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VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

Brandbrief Pauschalreisen

Um Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu gehen empfehlen wir diesen Brief schnellstmöglich angepasst an alle Veranstalter zu schicken, welche mit „gefakten“, „gewillkürten“ Pauschalreisen und Mehrwertpakteten arbeiten.

Brandbrief-Pauschalreisen

VonVUSR

Forderung nach Absicherung von Kundengeldern bei Airlines

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Insolvenz von Air Berlin und auch Niki hat mehr als 300.000 deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr schmerzlich verdeutlicht, dass sie im Falle einer Airline-Insolvenz schutz- und wehrlos sind. Das meist monatelang im voraus gezahlte Geld für zum Teil teure Langstreckenflüge ist unwiederbringlich verloren.

Wie viele Insolvenzen im Flugmarkt mit Totalausfall für Zigtausende Reisende braucht es denn noch, bis die Politik endlich reagiert ?

Die kommende Bundesregierung muss sich sowohl bei der Europäischen Kommission für eine europäische – oder wenigstens für eine nationale – Lösung dahingehend einsetzen, dass voraus gezahlte Kundengelder im Falle von Flugbuchungen vor Insolvenz geschützt sind !

Airline-Pleiten sind keine Seltenheit bzw. passieren nicht unerwartet, wie es in letzter Zeit nicht nur z.B. Air Berlin, sondern auch Alitalia, Monarch Air und im schlimmsten Fall, aktuell auch Niki gezeigt haben. Der Handlungsbedarf ist mehr als geboten.
Damit könnte auf einfache Weise das Risiko der Vorkassepflicht beseitigt werden.

Es ist mehr als fair, dass die oft monatelang im voraus gezahlten Kundengelder abgesichert werden. Letztlich werden die Kosten auf die Kunden umgelegt, sodass die Fluglinien keine finanziellen Belastungen zu befürchten haben.

Airlines müssen gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen. So wird es bereits mit Anbietern von Pauschalreisen seit über zwanzig Jahren europaweit gehandhabt, ohne dass es internationale Wettbewerbsverzerrungen gibt bzw. gab. Die angestrebten Insolvenzschutz-Regelungen sollten für jede Airline gelten, die in Europa startet oder landet, und für jeden auf dem europäischen Markt angebotenen Flug.

Der Insolvenzschutz wäre -wie vielfach behauptet- keine bürokratische Hürde. Er kann vielmehr zu einem Qualitätsmerkmal für die Luftfahrtunternehmen werden. Das zeigt nicht zuletzt auch der Aufschrei der Pauschalreiseunternehmen bei der Änderung des Pauschalreiserechts im letzten Jahr, denn diese wollten auf keinen Fall den Reisesicherungsschein aufgeben.
Dieser ist den Kundinnen und Kunden quasi als Gütesiegel für die Pauschalreise bekannt. Sie fragen nach ihm, um einen handfesten Beweis für den Insolvenzschutz zu haben.

Ein erster vorläufiger und sofort verwirklichbarer Schritt wäre eine freiwillige Insolvenzabsicherung durch die bekannten Reiseversicherungen, welche vom Kunden selbst getragen wird. Der Kunde entscheidet hier selbst darüber ob er diese Absicherung wünscht oder eben nicht.

Reisemittler leisten -gerade bei Insolvenzen- unabhängig ob Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter Mehrarbeit die nicht entlohnt wird, zum Wohle der Verbraucher und Verbraucherinnen. Krisenmanagment, Aufklärung etc. wird geleistet ohne Entlohnung oder Anerkennung. Das muss aufhören. Die Verantwortung und auch -vor allem- der Umgang mit enttäuschten sowie „sich geprellt fühlenden“ Kunden muss auf jedem Fall eingedämmt und auch entlohnt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung

Vielen Dank.

