Umfrage: Umsetzung der PRRL durch die Reiseveranstalter

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Umfrage: Umsetzung der PRRL durch die Reiseveranstalter

Wie zufrieden sind Sie mit der Bereitstellung der „Vorvertraglichen Informationen“ durch die Veranstalter?

Und werden Sie durch Technikdienstleister und Kooperationen dabei ausreichend unterstützt?

Zur Erinnerung: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, bevor der Reisende seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch zu informieren.

Zur Umfrage:
https://de.surveymonkey.com/r/HWLPCYB

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