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PRRL: Brief an die Wahlkreisabgeordneten

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Liebe Kollegen, jetzt gilt es nochmal all unsere Kräfte im Kampf gegen die PRRL  zu mobilisieren.

Schreibt Eure Wahlkreisabgeordneten an, lasst sie euer Wissen und eure Bedenken zur PRRL in einem persönlichen Gespräch wissen. Informiert die lokale Presse,  die solche Termine sehr gerne begleitet.

Im Hinblick auf den Wahlkampf können wir so eine WIN-WIN Situation für die Politiker und unsere Branche erzeugen.

Öffentlichkeit ist wichtig um unser Anliegen erfolgreich vorantreiben zu können.

Gemeinsam können wir es schaffen das Bürokratiemonster zurück nach Brüssel „zu schicken“.

Der VUSR Vorstand

Briefvorlagen zum Download (Brief-an-den-Wahlkreisabgeordneten.docx)

 

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EU-PRRL: Offener Brief an Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel

Iserlohn, den 03. Februar 2017

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

wir, die deutschen Reisebüros bzw. Reisemittler möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Umsetzung der Richtlinie EU 2015/2302 in ihrer geplanten Form, Art und Weise, weit mehr als zehntausende Arbeitsplätze in deutschen Reisebüros gefährdet, und dies in allen Vertriebswegen, egal ob niedergelassenes Reisebüro, mobiler Reiseberater oder Onlinevertrieb.

Aus diesem Grund wurde im November 2016 die Petition 68543 gestartet und erzielte rund 50.000 Unterschriften von Wählerinnen und Wählern. Nach Entscheidung des Petitionsausschusses vom 25.01.2017 wird die öffentliche Anhörung zu oben genannter Petition am 6. März 2017 um 13:00 Uhr stattfinden.

Die Umsetzung der Richtlinie wird mit besserem Schutz und mehr Sicherheit für Endverbraucher begründet, jedoch ist genau das Gegenteil der Fall. Der Schutz der Verbraucher wird deutlich zurückgesetzt und viele, über Jahrzehnte in deutscher Rechtsprechung festgelegte Grundsätze, werden gestrichen. Beispielsweise sind 8% Preiserhöhung bis 20 Tage vor Reiseantritt möglich und die Anmietung von Ferienwohnungen wird nicht mehr unter das Reiserecht fallen und somit sind die Gelder der Kunden nicht mehr gegen Insolvenz des Anbieters versichert. Die Liste kann bei Bedarf endlos fortgeführt werden.

Zusätzlich werden den deutschen Reisebüros bürokratische und rechtliche Hürden aufgebaut, welche nicht bewerkstelligt werden können, bzw. deren Finanzierung in kleinen und mittelständischen Unternehmen unmöglich sein wird. Dies wird lediglich in konzerngebundenen Reisebüros (fast) kein Problem darstellen und die Struktur des deutschen Reisevertriebs wird sich durch die Umsetzung gravierend verändern, da die unabhängigen Reisebüros aus dem Stadtbild verschwinden werden. Gerade die deutschen Reisebüros betreiben bereits seit Jahrzehnten tagtäglich gelebten Verbraucherschutz, indem sie die Kunden beraten, informieren und in Ausnahmesituationen wie z.B. bei der Aschewolke, ein exzellentes Krisenmanagement betreiben.

Diese Richtlinie wurde auf Bestreben britischer Reisekonzerne, bzw. deren Verband in ihrer heutigen Form auf den Weg gebracht, jedoch sind die Urheber inzwischen vor dem Austrittsverfahren aus der EU, und somit ist niemandem zu vermitteln aus welchem Grund ein von Großbritannien initiierter Gesetzesentwurf in Europa bzw. Deutschland umgesetzt werden soll.

Nach der Anhörung vom 23.1.2017 vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz erscheint es offensichtlich, dass die Umsetzung der Richtlinie durch alle politischen Instanzen gewünscht und verfolgt wird. Jegliche Einwände der dort anwesenden Sachverständigen wurden nicht weiter beachtet.