VonVUSR

E-Mail an die Abgeordneten zur 2. und 3. Lesung zur PRRL

Download: Anschreiben-an-die-Abgeordneten-zur-2-und-3-Lesung

Sehr geehrte/r Herr/Frau …,

die Abstimmung zur Pauschalreiserichtlinie im Bundestag ist jetzt für den 02.06.17 um 01.10 Uhr terminiert. Hier soll 2. und 3. Lesung gleichzeitig stattfinden.

Ich möchte als wählender Bürger von meinem demokratischen Recht Gebrauch machen und von Ihnen, als meinem Wahlkreisabgeordneten, Ihr Abstimmungsverhalten erfragen, sehr gern auch mit einer Begründung Ihrer Entscheidung.

Mir stellten sich als Unternehmer und Wähler folgende Fragen:

  • Warum wird der Verbraucherschutz im Vergleich zum bisherigen Niveau derart abgesenkt?
  • Warum sind Tagesreisen erst ab 500 Euro abgesichert? Tagesreisen in diesem Preisniveau sind eher selten bis gar nicht vorhanden.
  • Warum werden Einzelleistungen, wie Ferienhäuser und Ferienwohnungen ausgenommen? Hier besteht dasselbe Risiko und Schutzbedürfnis des Kunden. Hierdurch wird dubiosen Onlineanbietern Tür und Tor zum Betrug am Kunden eröffnet.
  • Warum dürfen zukünftig die Reiseveranstalter eine Preiserhöhung von bis zu 8% ohne nennenswerte Beweispflicht erheben? Bisher waren es 5% mit relativ strikten Vorgaben.
  • Warum werden mittelständische Unternehmen in der Haftung den Großkonzernen gleichgestellt, obwohl diese für die vermittelten Leistungen nach der aktuellen und zukünftigen Rechtslage nicht für diese Leistungen haften können?
  • Warum werden durch die Haftungsproblematik, zehntausende an hochqualifizierten Arbeitsplätzen in den kleinen und mittelständischen Unternehmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt?
  • Warum wird vom Petitionsausschuss keine Empfehlung abgegeben und auf die nächste Legislaturperiode verweisen? Wofür gibt es eigentlich diesen Ausschuss wenn er doch ohne Bedeutung ist?

Es ist mir persönlich absolut unverständlich wie ein solch unausgegorenes Gesetz trotz diverserer „Nachbesserungen“ in einer Nacht und Nebel Aktion durchgewunken werden soll, anders kann ich mir die Ansetzung für 01:10 Uhr morgens nicht erklären. Zu diesem Zeitpunkt werden so gut wie keine Abgeordneten zur Abstimmung im Plenum weilen und zu dem wird hier auch garantiert keine Debatte über Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes entstehen.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, mir Ihr Abstimmungsverhalten mitzuteilen.

Hochachtungsvoll

Download: Anschreiben-an-die-Abgeordneten-zur-2-und-3-Lesung

VonVUSR

PRRL: Brief an die Wahlkreisabgeordneten

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Liebe Kollegen, jetzt gilt es nochmal all unsere Kräfte im Kampf gegen die PRRL  zu mobilisieren.

Schreibt Eure Wahlkreisabgeordneten an, lasst sie euer Wissen und eure Bedenken zur PRRL in einem persönlichen Gespräch wissen. Informiert die lokale Presse,  die solche Termine sehr gerne begleitet.

Im Hinblick auf den Wahlkampf können wir so eine WIN-WIN Situation für die Politiker und unsere Branche erzeugen.

Öffentlichkeit ist wichtig um unser Anliegen erfolgreich vorantreiben zu können.

Gemeinsam können wir es schaffen das Bürokratiemonster zurück nach Brüssel „zu schicken“.

Der VUSR Vorstand

Briefvorlagen zum Download (Brief-an-den-Wahlkreisabgeordneten.docx)

 

VonVUSR

Aktion: Reisebüros erteilen VUSR Vertretungsauftrag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Hinblick auf die bevorstehende Beratung des Petitionsausschusses müssen wir Euch nochmals um Eure Mithilfe bitten. Um der Bundesregierung und dem Petitionsausschuss zu zeigen, wie breit die Unterstützung des VUSR im Reisebürovertrieb ist, benötigen wir von Euch ein Fax oder eine E-Mail mit einer sogenannten Mandatserteilung oder Vertretungsauftrag.

