Neue EU-Pauschalreiserichtlinie setzt VUSR – Kurs um

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Neue EU-Pauschalreiserichtlinie setzt VUSR – Kurs um

Berlin, 3. Dezember 2025 – Pressemitteilung des VUSR – Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros Bundesverband e.V.

Der VUSR sieht in der politischen Einigung zur Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie eine Bestätigung seines frühzeitig eingeschlagenen Kurses. Zahlreiche Kernanliegen des Verbandes – insbesondere die Stärkung der Pauschalreise als klar definiertes Premiumprodukt und die Entschlackung komplizierter Konstruktionen – finden sich in der nun erzielten Einigung wieder. Davon profitieren nicht nur Reisebüros, sondern im Rahmen des neuen VUSR-Selbstverständnisses die gesamte Outgoing-Touristik gleichermaßen.

Klare Systematik: Pauschalreise bleibt Premiumprodukt

Der VUSR hatte von Beginn an ein eindeutiges Bekenntnis pro Pauschalreise gefordert: Weg von schwer vermittelbaren Rechtsfiktionen, hin zu einer einfachen, nachvollziehbaren Struktur. Genau hier setzt das Verhandlungsergebnis an.

Die Kategorie der „verbundenen Reiseleistungen“ wird gestrichen. Künftig soll klar unterscheidbar sein, wann eine Pauschalreise vorliegt und wann Einzelleistungen gebucht werden. Damit verzichtet der europäische Gesetzgeber auf ein kompliziertes Konstrukt, das vom Verbraucher wenig verstanden wurde – eine zentrale Linie des VUSR-Positionspapiers.

Einzelleistungen bleiben vermittelbar – Praxis der VUSR-Mitglieder bestätigt

Besonders wichtig für Reisebüros und die übrigen Vertriebsstellen: Die Vermittlung mehrerer Einzelleistungen bleibt möglich, sofern transparent kommuniziert wird, dass keine Pauschalreise vorliegt. Genau so arbeiten die im VUSR organisierten Unternehmen seit Jahren. Zur Erinnerung: Der VUSR hat schon seit dem Inkrafttreten des seinerzeit neuen Pauschalreiserechts Mitte 2018 ein Formblatt für Einzelleistungen entwickelt und dieses über den Dienstleister Bewotec in den technischen Workflow der Reisebüros integriert.

Für die Mitglieder des VUSR bedeutet die Neuregelung daher vor allem eines: Rechtssicherheit für ein Geschäftsmodell, das sich in der Praxis bewährt hat. Wer seine Kundinnen und Kunden klar, nachweislich und verständlich darüber informiert, ob eine Pauschalreise oder mehrere Einzelleistungen gebucht wird, kann dies auch künftig tun – ohne zusätzliche, unnötige Hürden. Die EU folgt damit im Kern der vom VUSR vertretenen Linie: klare Begriffe, klare Produkte, klare Verantwortlichkeiten.

Verwirrende Signale der Konkurrenzverbände

Vor diesem Hintergrund wirkt es wenig überzeugend, wenn andere Verbände nun versuchen, das Ergebnis als ihren Erfolg zu verkaufen. Teilweise werden in aktuellen Presseerklärungen genau die Punkte gefeiert, deren Beibehaltung in den entsprechenden Lobbyregistereinträgen nach wie vor gefordert wird – etwa die verbundenen Reiseleistungen.

Der VUSR hat von Anfang an eine andere, klare Position vertreten: Abschaffung der verbundenen Reiseleistungen, klare Trennung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung und im Gegenzug mehr Transparenz. Dass dieser Kurs nun in weiten Teilen aufgegriffen wird, ist kein Zufall, sondern Ergebnis einer konsistenten Interessenvertretung. Es ist gegenüber der Branche wenig ehrlich, diese Entwicklung im Nachhinein umzudeuten.

