Jahresarchiv 18. März 2026

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

VUSR e.V. Bundesverband fordert klare Kommunikation in Krisenzeiten

Mehr Geschlossenheit der Branche und stärkt die Rolle der Reisebüros

Berlin, 18. März 2026 – Angesichts der aktuellen geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten mahnt der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros und Reiseunternehmen (VUSR e.V.) ein stringentes, transparentes Krisenmanagement sowie eine klare und differenzierte Kommunikation gegenüber Reisenden an.

Uneinheitliche und teils widersprüchliche Aussagen aus Politik und Institutionen hätten zuletzt eher zur Verunsicherung beigetragen als zur notwendigen Orientierung.

Die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff unterstreicht die Bedeutung einer präzisen Einordnung von Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen. Nur eine sachliche und verlässliche Kommunikation ermögliche es Reisenden und touristischen Akteuren, fundierte Entscheidungen zu treffen. Rückblickende Schuldzuweisungen gegenüber Urlaubern lehnt der Verband ausdrücklich ab.

„Reisen ist kein leichtfertiges Verhalten, sondern Ausdruck eines legitimen Bedürfnisses nach Erholung – gerade in herausfordernden Zeiten“, so Linnhoff.

Reisebüros als verlässliche Ansprechpartner in unsicheren Zeiten

Gerade in Krisensituationen hebt der VUSR e.V. die zentrale Rolle der stationären Reisebüros und Reiseberater hervor. Kunden und Verbraucher sollten bewusst den persönlichen Kontakt suchen, um sich umfassend beraten zu lassen.
„Das Reisebüro bietet in unsicheren Zeiten einen entscheidenden Mehrwert: Im persönlichen Gespräch können individuelle Fragen geklärt, Risiken realistisch eingeordnet und Sicherheit vermittelt werden. Diese Qualität ist durch digitale Informationsquellen allein nicht zu ersetzen“, betont Linnhoff.

Fehlende Positionierung zentraler Branchenakteure

Kritisch sieht der VUSR e.V. zudem die derzeitige Rolle zentraler Branchenorganisationen. Sowohl der Deutsche Reiseverband (DRV) als auch der BTW – der Bundesverband der Tourismuswirtschaft als Dachverband der Branche – würden aktuell eher durch Zurückhaltung als durch klare, richtungsweisende Statements auffallen.
„Gerade jetzt braucht die Branche Orientierung, Haltung und sichtbare Interessenvertretung. Dieses Vakuum ist spürbar“, so Linnhoff weiter.

Solidarität mit Destinationen gefordert

Der VUSR e.V. appelliert in diesem Zusammenhang auch an Reiseveranstalter und weitere Marktteilnehmer, ihre Rolle kritisch zu reflektieren. Es stelle sich zunehmend die Frage, wer die Interessen der Branche – und insbesondere der Destinationen – in Krisenzeiten aktiv vertrete.
„Destinationen sind tragende Säulen unseres Geschäftsmodells. Über Jahre hinweg wurden Mittel für Veranstaltungen, Kooperationen und Vertriebsaktivitäten selbstverständlich in Anspruch genommen. Jetzt ist der Moment, in dem Solidarität nicht nur eingefordert, sondern auch gelebt werden muss.“

Insbesondere für wichtige Zielgebiete wie die Türkei und Ägypten sei es entscheidend, dass Branche und Partner geschlossen auftreten und diese aktiv unterstützen – kommunikativ wie wirtschaftlich.

Sicherheit und Vertrauen stärken

Der VUSR betont, dass viele etablierte Urlaubsdestinationen weiterhin stabile und sichere Reisebedingungen bieten. „Nach unserer Einschätzung können sich insbesondere Türkeiurlauber in den kommenden Monaten auf einen sicheren Urlaub verlassen“, erklärt Linnhoff.