Leider wurde bei dieser Anhörung deutlich, dass die deutschen Reisebüros bisher keine Vertretung auf politischer Ebene hatten. Angeblich wurden die deutschen Reisebüros durch den DRV – Deutscher ReiseVerband bzw. den asr – Allianz selbstständiger Reiseunternehmen vertreten, jedoch bestehen hier, bedingt durch die Strukturen, erhebliche Interessenkonflikte und deshalb ist es offensichtlich, dass die deutschen Reisebüros keinesfalls politisch vertreten wurden. Selbst renommierte Medien, wie z.B. das Handelsblatt, haben inzwischen diese Thematik aufgegriffen.

Wir möchten Sie nun auffordern, diese Richtlinie nicht wie geplant umzusetzen, sondern die Aufhebung (einhergehend mit Nachverhandlungen im Hinblick auf die Besonderheiten des deutschen Marktes, bzw. seines bisher vorbildlich praktizierten Verbraucherschutzes) in Brüssel zu beantragen, bzw. sich dafür einzusetzen, dass die Richtlinie nicht wie geplant umgesetzt wird, selbst auf die Gefahr eines drohenden Strafumsetzungsverfahrens hin.

Wir, die deutschen Reisebüros und Reisemittler, hatten bereits innerhalb von vier Wochen rund 50.000 Unterschriften gesammelt. Bitte unterschätzen Sie weder unseren direkten Kontakt, noch das Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden – den Wählerinnen und Wählern in unserem Land.

Wir Deutschen sind nach wie vor, nicht nur Fußball- sondern auch Reiseweltmeister und mit der Umsetzung der Richtlinie, welche zudem Tausende von Reisebüros um ihre Existenz bringen wird und Zehntausende von hochqualifizierten Arbeitsplätzen in mittelständischen Unternehmen vernichtet, würden Sie den Reisenden Vielfalt, Objektivität und Sicherheit beim Buchen nehmen.

Daher möchten wir die Bürgerinnen und Bürger aufrufen, sich daran zu beteiligen und die in den Reisebüros weiterhin ausliegenden Unterschriftslisten zu unterzeichnen um Ihnen, sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin und der Politik zu zeigen, dass nicht nur die deutschen Reisebüros und Reisemittler, die Umsetzung der Richtlinie EU 2015/2302 ablehnen.

Vielen Dank
i.V. für 1000-ende von Reisemittlern und Millionen von Verbrauchern
Marija Linnhoff
1.Vorsitzende des VUSR e.V.

DOWNLOAD der Vorlage: Unterschriftenliste EU-PRRL Rückgabe nach Brüssel
BRIEF ALS PDF: Offener Brief an Frau Bundeskanzlerin Dr Merkel

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Aktion: Reisebüros erteilen VUSR Vertretungsauftrag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Hinblick auf die bevorstehende Beratung des Petitionsausschusses müssen wir Euch nochmals um Eure Mithilfe bitten. Um der Bundesregierung und dem Petitionsausschuss zu zeigen, wie breit die Unterstützung des VUSR im Reisebürovertrieb ist, benötigen wir von Euch ein Fax oder eine E-Mail mit einer sogenannten Mandatserteilung oder Vertretungsauftrag.

Das Ganze bedeutet eigentlich nur, daß Ihr Eure Interessen vom VUSR e.V. vertreten lassen wollt und soll der Regierung aufzeigen, wie viele Unterstützer aktuell der Vertretung des VUSR e.V. vertrauen.

Diese Mandatserteilung ist auch vollkommen unabhängig von einer Mitgliedschaft im VUSR e.V. und es bekommt auch keiner eine Rechnung für einen Mitgliedsbeitrag. Daher kann auch jeder diese Mandatserteilung zeichnen, egal ob Inhaber, Büroleiter oder Mitarbeiter.

Ihr könnt Euch die Mandatserteilung herunterladen, ausfüllen und bitte schnellstmöglich an die Faxnummer des VUSR 02371 – 151956 senden oder als PDF an info@vusr.de.

