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VUSR kämpft weiter für Kundenrechte 

Petition der VUSR-Chefin Marija Linnhoff findet Gehör bei EU-Kommission

Reisende in der EU können darauf hoffen, künftig besser gegen die Folgen von Fluginsolvenzen geschützt zu sein. Dafür kämpft VUSR-Chefin Marija Linnhoff mit der von ihr 2021 bei der EU eingereichten Petition zur rechtlichen und finanziellen Absicherung von Reisenden bei Fluginsolvenzen. Nachdem Linnhoff ihren Antrag bereits Mitte März 2022 bei einer Sitzung des Petitionsausschusses der EU vorbringen konnte, liegt die Petition mit der Nummer 0771/2021 nun der EU-Kommission zur weiteren Prüfung vor.

 

Aus einer ersten Stellungnahme der Kommission, die dem VUSR kürzlich vom Petitionsausschuss zur Verfügung gestellt wurde und auch online einsehbar ist, geht hervor, dass die Petition wohl gute Chancen hat, im Rahmen der „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ berücksichtigt und umgesetzt zu werden. So beabsichtigt die Kommission nach eigenem Bekunden, „im Rahmen ihrer Strategie für nachhaltige Mobilität die Bewertung der vorgesehenen Optionen und gegebenenfalls den Vorschlag eines angemessenen finanziellen Absicherungssystems, um die Fluggäste vor dem Risiko einer Liquiditätskrise oder einer Insolvenz des Unternehmens bei der Erstattung von Flugscheinen oder bei der Rückbeförderung zu schützen“. „Die EU-Kommission sendet mit ihrer Stellungnahme ein positives Signal und wir sind guten Mutes, dass wir uns mit der Petition nicht nur Gehör bei den Entscheidern in der EU verschaffen konnten, sondern dauerhaft eine Verbesserung der Verbraucherrechte für die Bürgerinnen und Bürger in der EU erreichen werden“, konstatiert Linnhoff.

 

Die Petition 0771/2021 geht zwar auf eine Initiative des VUSR und seiner Chefin Marija Linnhoff, doch wird die Forderung nach einer Absicherung des Flugpreises darüber hinaus auch von weiteren touristischen Verbänden wie ECTAA, DRV und ASR sowie von Verbraucherschützern unterstützt. Für Linnhoff ist dies „ein Zeichen dafür, dass wir mit der Petition einen Nerv getroffen haben. Sollte der Antrag umgesetzt werden, wäre das nicht nur ein Erfolg für unseren Verband, sondern in erster Linie ein Erfolg für die vielen tausend Flugreisenden, die täglich in unseren Mitgliederbüros buchen und zurecht die persönliche Beratung schätzen und ihre Rechte in der EU.“

 

 

Link zur Stellungnahme der EU-Kommission:

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/PETI-CM-719794_DE.pdf

 

(2219 ZmL)

 

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E-Mail: info@vusr.de

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Anhörung: EU soll Reisende bei Fluginsolvenzen besser schützen



Reisebüroverband VUSR kämpft in Brüssel für die Rechte von Fluggästen

 

Bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich die Vorsitzende des bundesweiten Reisebüroverbandes VUSR, Marija Linnhoff, für die Rechte von Fluggästen starkgemacht. Eine von der Verbands-Chefin eingereichte und seitens des EU- Parlamentes zugelassene Petition zum Schutz von Reisenden gegen finanzielle Verluste bei Fluginsolvenzen war am vergangenen Montag Thema der Sitzung des Petitionsausschusses in Brüssel. 

 

Nach Ansicht von Linnhoff hätten die beiden vergangenen Pandemie-Jahre gezeigt, dass es trotz der europäischen Fluggastrechteverordnung schlecht um die Rechte der Fluggäste stehe. Die von ihr geforderte „Gesetzgebungsinitiative zur Absicherung von Fluggästen im Falle der Insolvenz von Fluggesellschaften“ käme nicht nur den Verbrauchern zugute, sondern brächten letztlich auch den Luftfahrtunternehmen Vorteile.

 

In ihrer Stellungnahme verwies Linnhoff auf die in den letzten beiden Pandemie-Jahren rasant gestiegene Zahl von Beschwerden gegen Luftfahrtunternehmen. So habe allein der Rechtsanwalt des VUSR, Roosbeh Karimi, hunderte Kunden vor Gericht vertreten, weil Fluglinien bei ausgefallenen Flügen die Tickets zunächst nicht erstatten wollten. Zwar seien in diesen Fällen die Erfolgsaussichten sehr groß, ganz anders liege der Fall aber bei einer Insolvenz von Fluggesellschaften, der die Verbraucher derzeit noch „schutzlos ausgeliefert“ seien. In solchen Fällen würden Reisende in aller Regel auf ihren Kosten sitzenbleiben. Lediglich Pauschalreisende seien bei der Pleite von Fluglinien durch die EU-Richtlinie 2015/2302 geschützt. Diese rechtliche Ungleichbehandlung von Verbrauchern müsse beendet und künftig bei Flugbuchungen das auch anderswo geltende Prinzip „Erst die Leistung, dann die Zahlung“ Anwendung finden.

 

Die Verbands-Chefin betonte, dass die bisherige Praxis bei der Buchung von Flugtickets, wonach die Zahlung bereits Monate oder gar Jahre im Voraus vollumfänglich geleistet werden müsse, gerade in Krisenzeiten Verbraucher von Flugbuchungen abhalte. Eine bessere rechtliche Absicherung der Fluggäste sei daher auch für die Airlines selbst vorteilhaft. Der bei der Anhörung zugeschaltete Vertreter der Europäischen Kommission, Jan Brumagne, versicherte, dass die Kommission die von Linnhoff vorgetragene Argumentation zur Absicherung von Flugtickets wohlwollend im Sinne der Verbraucher prüfen werde.

 

KARIMI.legal berät zur EU-Petition einer Insolvenzabsicherung der Flugscheinkosten