Abschließend appelliert der Linnhoff mit Nachdruck an die gesamte Branche, jetzt tatsächlich geschlossen aufzutreten: „Die Zeit bloßer Lippenbekenntnisse ist vorbei. Eine Fassade der Geschlossenheit reicht nicht aus – sie muss endlich echter, gelebter Realität weichen. Es braucht ein authentisches, gemeinsames Handeln aller Akteure, um Vertrauen nachhaltig zu sichern und die Branche stabil durch diese Phase zu führen.“

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VUSR begrüßt Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie

 

VUSR e.V. begrüßt Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie – wichtiger Schritt zu mehr Klarheit im Reiserecht
Der VUSR e.V. – Bundesverband der Reisebüros und Reiseunternehmen in der Reisebranche begrüßt die Verabschiedung der überarbeiteten EU-Pauschalreiserichtlinie durch das Europäische Parlament am 12. März. Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für Pauschalreisen zu vereinfachen, transparenter zu gestalten und besser an die Praxis der Reisebranche anzupassen. Der Rat der Europäischen Union wird voraussichtlich noch im Laufe des Monats zustimmen. Nach nationaler Umsetzung sollen die neuen Regelungen voraussichtlich ab März 2029 gelten.
 
„Wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein“, erklärt Marija Linnhoff, 1. Vorsitzende des VUSR e.V. – Bundesverbandes. „Der VUSR e.V. hat sich insbesondere von Beginn an für die Abschaffung der sogenannten verbundenen Reiseleistungen und für eine deutliche Vereinfachung bei der Buchung von Einzelleistungen eingesetzt. Dieses Ziel haben wir nun erreicht.“
 
Die wichtigsten Änderungen der neuen Richtlinie im Überblick:
 
1. Keine Deckelung von Vorauszahlungen
Reiseveranstalter dürfen weiterhin Anzahlungen und Restzahlungen flexibel festlegen. Eine EU-weit einheitliche Obergrenze für Vorauszahlungen wurde nicht eingeführt.
 
2. Abschaffung der „Linked Travel Arrangements“ (LTAs)
Das bisherige System der sogenannten „verbundenen Reiseleistungen“ wird vollständig abgeschafft. Hintergrund ist, dass diese Regelung in der Praxis als zu komplex und wenig hilfreich bewertet wurde. Mit der Abschaffung wird der Rechtsrahmen deutlich vereinfacht.
 
3. Klare Informationspflicht bei Einzelbuchungen
Wenn Anbieter zu bereits gebuchten Einzelleistungen weitere einzelne Reiseleistungen vorschlagen, muss klar darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handelt. Erfolgt dieser Hinweis nicht und der Kunde bucht innerhalb von 24 Stunden weitere Leistungen, entsteht automatisch ein Pauschalreisevertrag.
 
4. Neue Regeln für kostenlose Stornierungen
Eine kostenfreie Stornierung bleibt weiterhin möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen – etwa am Abreiseort, während der Reise zum Zielgebiet oder im Zielgebiet selbst. Diese Regelung wird künftig enger gefasst und muss jeweils individuell geprüft werden. Probleme am Wohnort oder auf dem Weg zum Flughafen beziehungsweise zum Abreiseort berechtigen künftig nicht zu einer kostenfreien Stornierung.
 
5. Verbindliche Regeln für das Beschwerdemanagement
Reiseveranstalter müssen Beschwerden künftig innerhalb von 7 Tagen bestätigen und spätestens innerhalb von 60 Tagen beantworten. Damit soll die Transparenz und Verlässlichkeit im Umgang mit Kundenanliegen verbessert werden.
 
6. Keine EU-weit harmonisierten Sanktionen
Die Festlegung von Bußgeldern bleibt weiterhin Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. Einheitliche EU-Sanktionsregelungen sind nicht vorgesehen.
 
7. Verbesserte Informationspflichten
Die Informationspflichten gegenüber Reisenden werden aktualisiert und erweitert. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Barrierefreiheit, Visa- und Passbestimmungen sowie zu Kündigungs- und Vertragsbedingungen.
 
Zeitplan
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments wird erwartet, dass der Rat der Europäischen Union die Richtlinie ebenfalls bestätigt. Anschließend erfolgt die Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab März 2029 Anwendung finden.
 
