Ihre Briefantwort zur PauschalRR

VonVUSR

Ihre Briefantwort zur PauschalRR

Sie haben eine Antwort erhalten und möchten gerne eine Erwiderung schreiben? Hier haben wir eine Vorlage zu freien Nutzung:

 

Ihr Schreiben vom …

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben.

Selbstverständlich wissen wir, dass derzeit die Umsetzung der Richtlinie stattfindet. Ungeachtet der Tatsache, dass noch schriftliche Eingebungen sowie Anhörungen der involvierten Verbände stattfinden werden, wissen Sie doch, dass Europarecht vor nationalem Recht geht und die Spielräume für eine Veränderung der Vorlage relativ eng begrenzt sind. Umso wichtiger ist es, die Probleme, die diese Richtlinie mit sich bringt, ausführlich zu dokumentieren und bei den verantwortlichen Politikern wie Ihnen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass hier tausende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Existenzen auf dem Spiel stehen. Wir möchten nochmal betonen, dass sich der Reisevertriebsmarkt in Deutschland (und Österreich) eklatant von den anderen EU Märkten unterscheidet.

Der hohe bürokratische Aufwand durch die Informationspflichten und damit stark erhöhten Prozesskosten sind bei den geringen Margen schon ein sehr großes Problem.

Zusätzlich entsteht das Problem der Haftung bei verbundenen Reiseleistungen. Es geht ja hier nicht nur um die Insolvenzabsicherung der Kundengelder, diese wäre eventuell finanzierbar. Eine Versicherung, die alle Risiken eines Reiseveranstalterstaus abdeckt, können Reisebüros in der Regel hingegen nicht finanzieren.

Sie bewerten positiv, dass online sowie stationär nunmehr gleichgestellt sind – das waren die beiden Vertriebswege vorher auch, sofern wir über online (Reiseportale) und offline Vermittler (stationäre Reisebüros) sprechen.

Die Umsetzung der Richtlinie würde aber bedeuten, dass ein Reisebürounternehmer nun auf die gleiche Stufe wie Reiseveranstalter gestellt wird. Ein Status, den sich tausende meiner Kollegen und ich nicht leisten können.

Sie schreiben, nicht näher definiert, dass „unser“ Brandbrief fehlerhaft sei. Ich vermute diese Aussage konnten Sie nur treffen, weil Ihnen die Praxis in den deutschen Reisebüros nicht so geläufig ist. Heutzutage fordert und wünscht der Verbraucher zu 70% eine Bausteinreise bzw. die individuell „verbundenen Reiseleistungen“.

Die Grundfrage bei der Umsetzung wird sein, ob es die Politik will, dass weiterhin Reiseleistungen vermittelt werden? Ich nenne Ihnen hier ein paar einfache Beispiele, wie wir sie täglich in unseren Reisebüros abwickeln bzw. vermitteln und wie es in Zukunft nach der Umsetzung der Richtlinie aussehen wird:

  1. Kunde bucht bei einem persönlichen Besuch im Reisebüro eine Pauschalreise mit Reiseveranstalter „ A“ nach Kreta und wünscht zusätzlich einen Mietwagen über einen anderen Anbieter. Weiter wünscht der Kunde alle Leistungen im Reisebüro seines Vertrauens zu bezahlen, da er seine Zahlungsdaten nicht offen legen will   Reisebüro wird zum Reiseveranstalter, muss sich zusätzlich insolvenzversichern und haftet für alle Leistungen aus der Pauschalreise, obwohl diese durch „A“ bereits insolvenzversichert ist und auch die Veranstalterhaftung gegeben wäre.
  2. Kunde schreibt eine E-Mail an „sein“ Reisebüro und bittet um Angebote für Hotels in Asien. Zunächst möchte er gerne nach Bangkok und dann einen Badeaufenthalt auf Phuket verbringen. Weiter möchte er gerne individuelle Privattransfers. Die Zahlung soll teilweise über die Kreditkarte des Kunden abgewickelt werden, aber einen bestimmten Teil möchte der Kunde gerne bar in seinem Reisebüro bezahlen. Das Reisebüro erstellt für den Kunden ein Angebot mittels einer gängigen Software, die für alle seine Wünsche eine persönliche Reisewebsite erstellt. Hier sind Angebote von verschiedenen Reiseveranstaltern „B,C,D „ enthalten, wie auch Angebote eines bekannten deutschen touristischen Leistungsträgers „E“, der sich auf individuelle Privattransfers spezialisiert hat Reisebüro wird zum Reiseveranstalter, muss sich zusätzlich insolvenzversichern und haftet für alle Leistungen aus der Pauschalreise, obwohl diese durch „B,C,D“  bereits insolvenzversichert ist und auch die Veranstalterhaftung gegeben wäre.
  3. Eine Familie bucht morgens während eines Samstags-Stadtbummels in einem Franchise Reisebüro „A“ (alle unternehmerisch unabhängig) eine 14-tägige Pauschalreise nach Mallorca, Bezahlung im Reisebüro. Im Verlaufe des Tages fällt ihnen ein, dass sie doch während einer Woche auf Mallorca über einen Mietwagen verfügen möchten. Da sie mittlerweile in einem anderen Stadtviertel sind, bucht der Familienvater in einem Reisebüro „B“ der gleichen Franchise-Kette das Auto  Reisebüro „B“ wird zum Reiseveranstalter, obwohl es gar nichts von der ersten Buchung in Reisebüro  „A“  weiß und auch keine Pauschalreisebuchung im System finden konnte, da die EDV Systeme nur für den jeweiligen Reisebürounternehmer einsehbar sind. Jedoch sind die Namen der Reisebüros für den Kunden augenscheinlich gleich und daher nimmt er sie als eine Vertriebsstelle wahr.

Wir hoffen diese drei einfachen Beispiele verdeutlichen die Problematik. Bewusst haben wir die Berechnung des Aufwands, der durch die Informationspflichten entstehen würde, nicht näher ausgeführt. Wir denken dieses Thema ist selbsterklärend.

Wir bezweifeln die „Durchführbarkeit der geplanten Pauschalreiserichtlinie“   in der geplanten Form dahingehend, dass sie den gesamten freien Reisebüro-Vertriebsmarkt massiv stören bzw. vernichten würde. Der Verbraucher, dessen Schutz sich ja gerade die EU immer „auf die Fahne schreibt“, würde in seiner Wahlfreiheit massiv beschränkt werden.

Wir bitten Sie daher dringend um weiteren Dialog in dieser Angelegenheit und stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne weiter zur Verfügung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Über den Autor

VUSR editor