Vielen Dank für Eure Mithilfe
der VUSR Vorstand

Download: Vertretungsauftrag-VUSR

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VUSR PR-Meldung zur Onlineumfrage des DRV

Link zur Textversion der Meldung

Donnerstag, den 22.12.2016, informierte der Deutsche Reise Verband (DRV) in einer Pressemitteilung über eine Online-Umfrage an die Reisebüros zu einzelnen Punkten der Pauschalreiserichtlinie.

Die Umfrageergebnisse sollen aus Vertriebssicht bei einer Anhörung vor den Ausschüssen ‚Recht & Verbraucherschutz‘ und ‚Tourismus‘ im Deutschen Bundestag am 23.01.2017 die Schwierigkeiten und Probleme belegen, die mit der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht einhergehen.

Wir, als VUSR, empfehlen unseren Mitgliedern in jedem Fall, an dieser Online-Umfrage teilzunehmen. Je mehr Reisebüros sich an der Umfrage beteiligen, desto authentischer und belastbarer sind die dann vor dem Bundestag vorgetragenen Zahlen, Daten und Fakten.

Die Umfrage ist online bis zum 11.01.2017.

An dieser Stelle betont die Vorsitzende des VUSR e.V. Marija Linnhoff „Wir glauben -nach wie vor- daran, dass für die Erarbeitung einer deutschen Fassung der EU-Pauschalreiserichtlinie eine gemeinsame, konstruktive Zusammenarbeit der Verbände unabdingbar ist.“

Links

DRV Umfrage

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Petition: Reisevertragsrecht – Stopp der Umsetzung der Richtlinie

Unterschriftenliste herunterladen!


Listen bis 20.12.16 23:59 Uhr noch kurzfristig faxen an: 030 22 73 60 53

Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Fax: +49 (0)30 227-36053


Petition 68543

Reisevertragsrecht – Stopp der Umsetzung der Richtlinie (EU)2015/2302 vom 17.11.2016

Mit der Petition wird gefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25. November 2015 in Form des bisher vorliegenden Regierungsentwurfes vom 2. November 2016 zu stoppen, da sie für den Verbraucher zu einer eklatanten Verschlechterung bei der Buchung von Reisen führt.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Stopp der Umsetzung der RICHTLINIE (EU)2015/2302.
Der Verbraucher wird durch den geplanten Entwurf deutlich schlechter gestellt, als in der bisherigen Regelung: Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis von bis zu 8% für gestiegene Kerosinkosten, geänderte Wechselkurse usw. belastet werden, wobei der Reiseveranstalter NICHT beweisen muss, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Das stellt für viele Verbraucher eine untragbare zusätzliche Belastung dar und ist nicht akzeptabel.
Weiterhin wird er nicht mehr objektiv und unabhängig beraten werden können, da die Reisebüros/Vermittler aufgrund der Tatsache, dass sie bei Buchung einzelner Leistungen (der so genannten verbundenen Reiseleistungen) schnell in die Veranstalterhaftung geraten können und versuchen werden, vorrangig Pauschalreisen zu buchen und den Einzelpreis-Vergleich vernachlässigen.

Die Richtlinie birgt die Gefahr inakzeptabler Haftungsrisiken bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Bei der durch das Gesetz geplanten Inanspruchnahme von Reisebüros statt Reiseveranstaltern im Reklamationsfall, hat das Reisebüro möglicherweise den entstandenen Schaden zu tragen. Das Reisebüro haftet, obwohl es kein Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Leistungsträgern unterhält und daher auch keine vertraglichen Rückgriffsmöglichkeiten bei einer Inanspruchnahme von Reisenden hat. Ein Vertragsverhältnis und der damit einhergehende Rückgriffanspruch besteht nur zwischen Reiseveranstalter und Leistungsträger.