Der VUSR sieht in der Reform einen wichtigen Schritt hin zu einem klareren und praxisnäheren Rechtsrahmen für die Reisebranche sowie zu mehr Transparenz für Reisende in Europa.
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Touristik braucht jetzt mehr Sachlichkeit


Doppelmoral in der Reisedebatte: Touristik braucht jetzt mehr Sachlichkeit

VUSR kritisiert pauschale Kritik an Urlaubsreisen in Krisenzeiten und fordert mehr Verantwortung sowie flexible Lösungen für Reisende.

Die aktuelle Diskussion über Reisen in den Nahen Osten – zum Beispiel nach Dubai – zeigt aus Sicht des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR e.V.) eine deutliche Doppelmoral.
Heute wird teilweise behauptet, man hätte gar nicht in diese Regionen reisen dürfen. Doch ein Blick auf die Entfernungen und die Situation der vergangenen Jahre zeigt ein anderes Bild.

Der Krieg in der Ukraine findet seit mehr als vier Jahren in Europa statt – nur etwa 1.300 Kilometer von Berlin entfernt. In Zeiten des Syrien-Konfliktes waren z.B. Zypern und die türkische Riviera beliebte Urlaubsziele mit wenigen hundert Kilometern Entfernung zum eigentlichen Krisengebiet.

Trotzdem wurde damals nicht grundsätzlich infrage gestellt, ob Menschen weiterhin in den Urlaub fliegen dürfen.

Für den VUSR ist klar: Die Touristik darf sich nicht von kurzfristigen Stimmungen oder Schlagzeilen treiben lassen.

Für viele Menschen bedeutet Urlaub eine wichtige Pause vom Alltag. Sie wollen abschalten, Kraft sammeln und für eine Zeit ihre Sorgen vergessen.

„Wir sollten aufhören, Reisenden ein schlechtes Gewissen zu machen. Menschen reisen nicht aus Leichtsinn. Sie reisen, weil sie Erholung brauchen. Gerade in schwierigen Zeiten ist dieser Wunsch völlig verständlich“, sagt Marija Linnhoff, erste Vorsitzende des VUSR.

Gleichzeitig sieht der Verband auch die Branche selbst in der Verantwortung. Aus der Pandemie hätte die Touristik mehr lernen müssen. Gerade wenn Menschen unsicher sind, braucht es Lösungen, die Vertrauen schaffen.

Dazu gehören zum Beispiel flexible Buchungen, klare Informationen und ein gutes Krisenmanagement.

Wenn Reisende wissen, dass sie ihre Reise im Notfall problemlos umbuchen oder stornieren können, fällt die Entscheidung für eine Buchung deutlich leichter.

„Wir müssen den Menschen die Unsicherheit bei der Buchung nehmen. Genau das hat uns die Pandemie gelehrt. Sicherheit und Flexibilität sind heute wichtiger denn je“, so Linnhoff.

In der aktuellen Diskussion wird oft schnell die Politik kritisiert. Tatsächlich haben einzelne Aussagen aus dem Auswärtigen Amt nicht unbedingt zur Beruhigung beigetragen. Trotzdem sollte man auch hier genau hinschauen.

Denn die Frage ist auch: Wer hat diese Informationen eigentlich geliefert? Ein Teil der Einschätzungen kommt tatsächlich aus der Branche selbst. Deshalb sollte die Touristik nicht nur Kritik üben, sondern auch die eigene Rolle ehrlich betrachten.

Der VUSR e.V. – Bundesverband appelliert daher an die Verantwortlichen der Branche, jetzt ruhig und vorausschauend zu handeln. Wichtig ist, den Menschen Sicherheit zu geben – und nicht durch übertriebene Reaktionen zusätzliche Verunsicherung zu schaffen.

Die Erfahrung zeigt: Die Stimmung kann sich schnell wieder ändern. Schon in wenigen Wochen werden viele Menschen wieder über ihre nächste Reise nachdenken.

„Die Touristik ist eine starke und widerstandsfähige Branche. Darauf können wir stolz sein. Jetzt brauchen wir besonnenes Handeln und Vertrauen in unsere Arbeit“, sagt Linnhoff.

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VUSR fordert konsequente Durchsetzung der Offenlegungspflichten –  von Check24


Weitere Zwangsmaßnahmen rechtlich zu prüfen

Der VUSR e.V. nimmt zur aktuellen Situation rund um die Offenlegungspflichten von Check24 Stellung.

Nach vorliegenden Informationen wurden die angeordneten Bußgelder wegen nicht offengelegter Jahresabschlüsse zwar beglichen. Gleichwohl erfolgt weiterhin keine Veröffentlichung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen im Bundesanzeiger. Damit besteht die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 ff. HGB unverändert fort.

Aus Sicht des VUSR e.V. beendet die Zahlung eines Ordnungsgeldes das zugrunde liegende Verfahren regelmäßig nicht, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung weiterhin unterbleibt. 

Das Ordnungsgeld dient als Durchsetzungsinstrument und ersetzt die Offenlegung nicht. Bei fortdauernder Nichterfüllung sieht das Gesetz weitere Zwangsmaßnahmen vor. Theoretisch kann in letzter Konsequenz jetzt  auch Erzwingungshaft als Beugemittel in Betracht kommen, um die gesetzlich geschuldete Veröffentlichung durchzusetzen.

Der VUSR e.V.  betont, dass Transparenzpflichten einen zentralen Bestandteil fairer Wettbewerbsbedingungen darstellen. Die Offenlegung von Jahresabschlüssen dient der Markttransparenz, dem Schutz von Geschäftspartnern sowie der Gleichbehandlung aller Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund hält es der Verband zudem für sachgerecht zu prüfen, ob das zuständige Finanzamt über die fortdauernde Pflichtverletzung informiert werden sollte. Bei anhaltender Nichtoffenlegung können sich steuerliche Prüfungsansätze ergeben, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Prüfung durch die Finanzverwaltung erfolgt selbstverständlich eigenständig und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Der VUSR e.V. spricht sich ausdrücklich für eine rechtsstaatlich konsequente und verhältnismäßige Durchsetzung bestehender gesetzlicher Pflichten aus. Ziel ist die Herstellung von Transparenz und Wettbewerbsgleichheit im Interesse aller Marktteilnehmer.

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Der DRSF darf kein politisches Machtinstrument werden


Offener Brief an den DRV
Der DRSF darf kein politisches Machtinstrument werden

Sehr geehrte Verantwortliche des DRV,

der Abschied von Ali Arnaout wird offiziell als planmäßiges Vertragsende kommuniziert. Drei Jahre, Auftrag erfüllt, Übergabe geregelt. Doch die politische Dimension dieser Personalentscheidung ist unübersehbar.

Bereits im Spätsommer 2025 wurden Gespräche über eine Vertragsverlängerung geführt. Eine Einigung kam nicht zustande. Die öffentliche Erklärung bleibt formal korrekt – aber inhaltlich auffallend dünn. Wenn ein Geschäftsführer, der den Fonds aufgebaut, strukturell stabilisiert und durch eine Großinsolvenz geführt hat, nicht verlängert wird, entsteht zwangsläufig die Frage nach den tatsächlichen Beweggründen. Und genau hier beginnt die politische Ebene.

Nähe zur Politik – Distanz zur Branche?
Der DRSF ist ein gesetzlich geschaffenes Instrument. Er operiert an der Schnittstelle von Markt und Regulierung. Gerade deshalb muss seine Führung erkennbar unabhängig agieren – sowohl von parteipolitischen Interessen als auch von ministeriellen Einflusslinien.

In der Branche wird zunehmend die Wahrnehmung geäußert, der DRV positioniere sich in zentralen Fragen näher an regulatorischen und ministeriellen Perspektiven als an den wirtschaftlichen Interessen weiter Teile der eigenen Branche. Diese Wahrnehmung mag aus Ihrer Sicht unzutreffend sein. Aber sie existiert. Und sie ist politisch relevant.

