Der VUSR e.V. nimmt zur aktuellen Situation rund um die Offenlegungspflichten von Check24 Stellung.
Nach vorliegenden Informationen wurden die angeordneten Bußgelder wegen nicht offengelegter Jahresabschlüsse zwar beglichen. Gleichwohl erfolgt weiterhin keine Veröffentlichung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen im Bundesanzeiger. Damit besteht die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 ff. HGB unverändert fort.
Aus Sicht des VUSR e.V. beendet die Zahlung eines Ordnungsgeldes das zugrunde liegende Verfahren regelmäßig nicht, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung weiterhin unterbleibt.
Das Ordnungsgeld dient als Durchsetzungsinstrument und ersetzt die Offenlegung nicht. Bei fortdauernder Nichterfüllung sieht das Gesetz weitere Zwangsmaßnahmen vor. Theoretisch kann in letzter Konsequenz jetztauch Erzwingungshaft als Beugemittel in Betracht kommen, um die gesetzlich geschuldete Veröffentlichung durchzusetzen.
Der VUSR e.V.betont, dass Transparenzpflichten einen zentralen Bestandteil fairer Wettbewerbsbedingungen darstellen. Die Offenlegung von Jahresabschlüssen dient der Markttransparenz, dem Schutz von Geschäftspartnern sowie der Gleichbehandlung aller Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund hält es der Verband zudem für sachgerecht zu prüfen, ob das zuständige Finanzamt über die fortdauernde Pflichtverletzung informiert werden sollte. Bei anhaltender Nichtoffenlegung können sich steuerliche Prüfungsansätze ergeben, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Prüfung durch die Finanzverwaltung erfolgt selbstverständlich eigenständig und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Der VUSR e.V. spricht sich ausdrücklich für eine rechtsstaatlich konsequente und verhältnismäßige Durchsetzung bestehender gesetzlicher Pflichten aus. Ziel ist die Herstellung von Transparenz und Wettbewerbsgleichheit im Interesse aller Marktteilnehmer.
Offener Brief an den DRV Der DRSF darf kein politisches Machtinstrument werden
Sehr geehrte Verantwortliche des DRV,
der Abschied von Ali Arnaout wird offiziell als planmäßiges Vertragsende kommuniziert. Drei Jahre, Auftrag erfüllt, Übergabe geregelt. Doch die politische Dimension dieser Personalentscheidung ist unübersehbar.
Bereits im Spätsommer 2025 wurden Gespräche über eine Vertragsverlängerung geführt. Eine Einigung kam nicht zustande. Die öffentliche Erklärung bleibt formal korrekt – aber inhaltlich auffallend dünn. Wenn ein Geschäftsführer, der den Fonds aufgebaut, strukturell stabilisiert und durch eine Großinsolvenz geführt hat, nicht verlängert wird, entsteht zwangsläufig die Frage nach den tatsächlichen Beweggründen. Und genau hier beginnt die politische Ebene.
Nähe zur Politik – Distanz zur Branche? Der DRSF ist ein gesetzlich geschaffenes Instrument. Er operiert an der Schnittstelle von Markt und Regulierung. Gerade deshalb muss seine Führung erkennbar unabhängig agieren – sowohl von parteipolitischen Interessen als auch von ministeriellen Einflusslinien.
In der Branche wird zunehmend die Wahrnehmung geäußert, der DRV positioniere sich in zentralen Fragen näher an regulatorischen und ministeriellen Perspektiven als an den wirtschaftlichen Interessen weiter Teile der eigenen Branche. Diese Wahrnehmung mag aus Ihrer Sicht unzutreffend sein. Aber sie existiert. Und sie ist politisch relevant.
Ein Sicherungsfonds darf nicht zum Transmissionsriemen externer politischer Interessen werden. Er muss der Branche dienen – nicht umgekehrt.
Der Umgang mit dem VUSR – ein strukturelles Signal Besonders kritisch wird der Umgang mit dem VUSR bewertet. Der VUSR ist kein Randverband. Er ist ein äußerst relevanter Branchenverband, der eine Vielzahl bedeutender und wirtschaftlich starker Marktteilnehmer vertritt. Seine Mitglieder gehören zu den relevanten Akteuren im Marktgeschehen und tragen substanziell zur Finanzierung des Systems bei. Wenn ein solcher Verband keinen strukturellen Zugang zu Beirats- oder Gesellschafterebenen erhält, entsteht nicht nur ein Wahrnehmungsproblem – es entsteht ein strukturelles Legitimitätsproblem.
Die Argumentation, man müsse sensible Informationen schützen, überzeugt nur dann, wenn sie konsistent und nachvollziehbar angewendet wird. Wird sie selektiv eingesetzt, wirkt sie wie ein Instrument der Machtsicherung. Pluralität ist kein Störfaktor. Sie ist ein Stabilitätsfaktor.
Ein Fonds dieser Größenordnung braucht institutionalisierte Vielfalt – nicht geschlossene Machtzirkel.
Personalpolitik und Machtarchitektur Sollten sich Gerüchte bestätigen, wonach interimistische Lösungen aus dem unmittelbaren DRV-Umfeld selbst kommen könnten, würde sich die politische Dimension weiter verschärfen.
Dann ginge es nicht mehr nur um eine Personalfrage. Dann ginge es um strukturelle Einflussnahme. Ein dominanter Gesellschafter, der zugleich personell operativ eingreift, bewegt sich zumindest in einer Konstellation, die Fragen nach institutioneller Distanz aufwirft – selbst wenn formal keine Regel verletzt wird.
In Governance-Fragen zählt nicht nur Legalität. Es zählt die sichtbare Unabhängigkeit.
