessen eines großen und wichtigen Teils der Branche nicht im Auge behält, muss man sich als Wirtschaftsverband nicht wundern, wenn sich neue Strukturen bilden. Gerade wir aus den etablierten Parteien können derzeit ja ähnliche Bewegungen erleben.

Sie können sich also vorstellen, wie überrascht ich war, als ich dann die endgültige Fassung der Richtlinie bzw. die Vorlage für die Umsetzung in nationales Recht sah. Für mich stellte sich sofort die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass am Ende doch eine Richtlinie verabschiedet wurde, die das deutsche Reisebüro trotz der bekannten Probleme in seiner Existenz gefährdete. 

Aufklärung brachte dann die öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz an der mein Mitarbeiter Gregor Strabel teilnahm. 

Nach der Auswertung der Aussagen habe ich mich dann in zwei Schreiben an die Bundeskanzlerin, den Fraktionsvorsitzenden, die Fraktionsmitglieder und einige Ministerpräsidenten bzw. Kandidaten gewendet.

Das Ergebnis der Anhörung habe ich damals mit folgenden Worten zusammengefasst: „Wirtschaftlich nutzt die EU-Pauschalreiserichtlinie der touristischen Großindustrie bei ihrem Unterfangen, die Wertschöpfungskette zu verschlanken. Alle Experten räumten einen Konzentrationsprozess zu Lasten der mittelständisch geprägten Reisebüros ein, wobei die wirtschaftlichen Härten deutlich auseinander gingen. Während der Bundesverband der Verbraucherschützer dieses Problem als eher überschaubar ansah, geht die Mehrheit der Experten von einem harten bis sehr harten Aufprall für die Branche aus. 

Ich halte fest: Die Umsetzung ist mittelstandsfeindlich und gefährdet viele Tausend Arbeitsplätze bei selbständigen Unternehmern, die schon jetzt hart arbeiten müssen, um zu überleben. 

Die touristische Großindustrie, die teilweise schon den Firmensitz in England bzw. große Teile der Verwaltung dorthin verlegt hat, ist der Profiteur. Wir machen an dieser Stelle Industriepolitik für Länder bzw. Industriestandorte, die auf eigenen Wunsch aus der Europäischen Union herausdrängen.“ Heute könnte ich ergänzend sagen, dass auch die Schweiz als weiterer Fluchtpunkt sehr beliebt ist (Neckermann Hotelsparte und Olimar).

Jetzt erzählen ja einige Fachjournalisten, diese Aussagen seien doch eine Verschwörungstheorie und gar nicht belegbar. Da kann ich nur sagen, dass ehemalige und amtierende Spitzenfunktionäre der Reisebranche und meiner Partei bereits 2013 eine Zusammenkunft mit der damals zuständigen Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding hatten.

Nachdem die beiden Vertreter aus Branche und Politik verdeutlichen konnten, welche Gefahr die Richtlinie für das deutsche Reisebüro darstellte, war Frau Reding zu einer Gesamtrücknahme der EU-Pauschalreiserichtlinie aus dem laufenden Gesetzgebungsprozess bereit. Aus Fairnessgründen haben diese beiden Funktionäre aber davon an die beiden größten touristischen Interessenverbände Deutschlands berichtet. Wenige Tage später haben einige Vorstandsvorsitzende der Big Player gezielt die Rücknahmeabsichten durch intensive Kontaktaufnahme zur Kommission konterkariert und die Kommissarin umgestimmt. War das also etwa reiner Zufall?

Für wie dumm will man die Politik verkaufen, wenn man hier immer noch so tut als ob es wirklich eine ergebnisoffene Interessenvertretung gegeben hat. Die Kölsche Band Paveier singt so schön und treffend „denn wä de Musik bestellt, dä bestemp wat se spillt.“ (Wer die Musik bestellt, der bestimmt, was sie spielt). Das wäre wenigstens eine ehrliche Ansage gewesen.

Wer sind denn die Hauptbeitragszahler bei den großen Branchenvertretungen? Es sind sicherlich nicht die kleinen Reisebüros.

Überraschend war dann auch, dass in den letzten Wochen vor der Verabschiedung die Facharbeitskreise der Reiselobby schon über die überarbeiteten Gesetzentwürfe verfügten bevor Unionspolitiker bzw. Politiker des Bundestages Zugriff auf die Materialien hatten. Dieses Insiderwissen wurde dann bei Fachseminaren der Großindustrie und der Verbände auch noch öffentlich zur Schau gestellt. Man kokettierte mit dem Informationsvorsprung und wollte damit wohl Mitgliederwerbung betreiben. 