Das Ganze bedeutet eigentlich nur, daß Ihr Eure Interessen vom VUSR e.V. vertreten lassen wollt und soll der Regierung aufzeigen, wie viele Unterstützer aktuell der Vertretung des VUSR e.V. vertrauen.

Diese Mandatserteilung ist auch vollkommen unabhängig von einer Mitgliedschaft im VUSR e.V. und es bekommt auch keiner eine Rechnung für einen Mitgliedsbeitrag. Daher kann auch jeder diese Mandatserteilung zeichnen, egal ob Inhaber, Büroleiter oder Mitarbeiter.

Ihr könnt Euch die Mandatserteilung herunterladen, ausfüllen und bitte schnellstmöglich an die Faxnummer des VUSR 02371 – 151956 senden oder als PDF an info@vusr.de.

Vielen Dank für Eure Mithilfe
der VUSR Vorstand

Download: Vertretungsauftrag-VUSR

VonVUSR

Petition: Reisevertragsrecht – Stopp der Umsetzung der Richtlinie

Unterschriftenliste herunterladen!


Listen bis 20.12.16 23:59 Uhr noch kurzfristig faxen an: 030 22 73 60 53

Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Fax: +49 (0)30 227-36053


Petition 68543

Reisevertragsrecht – Stopp der Umsetzung der Richtlinie (EU)2015/2302 vom 17.11.2016

Mit der Petition wird gefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25. November 2015 in Form des bisher vorliegenden Regierungsentwurfes vom 2. November 2016 zu stoppen, da sie für den Verbraucher zu einer eklatanten Verschlechterung bei der Buchung von Reisen führt.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Stopp der Umsetzung der RICHTLINIE (EU)2015/2302.
Der Verbraucher wird durch den geplanten Entwurf deutlich schlechter gestellt, als in der bisherigen Regelung: Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis von bis zu 8% für gestiegene Kerosinkosten, geänderte Wechselkurse usw. belastet werden, wobei der Reiseveranstalter NICHT beweisen muss, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Das stellt für viele Verbraucher eine untragbare zusätzliche Belastung dar und ist nicht akzeptabel.
Weiterhin wird er nicht mehr objektiv und unabhängig beraten werden können, da die Reisebüros/Vermittler aufgrund der Tatsache, dass sie bei Buchung einzelner Leistungen (der so genannten verbundenen Reiseleistungen) schnell in die Veranstalterhaftung geraten können und versuchen werden, vorrangig Pauschalreisen zu buchen und den Einzelpreis-Vergleich vernachlässigen.

Die Richtlinie birgt die Gefahr inakzeptabler Haftungsrisiken bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Bei der durch das Gesetz geplanten Inanspruchnahme von Reisebüros statt Reiseveranstaltern im Reklamationsfall, hat das Reisebüro möglicherweise den entstandenen Schaden zu tragen. Das Reisebüro haftet, obwohl es kein Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Leistungsträgern unterhält und daher auch keine vertraglichen Rückgriffsmöglichkeiten bei einer Inanspruchnahme von Reisenden hat. Ein Vertragsverhältnis und der damit einhergehende Rückgriffanspruch besteht nur zwischen Reiseveranstalter und Leistungsträger.

Dieses Risiko müsste durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden, deren Kosten einen überproportionalen finanziellen Mehraufwand zu Lasten der Reisevermittler (Reisebüros) bedeutet. Durch die geringen Vermittlungsmargen kann dieser nicht gedeckt werden und müsste dem Verbraucher zusätzlich belastet werden.
Die Bürokratisierung von Reisebuchungen schafft ebenfalls Verwirrung beim Verbraucher: Die bürokratischen Anforderungen durch unterschiedlichste Formblätter sind weder für den Reisevermittler, noch für die Verbraucher tragbar.
Die gesamte Richtlinie stellt eine Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Vertriebswege dar und verfehlt Ihr Ziel, mehr Rechtssicherheit für den Verbraucher bei Onlinebuchungen zu erzeugen. Der stationäre Reisebürovertrieb wird durch diese Richtlinie massiv belastet, wobei andere Vertriebswege keine oder nur minimale Einschränkungen haben.
Aus den genannten Gründen bedeutet die Umsetzung der Richtlinie das Aus für unzählige kleine und mittelständische Reisebüros in Deutschland und somit den Verlust 10.000-er Arbeitsplätze sowie die damit einhergehenden Steuereinnahmen.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_11/_17/Petition_68543.nc.$$$.a.u.html

