Forderung nach Absicherung von Kundengeldern bei Airlines

VonVUSR

Forderung nach Absicherung von Kundengeldern bei Airlines

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Insolvenz von Air Berlin und auch Niki hat mehr als 300.000 deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr schmerzlich verdeutlicht, dass sie im Falle einer Airline-Insolvenz schutz- und wehrlos sind. Das meist monatelang im voraus gezahlte Geld für zum Teil teure Langstreckenflüge ist unwiederbringlich verloren.

Wie viele Insolvenzen im Flugmarkt mit Totalausfall für Zigtausende Reisende braucht es denn noch, bis die Politik endlich reagiert ?

Die kommende Bundesregierung muss sich sowohl bei der Europäischen Kommission für eine europäische – oder wenigstens für eine nationale – Lösung dahingehend einsetzen, dass voraus gezahlte Kundengelder im Falle von Flugbuchungen vor Insolvenz geschützt sind !

Airline-Pleiten sind keine Seltenheit bzw. passieren nicht unerwartet, wie es in letzter Zeit nicht nur z.B. Air Berlin, sondern auch Alitalia, Monarch Air und im schlimmsten Fall, aktuell auch Niki gezeigt haben. Der Handlungsbedarf ist mehr als geboten.
Damit könnte auf einfache Weise das Risiko der Vorkassepflicht beseitigt werden.

Es ist mehr als fair, dass die oft monatelang im voraus gezahlten Kundengelder abgesichert werden. Letztlich werden die Kosten auf die Kunden umgelegt, sodass die Fluglinien keine finanziellen Belastungen zu befürchten haben.

Airlines müssen gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen. So wird es bereits mit Anbietern von Pauschalreisen seit über zwanzig Jahren europaweit gehandhabt, ohne dass es internationale Wettbewerbsverzerrungen gibt bzw. gab. Die angestrebten Insolvenzschutz-Regelungen sollten für jede Airline gelten, die in Europa startet oder landet, und für jeden auf dem europäischen Markt angebotenen Flug.

Der Insolvenzschutz wäre -wie vielfach behauptet- keine bürokratische Hürde. Er kann vielmehr zu einem Qualitätsmerkmal für die Luftfahrtunternehmen werden. Das zeigt nicht zuletzt auch der Aufschrei der Pauschalreiseunternehmen bei der Änderung des Pauschalreiserechts im letzten Jahr, denn diese wollten auf keinen Fall den Reisesicherungsschein aufgeben.
Dieser ist den Kundinnen und Kunden quasi als Gütesiegel für die Pauschalreise bekannt. Sie fragen nach ihm, um einen handfesten Beweis für den Insolvenzschutz zu haben.

Ein erster vorläufiger und sofort verwirklichbarer Schritt wäre eine freiwillige Insolvenzabsicherung durch die bekannten Reiseversicherungen, welche vom Kunden selbst getragen wird. Der Kunde entscheidet hier selbst darüber ob er diese Absicherung wünscht oder eben nicht.

Reisemittler leisten -gerade bei Insolvenzen- unabhängig ob Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter Mehrarbeit die nicht entlohnt wird, zum Wohle der Verbraucher und Verbraucherinnen. Krisenmanagment, Aufklärung etc. wird geleistet ohne Entlohnung oder Anerkennung. Das muss aufhören. Die Verantwortung und auch -vor allem- der Umgang mit enttäuschten sowie „sich geprellt fühlenden“ Kunden muss auf jedem Fall eingedämmt und auch entlohnt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung

Vielen Dank.

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VUSR editor