Aber es stellt sich schon die Frage, woher der Wissensvorsprung kam? Wenn man die parteipolitischen Verquickungen bei der Entstehung des Gesetzes sieht, kommt man als erfahrener Politikbeobachter unweigerlich auf die Idee, hier ist industrienahe Politik aus einem Guss Gesetz geworden.

Ein Blick in die parteipolitische Besetzung der betroffenen Ministerien und die parteipolitische Herkunft an der Spitze der Gewerbepolitik legt das nahe.

Wie gesagt, dass Thema war schon auf der EU-Ebene – trotz dieser Warnungen aus Politik und Wirtschaft – vermurkst worden. Aber dennoch war ich verwundert, dass man dann als ehemals ordnungspolitisch aufgestellte Volkspartei bereit war, ein Gesetz zu verabschieden, dass weder dem Verbraucherschutz noch den wirtschaftlichen Interessen der mittelständischen deutschen Wirtschaft Rechnung trägt. Diese Kritik gilt ausdrücklich meiner Partei.

Durch die Forderung nach Vollharmonisierung war es uns als Fachpolitikern aus den Bereichen Recht und Verbraucherschutz, Tourismus und Wirtschaft fast unmöglich, für den deutschen Verbraucher und den Mittelstand noch etwas zum Positiven wenden zu können. 

Deshalb habe ich mich auch auf allen politischen Ebenen um eine Gesamtrücknahme der Richtlinie bemüht. Alternativ hatte ich mir als Minimalziel eine Verschiebung der Umsetzung erhofft.

Wissen Sie, ich bin ein großer Freund der Europäischen Union, aber auf der EU-Ebene werden zunehmend Gesetze beschlossen, die vermeintlich dem Verbraucherschutz dienen und am Ende werden die Verbraucherschutzrechte unserer Bürger durch den Zwang zur Vollharmonisierung und unsere selbstverursachten Fehler vehement beschnitten. 

Hier im konkreten Fall werden in Zukunft Preisnachschläge von den Reiseveranstaltern von bis zu 8 Prozent bis 20 Tage vor Reiseantritt möglich. Mehr als 30 Jahre konnten sich deutsche Urlauber nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf den Schutz gegen Zahlungsausfälle und Reisemängel bei der Anmietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern verlassen. Die Bundesregierung wird diesen Schutz mit diesem Gesetz abbauen.

Und Tagesreisen fallen in Zukunft nur noch unter den Schutz des Reiserechts bei einem Reisepreis ab 500 Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. schrieb am 11. Mai diesen Jahres auf seiner Internetseite deshalb:

„Der vzbv tritt zwar nicht für eine grundsätzliche Aufhebung und Neuverhandlung der Pauschalreiserichtlinie ein. Sollte der deutsche Gesetzgeber aber weiter daran festhalten, dass Tagesreisen bis zu einem Preis von 500,00 Euro und Ferienhäuser aus dem Reiserechtsschutz fallen, sieht das anders aus. Dann bringt das neue Reiserecht den deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern an dieser Stelle keinen Mehrwert und man kann in der Tat darüber nachdenken, die Richtlinie in Brüssel neu zu verhandeln“. 

Das ist eine Forderung, die ich aus den oben genannten Gründen seit Sommer letzten Jahres offen vertreten habe. Das Argument, dass es eine Rücküberweisung noch nicht gegeben hat, zählte dabei für mich nicht.

Der Hauptprofiteur Großbritannien mit seiner Tourismusindustrie hatte sich für den Ausstieg aus der EU entschieden. Schon bei der Abstimmung der Richtlinie gab es damals sieben Gegenstimmen und nur dreizehn Zustimmungen bei vielen Enthaltungen. 

Insofern argumentierte ich gegenüber meiner Parteispitze damals wortwörtlich: „Der deutsche Bürger und die deutschen Unternehmer haben meines Erachtens ein Anrecht darauf, dass wir ihre berechtigten Interessen verteidigen. Diese Richtlinie ist für mich der erneute Beleg, warum die Menschen sich von dem Gedanken Europa immer mehr abwenden. 

In der Ferne werden Entscheidungen getroffen, die unmittelbar in mein Leben hineinwirken und die Auswirkungen in meinem Land scheinen die Politik dort wenig zu interessieren. Wenn wir die EU wieder vom Kopf auf die Füße stellen wollen, dann muss sich die Union den wirklich wichtigen Themen widmen und muss auch zielgenauer arbeiten – um solche „Kolateralschäden“ zu vermeiden.“

Wie wir alle wissen sind meine Warnrufe unerhört verhallt – wie der Ruf eines Propheten in der Wüste. Sie persönlich werden sich jetzt mit der Umsetzung in der Praxis herumschlagen müssen. 

Ich kann Sie und Ihren Verband nur auffordern, so schnell wie möglich auf die Novellierung der Richtlinie zu drängen, denn sonst befürchte ich wirklich eine tiefgreifende Umstrukturierung, an deren Ende die freien und unabhängigen Reisebüros nicht mehr existieren werden. Allerdings sollten sich auch die an die Tourismusindustrie gebundenen Reisebüros darüber im Klaren sein, dass das nur der Anfang ist. Wer die freien Reisebüros erst mal in die Knie gezwungen hat und im internationalen Wettbewerb steht, wird dann die nächste Verschlankung der Wertschöpfungskette angehen. 

Insofern glaube ich, dass Ihr Verband gebraucht wird. Ja, wenn es ihn nicht gäbe, müsste er erfunden werden. Es gibt keine Gleichberechtigung bei der Interessenwahrnehmung auf Bundesebene. Das Reisebüro braucht meines Erachtens eine eigene und kräftige Stimme.

Selbstverständlich lieben wir in der Politik, die gebündelte Ansprache von einem Verband, weil es uns einfacher macht, Politik zu gestalten und Probleme zu erkennen. Wenn aber die Politik einseitig beraten wird, dann entstehen solche Gesetze.

Ihre Branche und Ihre Probleme sind eben sehr kleinteilig und für viele Fachkollegen – geschweige denn sachfremde Politiker – kaum noch zu durchschauen. Eins sei abschließend gesagt: Die früheren Vorstände der Großindustrie haben sich noch erinnert, wer zum Wachstum des Konzerns maßgeblich beigetragen hat. Erwarten sie diese Gefühlsregung bitte nicht von den neuen Herren der Branche.

Lassen Sie mich aber auch noch auf das Thema Air Berlin und den sogenannten Überbrückungskredit der Bundesregierung eingehen. Mich würde es nicht wundern, wenn das Geld des Steuerzahlers weg ist. Man kann somit auch von der zweiten schweren tourismuspolitischen Fehlentscheidung des Jahres sprechen. 

Den naiven Stimmen, die mir nach meiner Kritik an dem Kredit in Höhe von 150 Millionen Euro zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes vorgeworfen haben, ich wäre für ein Grounding, also den harten Absturz der Air Berlin gewesen, sage ich laut und deutlich: Ihr habt keine Ahnung, wie ich ticke! 

Mir stinkt es aber, wenn gerade ein Gesetz gegen den touristischen Mittelstand im Schweinsgalopp durch den Bundestag geprügelt wird und man dann als Politik sofort die Geldschatulle aufreißt, wenn die Großindustrie ruft. Hier ist doch kein Unternehmen spontan und überraschend an die Wand gefahren worden. 

Vielmehr muss man als Branchenkenner und Ordnungspolitiker doch die Frage stellen dürfen, ob es sich hier nicht um eine planvolle Zerlegung des einen Konzerns zu Gunsten eines Marktführers geht, die weder dem Verbraucherschutz noch dem effizienten Einsatz von Steuermitteln dient. 

Frühzeitig hat Ihr Verband gefordert, dass Flugreisen genauso wie Pauschalreisen durch einen Sicherungsschein gegen Konkursausfall geschützt werden soll. Ihre Vorsitzende wurde von der Branche gemieden und teilweise verhöhnt nachdem sie darauf hingewiesen hat, dass sie seit zwei Jahren ihren Kunden die Air Berlin nicht mehr empfohlen hat. 

Wegen ihren robusten und klaren Aussagen, die nicht immer diplomatisch sind, wird Frau Linnhoff mehr oder weniger liebevoll mit dem Spitznamen „Krawalli“ belegt. Man sollte sie eher als „Seherin von Iserohn“ bezeichnen. 

Viele tourismuspolitische Probleme hat Marija Linnhoff und ihr Team vom VUSR vorausschauend erblickt und der Politik vor Augen gehalten. Es war ein Fehler der Politik, nicht entsprechend frühzeitig zu handeln. 