 

VonVUSR

Brandbrief an die Ministerpräsidenten und Abgeordneten – November 2016

Die Pauschalreiserichtlinie soll spätestens zum 01.07.2018 in Kraft treten (vgl. Richtlinie EU 2015/2302).

Die Lesung im Bundestag soll voraussichtlich im Januar 2017 erfolgen.

Jetzt gilt es die Bundestagsabgeordneten und die Ministerpräsidenten davon zu überzeugen „dagegen zu stimmen“.

Wir stellen Ihnen zwei Musterschreiben zur Verfügung, die Sie so nutzen oder persönlich ändern können.

Gerne können Sie unsere „Brandbriefe“ auch anderen Betroffenen zur Verfügung stellen.

Abgeordnete des deutschen Bundestages

Ministerpräsidenten der Bundesländer

VonVUSR

Ihre Briefantwort zur PauschalRR

Sie haben eine Antwort erhalten und möchten gerne eine Erwiderung schreiben? Hier haben wir eine Vorlage zu freien Nutzung:

 

Ihr Schreiben vom …

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben.

Selbstverständlich wissen wir, dass derzeit die Umsetzung der Richtlinie stattfindet. Ungeachtet der Tatsache, dass noch schriftliche Eingebungen sowie Anhörungen der involvierten Verbände stattfinden werden, wissen Sie doch, dass Europarecht vor nationalem Recht geht und die Spielräume für eine Veränderung der Vorlage relativ eng begrenzt sind. Umso wichtiger ist es, die Probleme, die diese Richtlinie mit sich bringt, ausführlich zu dokumentieren und bei den verantwortlichen Politikern wie Ihnen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass hier tausende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Existenzen auf dem Spiel stehen. Wir möchten nochmal betonen, dass sich der Reisevertriebsmarkt in Deutschland (und Österreich) eklatant von den anderen EU Märkten unterscheidet.

Der hohe bürokratische Aufwand durch die Informationspflichten und damit stark erhöhten Prozesskosten sind bei den geringen Margen schon ein sehr großes Problem.

Zusätzlich entsteht das Problem der Haftung bei verbundenen Reiseleistungen. Es geht ja hier nicht nur um die Insolvenzabsicherung der Kundengelder, diese wäre eventuell finanzierbar. Eine Versicherung, die alle Risiken eines Reiseveranstalterstaus abdeckt, können Reisebüros in der Regel hingegen nicht finanzieren.

Sie bewerten positiv, dass online sowie stationär nunmehr gleichgestellt sind – das waren die beiden Vertriebswege vorher auch, sofern wir über online (Reiseportale) und offline Vermittler (stationäre Reisebüros) sprechen.

Die Umsetzung der Richtlinie würde aber bedeuten, dass ein Reisebürounternehmer nun auf die gleiche Stufe wie Reiseveranstalter gestellt wird. Ein Status, den sich tausende meiner Kollegen und ich nicht leisten können.

Sie schreiben, nicht näher definiert, dass „unser“ Brandbrief fehlerhaft sei. Ich vermute diese Aussage konnten Sie nur treffen, weil Ihnen die Praxis in den deutschen Reisebüros nicht so geläufig ist. Heutzutage fordert und wünscht der Verbraucher zu 70% eine Bausteinreise bzw. die individuell „verbundenen Reiseleistungen“.

