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VonVUSR

Pressemitteilung: Datenschutz bei CRS Systemen

Liebe Reisebüro Inhaber/innen,

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 06.10.2015 die unter dem Namen „Safe Harbor“ bekannte Entscheidung der EU-Kommission für ungültig erklärt. Davon betroffen sind Datentransfers in die USA, die Anlass für das Urteil waren. Zu den Folgen der Entscheidung koordinieren sich nun die Datenschutzaufsichtsbehörden bundes- und europaweit. Erste Positionspapiere liegen vor.

Bei Übermittlung personenbezogener Daten aus Deutschland an eine Stelle in einem außereuropäischen Staat muss ein wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sichergestellt werden. Für die USA hatte die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission (2000/520/EG) festgestellt, dass dort ein angemessenes Datenschutzniveau bestehe, soweit US-Unternehmen, die der Kontrolle des US-Handelsministeriums unterliegen, die „Grundsätze des sicheren Hafens“ anerkennen und sich entsprechend zertifizieren. Diese Möglichkeit besteht ab sofort nicht mehr, da der Gerichtshof der Europäischen Union die Safe-Harbor-Entscheidung mit Urteil vom 06.10.2015 für ungültig erklärt hat. (Link)

Das bedeutet, dass seit Jahren unsere Kunden- und Buchungsdaten durch das Safe Harbor Abkommen auch in den USA und anderen Staaten geschützt gewesen sind.

Dieses Abkommen läuft  jedoch am 01.02.2016 aus. Dies hat ab diesem Zeitpunkt  weitreichende Folgen. Verhandlungen zum „Safe Habor II“ laufen zwar – werden aber noch Monate dauern.

Aufgrund von Nachfragen unserer Mitglieder des VUSR e.V.  i. G. , hat der Vorstand beim Datenschutzbeauftragten des Landes NRW sowie Bayern  und des Bundes nachgefragt und kommt zu dem Ergebnis, dass jedes Reisebüro welches ein CRS benutzt, und dieses  seine  Daten weiterhin auf Basis von „Safe Harbor“ übermittelt,  ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 300.000 Euro, drohen kann.

Ab 01.02.2016 wird es ein update auf der Seite www.ldi.nrw.de mit entsprechenden Hinweisen und zum Umgang geben.

Wir als VUSR e.V. i.G. können derzeit – nach den uns vorliegenden Informationen und Auskünften – nur eindringlich davor warnen,  die Kundendaten in einem Reservierungssystem das den Datenschutzrichtlinien nicht nachkommt,  ohne schriftliche Einwilligung der Kunden zu erheben.

Unsere derzeitige Empfehlung lautet;  auf ein Reservierungssystem zu wechseln,  dass den europäischen Anforderungen nachkommt, denn es drohen (nach einer gewissen kurzen Übergangszeit) empfindliche Bußgelder.

Für Anfragen stehen wir gern zur Verfügung.

VUSR e.V. i.G.


Quellen


Meldungen

  • FVW – Datenschutz – Sabre ringt um Lösung Link
  • FVW – Datenschutz-Abkommen mit USA – Bußgeld-Gefahr für Reisebüros Link
  • TA – Sabre: Keine Probleme mit Datentransfer Link
  • Travel ONE: Diskussion um Datenschutz: VUSR fragt bei CRS nach Link
  • Tagesschau: Datenaustausch zwischen EU und USA – Einigung auf neues „Safe-Harbor“-Abkommen Link
  • BizTravel: EU-USA-DATENAUSTAUSCH – Neues Abkommen bietet keine Rechtssicherheit Link