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VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

VUSR fordert mehr Flexibilität im Deutschen Reisesicherungsfonds

 

Bundesjustizministerium muss die Tourismusbranche dringend entlasten

Starrheit der aktuellen Regelungen entzieht Reiseveranstaltern dringend benötigte Liquidität und stellt die Branche vor enorme Herausforderungen

Berlin, 31. Oktober 2024 – Der Bundesverband der Reisebüros (VUSR) ruft das Bundesjustizministerium dazu auf, die Entgelthandhabung des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) flexibler zu gestalten. Trotz eines bereits hohen Füllstandes und geringem Insolvenzrisiko bei den verbleibenden großen Reiseveranstaltern, fordert das Ministerium weiterhin hohe Einzahlungen, die der Branche erhebliche finanzielle Mittel entziehen und ihre wirtschaftliche Stabilität gefährden.

Der VUSR fordert eine Anpassung der aktuellen Einlagenregelung von 1% auf ein maßvolleres Niveau von 0,2-0,3%. Laut VUSR-Berechnungen führt der derzeitige Beitragssatz zu überschüssigen Fondsrücklagen, die allein 2024 etwa 235 Millionen Euro betragen werden, während der Fonds sein Zielvolumen für 2025 bereits nahezu erreicht hat. „Inmitten einer Wirtschaftskrise raubt das Justizministerium der Tourismusbranche die notwendige Liquidität und setzt damit die gesamte Branche einer unnötigen Belastung aus,“ so Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR. „Der Fonds dient inzwischen quasi als Kasse, die dem Cashflow der Unternehmen schadet – ein Vorgehen, das weder den Verbrauchern noch den Unternehmen gerecht wird.“

Der Verband plädiert daher für eine flexible Gestaltung der Entgelthöhe, die sich am tatsächlichen Füllstand des Fonds orientiert. Das Reisesicherungsgesetz (RSG) sieht eine Mindesteinlage von 1% vor, bis die gesetzlich festgelegte Grenze von 750 Millionen Euro erreicht ist. Diese Grenze wurde laut VUSR jedoch bereits deutlich überschritten, und ohne Anpassungen könnte der Fondswert bis 2026 auf 2 Milliarden Euro anwachsen – ein unverhältnismäßig hoher Betrag angesichts der aktuellen Marktsituation.

„Es ist inakzeptabel, dass das Ministerium an starren Vorgaben festhält, obwohl der Fonds mehr als ausreichend gefüllt ist“, betont Linnhoff. „Die Beitragsregelung muss dringend an das aktuelle Risiko und den Füllstand angepasst werden.“ Der VUSR fordert Justizminister Marco Buschmann nachdrücklich auf, sich in dieser Angelegenheit endlich zu bewegen und sich seiner Verantwortung für die Branche zu stellen. Ein Wegducken vor dieser Problematik ist keine Option, da die Reisebranche auf eine zukunftssichere und angemessene Lösung angewiesen ist.

Der VUSR hat diese Forderungen bereits in Gesprächen mit dem Justizministerium klar formuliert und erwartet eine zeitnahe Überprüfung der Beitragssätze, um die wirtschaftliche Stabilität der Branche langfristig zu sichern.