Dieses Risiko müsste durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden, deren Kosten einen überproportionalen finanziellen Mehraufwand zu Lasten der Reisevermittler (Reisebüros) bedeutet. Durch die geringen Vermittlungsmargen kann dieser nicht gedeckt werden und müsste dem Verbraucher zusätzlich belastet werden.
Die Bürokratisierung von Reisebuchungen schafft ebenfalls Verwirrung beim Verbraucher: Die bürokratischen Anforderungen durch unterschiedlichste Formblätter sind weder für den Reisevermittler, noch für die Verbraucher tragbar.
Die gesamte Richtlinie stellt eine Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Vertriebswege dar und verfehlt Ihr Ziel, mehr Rechtssicherheit für den Verbraucher bei Onlinebuchungen zu erzeugen. Der stationäre Reisebürovertrieb wird durch diese Richtlinie massiv belastet, wobei andere Vertriebswege keine oder nur minimale Einschränkungen haben.
Aus den genannten Gründen bedeutet die Umsetzung der Richtlinie das Aus für unzählige kleine und mittelständische Reisebüros in Deutschland und somit den Verlust 10.000-er Arbeitsplätze sowie die damit einhergehenden Steuereinnahmen.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_11/_17/Petition_68543.nc.$$$.a.u.html

 

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Brandbrief an die Ministerpräsidenten und Abgeordneten – November 2016

Die Pauschalreiserichtlinie soll spätestens zum 01.07.2018 in Kraft treten (vgl. Richtlinie EU 2015/2302).

Die Lesung im Bundestag soll voraussichtlich im Januar 2017 erfolgen.

Jetzt gilt es die Bundestagsabgeordneten und die Ministerpräsidenten davon zu überzeugen „dagegen zu stimmen“.

Wir stellen Ihnen zwei Musterschreiben zur Verfügung, die Sie so nutzen oder persönlich ändern können.

Gerne können Sie unsere „Brandbriefe“ auch anderen Betroffenen zur Verfügung stellen.

Abgeordnete des deutschen Bundestages

Ministerpräsidenten der Bundesländer

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VUSR e.V. zum persönlichen Gespräch im BMJV

Marija Linnhof – Vorsitzende des VUSR e.V. zum persönlichen Gespräch im BMJV.

Staatssekretär Billen sagt zu, direkt am Counter die Praxis kennen zu lernen.

Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR e.V. führte am heutigen Donnerstag im BMJV – Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – ein persönliches Gespräch mit Staatssekretär Herrn Gerd Billen und Frau Gabriele Scheuer zum Entwurf der Pauschalreiserichtlinie.

In ausgesprochen freundlicher und sehr positiver Atmosphäre zeigte Marija Linnhoff, gemeinsam mit dem juristischen Beistand des VUSR e.V., Frau Julia Thöle, aus der Kanzlei Beiten Burkhard, nachdrücklich die Schwachstellen des derzeitigen Entwurfs der umstrittenen Pauschalreiserichtlinie auf.

Um die Problematik der geplanten Richtlinie zu verdeutlichen und die tägliche Praxis kennen zu lernen, lud Marija Linnhoff Staatssekretär Billen ein, einen Tag in einem Reisebüro mitzuarbeiten. Herr Billen sagte spontan zu, sich selbst direkt am Counter, mit dem Ablauf eines Beratungsgesprächs und dem Buchungsablauf vertraut machen. Um sich auch ein Bild zu machen, wie Verbraucher/Urlauber darauf reagieren.

Absolute Einigkeit besteht darin, dass Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden muss. Sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch des Reisevertriebs, der Reisebüros.

Der VUSR e.V. kündigt an, zunächst den Gesetzesentwurf abzuwarten und sich dann gegebenenfalls direkt an Brüssel zu wenden. Linnhoff sagte: „Wir werden nicht locker lassen!“

Insgesamt wertet Marija Linnhoff dieses Gespräch als Erfolg ihrer unermüdlichen Bemühungen in der Sache und sehr positives Signal gegenüber dem VUSR e.V.

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PauschalRR: VUSR – In der Sache einig, auf dem Weg getrennt.

Pressemitteilung VUSR zur Anhörung zur Pauschalreisenrichtlinie

In der Sache einig, auf dem Weg getrennt.

