RTK-Datenskandal: VUSR sieht Aufklärung noch lange nicht am Ende

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

RTK-Datenskandal: VUSR sieht Aufklärung noch lange nicht am Ende


Linnhoff: Reisebüros sollen eigene Betroffenheit klären und rechtliche Schritte prüfen

Der Bundesverband der Reisebüros VUSR sieht nach dem Eingeständnis der Kooperation RTK Daten weitergegeben zu haben, die Aufklärung keinesfalls am Ende. Die jetzt von RTK eingeräumte Weitergabe von Umsatz- und Buchungsdaten einzelner Reisebüros ist ein massiver Vertrauensbruch gegenüber den angeschlossenen Büros, den man nicht als Lappalie oder vernachlässigte Sorgfaltspflicht abtun könne. Mit einem demonstrativen „Mea Culpa“ zum Ende der Osterferien ließe sich diese schwerwiegende Angelegenheit nicht bereinigen, so VUSR-Chefin Linnhoff. Es müsse weiterer Schaden von der Reisebranche abgewendet werden.

Marija Linnhoff sagte dazu: „Auch wenn mir große Teile der Vorgänge bereits bekannt waren, ist es aus Sicht des Reisevertriebs und auch der gesamten Branche ein handfester Skandal, der lückenlos und ohne Rücksicht auf persönliche Interessen aufgeklärt werden muss. Dies allein schon, um die gesamte Branche gerade in der aktuellen Situation vor einer weiteren, handfesten Krise zu bewahren. Mit einer Pressemitteilung und einer halbgaren Entschuldigung für -verharmlosend ausgedrückt- verletzte Sorgfaltspflichten wird es nicht getan sein. Die Aufklärung muss weiter gehen.“

Leider, so Linnhoff, bestätige dieser Fall einmal mehr die Tatsache, dass viel zu oft wirtschaftliche Interessen einiger großen Vertreter der Branche im Vordergrund stehen und dies zu Lasten des Vertriebs und nicht zuletzt der Kunden: „Wir sind im Austausch mit den Verantwortlichen und auch mit anderen Vertretern aus der Branche und warten nun erst einmal ab, wie zum Beispiel die TUI als Gesellschafter oder auch Schauinsland als betroffenes Unternehmen reagieren.“

Den RTK-Büros empfiehlt Linnhoff, jetzt intensiv zu überlegen, welche Konsequenzen aus dem Eingeständnis von RTK zu ziehen sind, ohne vorschnell zu handeln. Die Weitergabe von betriebsinternen Informationen sei kein Kavaliersdelikt und verletze auf eklatante Art und Weise die Grundsätze einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die Verbandschefin betont aber auch: „Gleichzeitig halten wir uns im Sinne des Vertriebs alle Optionen offen, um weiteren Schaden abzuwenden. Unsere betroffenen Mitglieder haben wir bereits hinsichtlich eines Sonderkündigungsrechts beraten, auch wenn zumindest bislang die rechtlichen Einschätzungen noch auseinandergegangen sind. Wir lassen niemanden im Vertrieb im Regen stehen, unsere Tür steht jederzeit offen für neue Mitglieder, die Unterstützung suchen und unsere Arbeit fördern wollen.“

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