Ein Sicherungsfonds darf nicht zum Transmissionsriemen externer politischer Interessen werden.
Er muss der Branche dienen – nicht umgekehrt.

Der Umgang mit dem VUSR – ein strukturelles Signal
Besonders kritisch wird der Umgang mit dem VUSR bewertet.
Der VUSR ist kein Randverband. Er ist ein äußerst relevanter Branchenverband, der eine Vielzahl bedeutender und wirtschaftlich starker Marktteilnehmer vertritt. Seine Mitglieder gehören zu den relevanten Akteuren im Marktgeschehen und tragen substanziell zur Finanzierung des Systems bei. Wenn ein solcher Verband keinen strukturellen Zugang zu Beirats- oder Gesellschafterebenen erhält, entsteht nicht nur ein Wahrnehmungsproblem – es entsteht ein strukturelles Legitimitätsproblem.

Die Argumentation, man müsse sensible Informationen schützen, überzeugt nur dann, wenn sie konsistent und nachvollziehbar angewendet wird. Wird sie selektiv eingesetzt, wirkt sie wie ein Instrument der Machtsicherung. Pluralität ist kein Störfaktor. Sie ist ein Stabilitätsfaktor.

Ein Fonds dieser Größenordnung braucht institutionalisierte Vielfalt – nicht geschlossene Machtzirkel.

Personalpolitik und Machtarchitektur
Sollten sich Gerüchte bestätigen, wonach interimistische Lösungen aus dem unmittelbaren DRV-Umfeld selbst kommen könnten, würde sich die politische Dimension weiter verschärfen.

Dann ginge es nicht mehr nur um eine Personalfrage. Dann ginge es um strukturelle Einflussnahme. Ein dominanter Gesellschafter, der zugleich personell operativ eingreift, bewegt sich zumindest in einer Konstellation, die Fragen nach institutioneller Distanz aufwirft – selbst wenn formal keine Regel verletzt wird.

In Governance-Fragen zählt nicht nur Legalität. Es zählt die sichtbare Unabhängigkeit.

Zinserträge und politische Narrative
Auch die Diskussion um Zinserträge ist mehr als eine technische Frage. Sie betrifft die Grundsatzfrage, wer über Mittel entscheidet, die aus verpflichtenden Branchenbeiträgen generiert werden. Wenn Positionierungen hierzu aus verbandlichen oder politisch geprägten Kontexten kommen, ohne dass die formalen Organe transparent und einheitlich kommunizieren, entsteht der Eindruck von strategischer Deutungshoheit. Ein Sicherungsfonds darf nicht zum Spielfeld politischer Positionsbildung werden.

Entgeltsenkung – regulatorische Vorsicht oder politisches Kalkül?
Die zeitliche Gestaltung der Entgeltsenkung wirft ebenfalls Fragen auf. War sie ausschließlich risikopolitisch motiviert? Oder spielte die Abstimmung mit regulatorischen Stellen eine Rolle, die stärker ministeriell gedacht war als marktwirtschaftlich?

Diese Frage ist legitim. Denn der DRSF ist kein Ministerialinstrument – er ist ein Brancheninstrument im gesetzlichen Rahmen. Je stärker politische Nähe wahrgenommen wird, desto größer wird die Distanz zur Basis.

Verantwortung des Hauptgesellschafters
Mit Ihrer dominierenden Stellung tragen Sie eine besondere Verantwortung für das institutionelle Gleichgewicht. Der DRSF darf nicht als verlängerter Arm politischer Regulierung erscheinen.

Er darf nicht als innerverbandliches Steuerungsinstrument wahrgenommen werden.

Und er darf nicht in den Verdacht geraten, kritische, aber relevante Stimmen strukturell auszuschließen. Vertrauen ist die zentrale Währung dieses Fonds. Und Vertrauen ist politisch sensibel.