Zinserträge und politische Narrative Auch die Diskussion um Zinserträge ist mehr als eine technische Frage. Sie betrifft die Grundsatzfrage, wer über Mittel entscheidet, die aus verpflichtenden Branchenbeiträgen generiert werden. Wenn Positionierungen hierzu aus verbandlichen oder politisch geprägten Kontexten kommen, ohne dass die formalen Organe transparent und einheitlich kommunizieren, entsteht der Eindruck von strategischer Deutungshoheit. Ein Sicherungsfonds darf nicht zum Spielfeld politischer Positionsbildung werden.
Entgeltsenkung – regulatorische Vorsicht oder politisches Kalkül? Die zeitliche Gestaltung der Entgeltsenkung wirft ebenfalls Fragen auf. War sie ausschließlich risikopolitisch motiviert? Oder spielte die Abstimmung mit regulatorischen Stellen eine Rolle, die stärker ministeriell gedacht war als marktwirtschaftlich?
Diese Frage ist legitim. Denn der DRSF ist kein Ministerialinstrument – er ist ein Brancheninstrument im gesetzlichen Rahmen. Je stärker politische Nähe wahrgenommen wird, desto größer wird die Distanz zur Basis.
Verantwortung des Hauptgesellschafters Mit Ihrer dominierenden Stellung tragen Sie eine besondere Verantwortung für das institutionelle Gleichgewicht. Der DRSF darf nicht als verlängerter Arm politischer Regulierung erscheinen.
Er darf nicht als innerverbandliches Steuerungsinstrument wahrgenommen werden.
Und er darf nicht in den Verdacht geraten, kritische, aber relevante Stimmen strukturell auszuschließen. Vertrauen ist die zentrale Währung dieses Fonds. Und Vertrauen ist politisch sensibel.
Appell Schaffen Sie sichtbare Distanz, wo Nähe problematisch wirkt. Erklären Sie Entscheidungen offen – auch unbequeme. Binden Sie relevante Verbände angemessen ein – insbesondere solche, die einen substanziellen Teil der Branche vertreten. Und trennen Sie klar zwischen politischer Interessenvertretung und treuhänderischer Fondsverantwortung.
Der DRSF ist zu wichtig, um Teil machtpolitischer Dynamiken zu werden. Er muss stabilisieren – nicht polarisieren.
Mit der Erwartung klarer, überprüfbarer Transparenz VUSR e.V. Bundesverband Der Vorstand
Fehlende Unternehmenszahlen seit 2017: Forderung nach Transparenz im Wettbewerb Berlin, 13.02.2026
In der Touristikbranche, insbesondere im Vertriebsmarkt, wächst der Druck auf eine längst überfällige Klärung offener Transparenzfragen. Nach öffentlich zugänglichen Informationen wurden von Check24 seit den zuletzt veröffentlichten Unternehmenszahlen zum 31.03.2017 keine weiteren gesetzlich vorgesehenen Finanzdaten offengelegt.
Bereits im Jahr 2019 wies das Handelsblatt in einem Kommentar auf die fehlende Transparenz hin. Während der Corona-Pandemie rückte das Thema aus dem öffentlichen Fokus, obwohl die offenen Fragen weiterhin bestehen.
Parallel dazu hat sich der Wettbewerbsdruck im touristischen Vertrieb erheblich verschärft. Zahlreiche Marktteilnehmer berichten inzwischen von einem zunehmend ruinösen Wettbewerb, der insbesondere kleinere Anbieter massiv belastet.
Ob und in welchem Umfang Wettbewerbsverzerrungen vorliegen, lässt sich jedoch nur auf Grundlage transparenter wirtschaftlicher Kennzahlen sachlich beurteilen.
Im Rahmen eigener Recherchen hat der VUSR zudem auffällige Parallelen zu den seinerzeit öffentlich diskutierten Entwicklungen rund um das Reiseportal Unister unter dessen Gründer Thomas Wagner festgestellt. Nach Auffassung des Verbandes unterstreicht dies die Bedeutung frühzeitiger Transparenz, um Fehlentwicklungen im Markt rechtzeitig erkennen und bewerten zu können.
„Viele Marktteilnehmer berichten inzwischen von einem Wettbewerbsdruck, der wirtschaftlich kaum noch tragfähig ist. Ob dieser Wettbewerb fair verläuft, lässt sich jedoch nur beurteilen, wenn alle relevanten Marktteilnehmer die gesetzlich vorgesehenen Zahlen transparent offenlegen“, so Marija Linnhoff, 1. Vorsitzende des VUSR.
Medienberichten zufolge wurden in der Vergangenheit wiederholt Bußgelder in Kauf genommen, anstatt gesetzlich vorgesehene Veröffentlichungen vorzunehmen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist inzwischen auch das zuständige Bundesamt für Finanzen mit dem Vorgang befasst und hat zuletzt eine weitere Frist zur Nachreichung entsprechender Veröffentlichungen bis März eingeräumt.
Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros (VUSR) fordert, dass diese Frist nun eingehalten wird. Gesetzliche Veröffentlichungspflichten müssten für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten. Transparenz sei eine grundlegende Voraussetzung für fairen Wettbewerb sowie für das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen.
Marija Linnhoff erklärt: „Wir erwarten, dass die gesetzten Fristen nun konsequent eingehalten werden. Gesetzliche Veröffentlichungspflichten dürfen kein taktisches Instrument sein, sondern müssen für alle Unternehmen gleichermaßen gelten – gerade in einem Markt, der Millionen Verbraucher betrifft.“
Der Verband appelliert daher an alle Beteiligten, die ausstehenden Veröffentlichungen zeitnah und vollständig vorzunehmen, um eine sachliche Bewertung der Wettbewerbssituation zu ermöglichen.
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