Der Imageschaden, der nun der Reise- und Tourismusbranche, aber auch der gesamten deutschen Wirtschaft und der Politik entstanden ist, ist immens. 

Wenn man derzeit die Menschen auf der Straße hört, dann wird deutlich, dass der Skandal um Air Berlin große Teile der Menschen bis ins Mark erzürnt. Es geht hier nicht um ein billiges Managmentbashing. Aber am Ende bleibt das Gefühl, dass hier ein Unternehmen gezielt mit Steuermitteln in den Sinkflug geführt wurde, um einen Branchenführer zu stärken. 

Die Zeche zahlt die Mitarbeiterschaft und am Ende der Steuerzahler bzw. Verbraucher durch höhere Preise. Wie hat ein Kommentator des CICERO in den letzten Tagen so richtig analysiert, hochbezahlte Verantwortungsträger auf Seiten von Politik und Wirtschaft scheuen die Verantwortung und überlassen die ungedeckten Wechsel auf die Zukunft dem Steuerzahler und damit den Bürgern. Die Bürger wollen aber sehen, dass derjenige, der auf Zeit in Wirtschaft und Politik Verantwortung verliehen bekommt, dann auch Verantwortung übernimmt, wenn es schief geht. So wird die Pleite eines Wirtschaftsunternehmens hier gerade auch zu einer Krise der gesamten Gesellschaft.

Für mich steht außer Frage, dass sofort mit der Versicherungswirtschaft über eine Lösung bei der Insolvenzabsicherung der Fluglinien nach Schweizer Vorbild verhandelt werden muss. Das kann für den Verbraucher eine freiwillige Lösung sein, aber die Pflicht zur Beratung muss gesetzlich geregelt werden.

Weiterhin halte ich es für einen Skandal, dass Air Berlin für nicht durchgeführte oder langfristig stornierte Flüge keine Flugsteuern an die Verbraucher erstattet. Was insolvenzrechtlich vielleicht logisch ist, ist aber noch lange kein fairer Umgang mit dem Geld des Verbrauchers. Das Geld, das für Steuern im Bereich Umwelt, Flughäfen, Kerosinzuschläge und ähnliches gedacht war, ist verloren. Ich meine die Politik und die beiden derzeitigen Hauptprofiteure der Pleite sollten sich hier noch mal mit den Kunden zusammensetzen und für eine entsprechende Lösung sorgen. 

In diesem Zusammenhang will ich meine Nachfolger in der Tourismuspolitik auch daran erinnern, dass die von der EU geforderte Erhöhung der Sicherung von Kundengeldern im Bereich Pauschalreisen bei der nationalen Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie nicht berücksichtigt wurde. Gleichzeitig stehen die kleinen und mittelständischen Reisebüros jetzt aber vor großen Haftungsproblemen. 

Wenn Politik und Wirtschaft keine böse Überraschung erleben wollen, sollte man das Thema noch mal anpacken. Bei einem Gesamtumsatz von 30,2 Milliarden Euro und allein 17 Milliarden Umsatz bei den sechs Marktführern haften die 6 bis-7 verbliebenen Rückversicherer also maximal mit 770 Mio. Euro bei einer Pleite. Heißt, wenn ein Großunternehmen in Schieflage gerät, soll wohl wieder der Steuerzahler einspringen. Da muss die Politik nachbessern.

Eine kleine Frage will ich am Schluss noch an Sie als Fachpublikum richten. Fühlten Sie sich bei den beiden oben genannten Problemen im letzten Jahr von den großen Branchenverbänden adäquat vertreten? Nein? Ja, dann wissen Sie wenigstens, warum Sie heute gekommen sind.

Fast schon amüsiert habe ich mir angeschaut, wie fast eine Woche nach Bekanntgabe des Kredits an die Air Berlin die Spitzen der Verbände fast völlig abgetaucht waren. Böse Zungen behaupten ja sogar, dass Presseveröffentlichungen umdatiert worden sind, um von der Untätigkeit abzulenken.

Als konservativer Ordnungspolitiker halte ich es immer noch mit der der leicht veränderten Sponti-Aussage: Ob friedlich oder militant, wichtig ist der Mittelstand! Bleiben Sie hörbar und erkennbar, denn für Sie wird niemand kämpfen. Gerne stehe ich Ihnen auch ohne Amt in Zukunft als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Ihrer Veranstaltung und den Beratungen wünsche ich nun einen erfolgreichen Verlauf! Bleiben Sie der Politik gut hörbar erhalten, denn ohne kritische Stimmen läuft der Laden nicht!