So kann man nach den 8 Stunden des Gipfelgesprächs am 23. August in Berlin ein erstes Resümee ziehen. Vor den Regierungsvertretern muss wohl die versammelte Vertreterschaft aus der Tourismusindustrie Deutschlands, wie eine geballte Streitmacht gewirkt haben, immerhin hatten die Funktionäre der einzelnen Verbände keine besonderen Wimpel mit oder Trachten an. Auch waren im Detail die vorgebrachten Argumente sehr ähnlich, wenn auch aus unterschiedlichen Beweggründen formuliert. Zielgenau und fachkundig gaben Frau Marija Linnhoff, Reisebürobesitzerin und Vorsitzende des neu gegründeten Reisebüro Verbands VUSR und ein Vertreter aus einem Touristbüro des Deutschen Tourismus Verbands e.V. ihre Bedenken zur deutschen Umsetzung der neuen EU Pauschalreisenrichtlinie zum Besten. Die anderen Verbände waren durch Funktionäre bzw. Justiziare vertreten, die die katastrophalen Auswirkungen auf die Praxis zwar vom Hörensagen gekannt haben mögen, aber an deren Argumentation man unschwer erkannte, dass es bis in letzter Konsequenz und in die Details der Gesetzestexte hinein klemmt. Umso bedenklicher ist die „gemeinsame Presseerklärung“ von lediglich 9 bei der Anhörung anwesenden Verbänden. Der V.I.R. und der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. VUSR fehlen in dem Papier, was allerdings im Wesentlichen die wichtigsten gemeinsamen Kritikpunkte der Branche wiederholt. Besonders traurig macht es Marija Linnhoff, dass der führende Verband DRV, der mit Namensänderungen in der Vergangenheit den Anspruch erhoben hat, für die gesamte Branche zu sprechen, mit der Ignorierung des Großteils des Vertriebs von seiner Maxime abgerückt ist, in allen Belangen des Einspruchs Gemeinsamkeit zu demonstrieren. In der Sache einig, auf dem Weg getrennt darf nicht nur für einen Teil der Branche gelten. Als Erfolg der Anhörung wertet gerade der VUSR, dass am 9. September ein zusätzlicher Anhörungstermin / workshop in Berlin ein beraumt wurde, bei dem die Vertreter des Justizministeriums mehr aus der Praxis des Reisevertriebs erfahren wollen. Hier sollten die anderen Verbände allerdings wirklich Vertreter hinschicken, die sich auskennen.

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VUSR wird Praxis-Schulungen zur novellierten Pauschalreiserichtline anbieten

In Zusammenarbeit mit der Kanzlei BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Thoele, LL.M. u.a. wird der VUSR bundesweit Schulungen für Reisebüroinhaber und deren Mitarbeiter/innen anbieten.

Die Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie verändert die Anforderungen im Arbeitsalltag der Reisebüros derart massiv, dass Schulungen durch Juristen nötig sind.

Die VUSR Vorsitzende Marija Linnhoff betont: „Aufgrund der Fragestellungen und Gespräche bei unserer Informationsveranstaltung am 07.08.16 in Frankfurt, war deutlich erkennbar wieviel weiterführender Informationsbedarf besteht. Die umfangreichen Veränderungen sind für die Vermittler alleine nicht überschaubar. Daher sind wir sehr froh, dass die Kanzlei BEITEN BURKLHARDT uns bereits jetzt zugesichert hat die notwendigen Schulungsmaßnahmen zu begleiten.“

Die Schulungen werden in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München voraussichtlich in der Zeit vom 01.11.16 bis 30.06.17 angeboten. Einzelheiten zu Terminen und Preisen sowie Anmeldungen können auf www.vusr.de abgerufen werden. Mitglieder des VUSR werden einen ermäßigten Preis für die Schulungen erhalten, aber auch für nicht VUSR Mitgliedern werden diese Seminare offen stehen .