Appell
Schaffen Sie sichtbare Distanz, wo Nähe problematisch wirkt. Erklären Sie Entscheidungen offen – auch unbequeme. Binden Sie relevante Verbände angemessen ein – insbesondere solche, die einen substanziellen Teil der Branche vertreten. Und trennen Sie klar zwischen politischer Interessenvertretung und treuhänderischer Fondsverantwortung.

Der DRSF ist zu wichtig, um Teil machtpolitischer Dynamiken zu werden. Er muss stabilisieren – nicht polarisieren. 

Mit der Erwartung klarer, überprüfbarer Transparenz

VUSR e.V. Bundesverband
Der Vorstand

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Check24: fehlende Unternehmenszahlen – Forderung nach Transparenz im Wettbewerb


Fehlende Unternehmenszahlen seit 2017: Forderung nach Transparenz im Wettbewerb
Berlin, 13.02.2026

In der Touristikbranche, insbesondere im Vertriebsmarkt, wächst der Druck auf eine längst überfällige Klärung offener Transparenzfragen.
Nach öffentlich zugänglichen Informationen wurden von Check24 seit den zuletzt veröffentlichten Unternehmenszahlen zum 31.03.2017 keine weiteren gesetzlich vorgesehenen Finanzdaten offengelegt.

Bereits im Jahr 2019 wies das Handelsblatt in einem Kommentar auf die fehlende Transparenz hin. Während der Corona-Pandemie rückte das Thema aus dem öffentlichen Fokus, obwohl die offenen Fragen weiterhin bestehen.

Parallel dazu hat sich der Wettbewerbsdruck im touristischen Vertrieb erheblich verschärft. Zahlreiche Marktteilnehmer berichten inzwischen von einem zunehmend ruinösen Wettbewerb, der insbesondere kleinere Anbieter massiv belastet.

Ob und in welchem Umfang Wettbewerbsverzerrungen vorliegen, lässt sich jedoch nur auf Grundlage transparenter wirtschaftlicher Kennzahlen sachlich beurteilen.

Im Rahmen eigener Recherchen hat der VUSR zudem auffällige Parallelen zu den seinerzeit öffentlich diskutierten Entwicklungen rund um das Reiseportal Unister unter dessen Gründer Thomas Wagner festgestellt. Nach Auffassung des Verbandes unterstreicht dies die Bedeutung frühzeitiger Transparenz, um Fehlentwicklungen im Markt rechtzeitig erkennen und bewerten zu können.

„Viele Marktteilnehmer berichten inzwischen von einem Wettbewerbsdruck, der wirtschaftlich kaum noch tragfähig ist. Ob dieser Wettbewerb fair verläuft, lässt sich jedoch nur beurteilen, wenn alle relevanten Marktteilnehmer die gesetzlich vorgesehenen Zahlen transparent offenlegen“, so Marija Linnhoff, 1. Vorsitzende des VUSR.

Medienberichten zufolge wurden in der Vergangenheit wiederholt Bußgelder in Kauf genommen, anstatt gesetzlich vorgesehene Veröffentlichungen vorzunehmen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist inzwischen auch das zuständige Bundesamt für Finanzen mit dem Vorgang befasst und hat zuletzt eine weitere Frist zur Nachreichung entsprechender Veröffentlichungen bis März eingeräumt.

Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros (VUSR) fordert, dass diese Frist nun eingehalten wird. Gesetzliche Veröffentlichungspflichten müssten für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten. Transparenz sei eine grundlegende Voraussetzung für fairen Wettbewerb sowie für das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen.

Marija Linnhoff erklärt:
„Wir erwarten, dass die gesetzten Fristen nun konsequent eingehalten werden. Gesetzliche Veröffentlichungspflichten dürfen kein taktisches Instrument sein, sondern müssen für alle Unternehmen gleichermaßen gelten – gerade in einem Markt, der Millionen Verbraucher betrifft.“

Der Verband appelliert daher an alle Beteiligten, die ausstehenden Veröffentlichungen zeitnah und vollständig vorzunehmen, um eine sachliche Bewertung der Wettbewerbssituation zu ermöglichen.