Die Grundfrage bei der Umsetzung wird sein, ob es die Politik will, dass weiterhin Reiseleistungen vermittelt werden? Ich nenne Ihnen hier ein paar einfache Beispiele, wie wir sie täglich in unseren Reisebüros abwickeln bzw. vermitteln und wie es in Zukunft nach der Umsetzung der Richtlinie aussehen wird:

  1. Kunde bucht bei einem persönlichen Besuch im Reisebüro eine Pauschalreise mit Reiseveranstalter „ A“ nach Kreta und wünscht zusätzlich einen Mietwagen über einen anderen Anbieter. Weiter wünscht der Kunde alle Leistungen im Reisebüro seines Vertrauens zu bezahlen, da er seine Zahlungsdaten nicht offen legen will   Reisebüro wird zum Reiseveranstalter, muss sich zusätzlich insolvenzversichern und haftet für alle Leistungen aus der Pauschalreise, obwohl diese durch „A“ bereits insolvenzversichert ist und auch die Veranstalterhaftung gegeben wäre.
  2. Kunde schreibt eine E-Mail an „sein“ Reisebüro und bittet um Angebote für Hotels in Asien. Zunächst möchte er gerne nach Bangkok und dann einen Badeaufenthalt auf Phuket verbringen. Weiter möchte er gerne individuelle Privattransfers. Die Zahlung soll teilweise über die Kreditkarte des Kunden abgewickelt werden, aber einen bestimmten Teil möchte der Kunde gerne bar in seinem Reisebüro bezahlen. Das Reisebüro erstellt für den Kunden ein Angebot mittels einer gängigen Software, die für alle seine Wünsche eine persönliche Reisewebsite erstellt. Hier sind Angebote von verschiedenen Reiseveranstaltern „B,C,D „ enthalten, wie auch Angebote eines bekannten deutschen touristischen Leistungsträgers „E“, der sich auf individuelle Privattransfers spezialisiert hat Reisebüro wird zum Reiseveranstalter, muss sich zusätzlich insolvenzversichern und haftet für alle Leistungen aus der Pauschalreise, obwohl diese durch „B,C,D“  bereits insolvenzversichert ist und auch die Veranstalterhaftung gegeben wäre.
  3. Eine Familie bucht morgens während eines Samstags-Stadtbummels in einem Franchise Reisebüro „A“ (alle unternehmerisch unabhängig) eine 14-tägige Pauschalreise nach Mallorca, Bezahlung im Reisebüro. Im Verlaufe des Tages fällt ihnen ein, dass sie doch während einer Woche auf Mallorca über einen Mietwagen verfügen möchten. Da sie mittlerweile in einem anderen Stadtviertel sind, bucht der Familienvater in einem Reisebüro „B“ der gleichen Franchise-Kette das Auto  Reisebüro „B“ wird zum Reiseveranstalter, obwohl es gar nichts von der ersten Buchung in Reisebüro  „A“  weiß und auch keine Pauschalreisebuchung im System finden konnte, da die EDV Systeme nur für den jeweiligen Reisebürounternehmer einsehbar sind. Jedoch sind die Namen der Reisebüros für den Kunden augenscheinlich gleich und daher nimmt er sie als eine Vertriebsstelle wahr.

Wir hoffen diese drei einfachen Beispiele verdeutlichen die Problematik. Bewusst haben wir die Berechnung des Aufwands, der durch die Informationspflichten entstehen würde, nicht näher ausgeführt. Wir denken dieses Thema ist selbsterklärend.

Wir bezweifeln die „Durchführbarkeit der geplanten Pauschalreiserichtlinie“   in der geplanten Form dahingehend, dass sie den gesamten freien Reisebüro-Vertriebsmarkt massiv stören bzw. vernichten würde. Der Verbraucher, dessen Schutz sich ja gerade die EU immer „auf die Fahne schreibt“, würde in seiner Wahlfreiheit massiv beschränkt werden.

Wir bitten Sie daher dringend um weiteren Dialog in dieser Angelegenheit und stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne weiter zur Verfügung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen