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VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Anhörung: EU soll Reisende bei Fluginsolvenzen besser schützen



Reisebüroverband VUSR kämpft in Brüssel für die Rechte von Fluggästen

 

Bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich die Vorsitzende des bundesweiten Reisebüroverbandes VUSR, Marija Linnhoff, für die Rechte von Fluggästen starkgemacht. Eine von der Verbands-Chefin eingereichte und seitens des EU- Parlamentes zugelassene Petition zum Schutz von Reisenden gegen finanzielle Verluste bei Fluginsolvenzen war am vergangenen Montag Thema der Sitzung des Petitionsausschusses in Brüssel. 

 

Nach Ansicht von Linnhoff hätten die beiden vergangenen Pandemie-Jahre gezeigt, dass es trotz der europäischen Fluggastrechteverordnung schlecht um die Rechte der Fluggäste stehe. Die von ihr geforderte „Gesetzgebungsinitiative zur Absicherung von Fluggästen im Falle der Insolvenz von Fluggesellschaften“ käme nicht nur den Verbrauchern zugute, sondern brächten letztlich auch den Luftfahrtunternehmen Vorteile.

 

In ihrer Stellungnahme verwies Linnhoff auf die in den letzten beiden Pandemie-Jahren rasant gestiegene Zahl von Beschwerden gegen Luftfahrtunternehmen. So habe allein der Rechtsanwalt des VUSR, Roosbeh Karimi, hunderte Kunden vor Gericht vertreten, weil Fluglinien bei ausgefallenen Flügen die Tickets zunächst nicht erstatten wollten. Zwar seien in diesen Fällen die Erfolgsaussichten sehr groß, ganz anders liege der Fall aber bei einer Insolvenz von Fluggesellschaften, der die Verbraucher derzeit noch „schutzlos ausgeliefert“ seien. In solchen Fällen würden Reisende in aller Regel auf ihren Kosten sitzenbleiben. Lediglich Pauschalreisende seien bei der Pleite von Fluglinien durch die EU-Richtlinie 2015/2302 geschützt. Diese rechtliche Ungleichbehandlung von Verbrauchern müsse beendet und künftig bei Flugbuchungen das auch anderswo geltende Prinzip „Erst die Leistung, dann die Zahlung“ Anwendung finden.

 

Die Verbands-Chefin betonte, dass die bisherige Praxis bei der Buchung von Flugtickets, wonach die Zahlung bereits Monate oder gar Jahre im Voraus vollumfänglich geleistet werden müsse, gerade in Krisenzeiten Verbraucher von Flugbuchungen abhalte. Eine bessere rechtliche Absicherung der Fluggäste sei daher auch für die Airlines selbst vorteilhaft. Der bei der Anhörung zugeschaltete Vertreter der Europäischen Kommission, Jan Brumagne, versicherte, dass die Kommission die von Linnhoff vorgetragene Argumentation zur Absicherung von Flugtickets wohlwollend im Sinne der Verbraucher prüfen werde.

 

KARIMI.legal berät zur EU-Petition einer Insolvenzabsicherung der Flugscheinkosten