Click-Through-Buchungen: Waffengleichheit mit internationalen Plattformen

Im Bereich der Click-Through-Buchungen bewertet der VUSR die nun vorgesehene Verschärfung ausdrücklich als Schritt hin zu echter Waffengleichheit zwischen klassischen Veranstaltern, stationären und mobilen Reisebüros einerseits und großen Online-Plattformen andererseits. Während andere Verbände in diesem Feld vorrangig die Interessen internationaler Konzernstrukturen und Investoren geschützt haben, hat sich der VUSR konsequent für die nationale Touristikbranche eingesetzt. Künftig genügt es, wenn ein erster Anbieter innerhalb von 24 Stunden nur noch ein einziges personenbezogenes Merkmal an einen zweiten Anbieter weitergibt, damit bei der Vermittlung von zwei Online-Reiseleistungen eine Pauschalreise vorliegt. Damit werden Onliner, die sich bislang mit technischen Konstruktionen an der Pauschalreiserichtlinie 2018 vorbeibewegt haben, künftig unter denselben Voraussetzungen agieren müssen wie klassische Reiseveranstalter und der mittelständisch geprägte Vertrieb – genau die Marktangleichung, die der VUSR seit Jahren vehement gefordert hat.

Außergewöhnliche Umstände: Mehrbelastung, aber kein Worst-Case

Im Bereich der außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umstände und der damit verbundenen Rücktrittsrechte zeichnet sich ab, dass es im Vergleich zur heutigen Rechtslage zu einer gewissen Ausweitung kommen kann. Damit bleibt für Veranstalter und andere Akteure der Outgoing-Touristik eine zusätzliche Belastung bestehen.

Gleichzeitig ist festzuhalten: Die ursprünglich diskutierten, deutlich weitergehenden Verschärfungen des Kommissionsentwurfs wurden im Trilog sichtbar zurückgeschnitten. Die politische Einigung liegt damit spürbar unter dem zunächst befürchteten Worst-Case-Szenario. Entscheidend wird sein, wie die endgültige Formulierung der Richtlinie aussieht und wie sie später in der nationalen Praxis ausgelegt wird. Der VUSR wird diesen Prozess eng begleiten und sich für praktikable Lösungen einsetzen, die die wirtschaftliche Planbarkeit für Reiseunternehmen sichern.

Insolvenzabsicherung und Praxis des DRSF

Im Bereich der Insolvenzabsicherung bewertet der VUSR die nun vorgesehenen EU-Vorgaben als wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit: Künftig sollen Reisende bei einer Insolvenz des Unternehmers grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entschädigt werden; nur in Ausnahmefällen – etwa bei einer außergewöhnlich hohen Zahl von Fällen oder grenzüberschreitenden Insolvenzen – kann diese Frist auf maximal neun Monate verlängert werden.

Der VUSR hatte bereits in der Vergangenheit die Praxis des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) wegen mangelnder Transparenz und überlanger Verfahrensdauern bis zur Auszahlung kritisiert; wie sich auch heute zeigt: mit Recht! Jedenfalls die FTI-Abwicklung bleibt nun auch mit dem zukünftig vorgegebenen Schutzniveau unvereinbar. Hier wird sich der DRSF auch künftig an den klaren zeitlichen Leitplanken messen lassen müssen.

Anzahlungen auf Pauschalreisen

Hinsichtlich der Anzahlungen auf Pauschalreisen bewertet der VUSR es positiv, dass die im Gesetzgebungsverfahren zeitweise diskutierten starren EU-weiten Vorgaben – etwa feste prozentuale Höchstgrenzen und einheitliche Fristen – in der jetzt erzielten politischen Einigung deutlich relativiert wurden und die konkrete Ausgestaltung im Wesentlichen bei den Mitgliedstaaten verbleibt. Damit bleibt Raum für bewährte nationale Modelle, die den unterschiedlichen Geschäftsmodellen Rechnung tragen.

Nationale Spielräume und nächste Schritte

Positiv bleibt auch, dass zentrale Fragen – etwa zu Sanktionen und Vorauszahlungen – nicht vollständig auf EU-Ebene vereinheitlicht werden. Damit bleibt der notwendige Raum für nationale Lösungen. Der gefundene Kompromiss im Trilog ist allerdings noch vorbehaltlich der formellen Zustimmung von Europäischem Parlament und Rat. Liegen die Zustimmungen vor, werden die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit haben, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Der VUSR wird diesen Prozess für die gesamte Outgoing-Touristikbranche auch weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten – von Reisebüros über Veranstalter bis hin zu Airlines und Flughäfen. Ziel bleibt ein schlankes, verständliches und praxistaugliches Reiserecht, das die Pauschalreise als starkes Qualitätsprodukt erhält und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Einzelleistungen schafft.

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Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V. administrator