Pauschalreiserichtlinie: Reisebüros fordern Absicherung von Einzelleistungen

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Pauschalreiserichtlinie: Reisebüros fordern Absicherung von Einzelleistungen

Linnhoff: Nicht-Absicherung zementiert unfairen Wettbewerbsvorteil der Bausteine – Bundesregierung sollte sich für Absicherung einsetzen

Der Bundesverband der Reisebüros VUSR hat angesichts des ersten Entwurfes der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie eine konsequente Absicherung der Einzelleistungen gefordert. Die regulierte Pauschalreise biete den Kunden zwar einen komfortablen Vollkaskoschutz, der aber auch bezahlt werden müsse. Gleichzeitig könnten Reisewillige auf bestimmten Plattformen weiter Einzelleistungen vollständig ohne Absicherung buchen. Da die neue Pauschalreiserichtlinie hier keine Anpassung vorsehe, zementiere man damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil und öffne in Zeiten knapper Budgets bei den Kunden den Weg zur Abwanderung in ein schlecht abgesichertes Produkt. Gleichzeitig gefährde man die Existenz der Reisebüros.

Verbandschefin Marija Linnhoff sieht massiven Handlungsbedarf: „Dass die EU-Kommission im Entwurf die Absicherung der Einzelleistungen nicht in Angriff nimmt, ist ein großer Fehler. Damit sorgt man nicht für mehr Verbraucherschutz, sondern für weniger. Die zurecht gut abgesicherte Pauschalreise steht damit in schwierigen Zeiten in einem völlig unfairen Wettbewerb mit einzelnen Bausteinen, die über keine Absicherung verfügen. Das ist im Hinblick auf den Verbraucherschutz schlecht und natürlich auch im Hinblick auf die Existenzfähigkeit der Reisebüros und der Veranstalter, die auf die verbraucherfreundliche Pauschalreise spezialisiert sind. Und das ist in Deutschland kein geringes Volumen. Die Bundesregierung muss da auf europäischer Ebene Druck machen.“

Sollte die Kommission nicht nachschärfen, bleibe die Nicht-Absicherung von Einzelleistungen eine offene Hintertür, um hohe Verbraucherstandards zu umgehen. Die jetzt ins Spiel gebrachten ausgeweiteten Informationspflichten seien weder neu noch zielführend. Linnhoff: „Wir haben seit 2018 in vielen unserer Büros mit einem Formblatt, das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, darauf hingewiesen, auf welche Risiken sich ein Kunde einlässt, wenn er Einzelleistungen bucht. Im Zweifel schlägt der Preisunterschied aber oft das rationale Argument für die Absicherung. Information reicht also nicht, wir brauchen Wettbewerbsgleichheit und zwar gesetzlich festgelegt.“

Linnhoff fürchtet das Umswitchen von Pauschalreiseanbietern in den Verkauf von Einzelleistungen. Die Verbandschefin wagt eine düstere Prognose: „Sollte es dabei bleiben, dass Einzelleistungen nicht abgesichert werden müssen, bleibt der Wettbewerbsvorteil für Portale bestehen und große Reiseveranstalter werden mit dem Anbieten von Einzelleistungen nachziehen. Dann ist der Schritt für den Verkauf bzw. für die Vermittlung von Einzelleistungen keine Provisionen mehr zu zahlen, analog zu den Flügen, nicht mehr weit und es droht unter Umständen die Abschaffung des Handelsvertreterstatus. Das wäre mehr als schädlich, und zwar für die Touristik, die Reisenden selbst und die Innenstädte.“

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