Dazu in der Presse:

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Resümee: VUSR Infoveranstaltung zur PauschalRR

Wir danken nochmals herzlichst den Referenten Prof.Dr. Klaus Tonner und Dr. Julia Thöle für Ihre Vorträge und die geduldige Beantwortung der Fragen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Vielen Dank auch an alle Beteiligten und alle die zu der Veranstaltung gekommen sind.

Wie vor Ort angekündigt bieten wir Ihnen die Möglichkeit die diversen Buchungskonstellationen gerne an uns zuzusenden, um diese dann gemäß der neuen PauschalRR einzuordnen. (Bitte per E-Mail an info@vusr.de)

Ablauf

  • Begrüssung durch den VUSR
    Marija Linnhoff
  • Die Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie

    Stolpersteine für das Reisebüro (Download als PDF)
    
Prof. Dr. Klaus Tonner, Rostock
  • Das neue Pauschalreiserecht

    Wie sich Reisebüros jetzt richtig verhalten (Download als PDF)
    Rechtsanwältin Dr. Julia Thöle, LL.M.
  • Diskussion / Fragen / Sonstiges

 

Zusammenfassung

Der VUSR hatte zum Thema „Pauschalreiserichtlinie“ am 07.08.16 in Frankfurt eingeladen. Es nahmen etwa 50 Personen an dieser Veranstaltung zu diesem sehr wichtigen Thema teil.

Die Referenten waren Herr Professor Dr. Tonner und Rechtsanwältin Frau Dr. Julia Thöle. Beide Referenten haben sich sehr viel Zeit für Ihr Thema genommen, um Ihre Ansichten und Verhaltensmaßnahmen aus Sicht der Reisebüros darzustellen.

Es konnten während der beiden Vorträge wichtige Fragen von den anwesenden Teilnehmern gestellt werden, die auch direkt von den Referenten beantwortet worden sind. Da in Zukunft die Reisebüros sehr wichtige rechtliche Schritte beachten müssen, wurden diese ebenfalls erläutert.

Laut den beiden Referenten bleibt bei der Vermittlung der „klassischen Pauschalreise“ (fast) alles genau so wie es ist. Dem Kunden muss jedoch vor Abschluss der Buchung ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes mehrseitiges Standardinformationsblatt ausgehändigt und erklärt werden. Wichtig ist, dem Kunden das richtige Formular auszuhändigen. Eines von sieben. Erwischt man als Expedient versehentlich das falsche Formular kann man dadurch in die Veranstalterhaftung geraten!

Ebenso ist wichtig zu wissen, dem Kunden im jeweiligen Formblatt den jeweiligen Absicherer der Kundengelder mit Anschrift einzutragen, da es ab Inkrafttreten dieser Richtlinie keine Sicherungsscheine mehr geben wird.

Verwirrung kommt dann auf, wenn es sich um keine klassische Pauschalreise handelt. Hier muss genau beachtet werden, wie und was man vermittelt. Und vor allem, wo der Leistungsträger seinen Sitz hat.

Das alles bedeutet, dass das Personal in den Reisebüros bestens geschult werden muss, um in diesen Fällen in keine Falle zu tappen.

Neu ist auch, dass das Reisebüro künftig die Pflicht hat, Mängelanzeigen vom Kunden während der Reise anzunehmen und unverzüglich an den Veranstalter weiterzuleiten, damit dieser Abhilfe schaffen kann.

Unser Resümee

Die Pauschalreiserichtlinie wird kommen. Wenn man alle Punkte beachtet, dann ist sie auch im Büroalltag zu meistern. Wir empfehlen, sich frühzeitig eingehend darüber zu informieren und am besten eine Checkliste anzufertigen, die dann Punkt für Punkt in den Beratungsgesprächen anzuwenden ist!

Der nächste Schritt wird sein sich bei der Anhörung am 23.08.16 vor dem BMJV in Berlin als Reisebüroverband Gehör zu verschaffen.

Wir vom VUSR werden Sie weiterhin informieren und Hilfestellungen bei der Umsetzung geben.