Jahresarchiv 27. November 2020

VonVerband unabhängiger selbstständiger Reisebüros - Bundesverband e.V.

„Schluss mit unqualifizierten Randbemerkungen“: VUSR-Vorsitzende kritisiert jüngste Äußerungen des Bundesaußenministers

Iserlohn, den 10. Juni 2020 (w&p) – „Wir brauchen Ermutigung und Perspektiven, keine neuen Drohungen“: Marija Linnhoff, Vorsitzende des Verbands unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR), übt heftige Kritik an jüngsten Äußerungen von Bundesaußenminister Heiko Maas. Er hatte Urlauber in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ davor gewarnt, sich auf neuerliche Rückholaktionen der Bundesregierung zu verlassen.

„Mit einer solch wenig durchdachten und unqualifizierten Äußerung just zum Ende der allgemeinen Reisewarnungen sät Heiko Maas völlig unangebrachte Zweifel in den Köpfen von Urlaubswilligen“, beanstandet Marija Linnhoff. „Und dies zu einem Zeitpunkt, an dem die über 100.000 Mitarbeiter/innen in den deutschen Reisebüros nahezu am Ende ihrer Kräfte sind, da sie über Wochen hinweg hinter geschlossenen Ladentüren ehrenamtlich das Vorort-Krisenmanagement der Veranstalter gestemmt haben.“

Die Verbandsvorsitzende weiter: „Die Äußerung des Außenministers hat zudem keinerlei inhaltliche Relevanz, da sich im Rahmen der Pauschalreise immer der Veranstalter für die Beförderung der Reisegäste verantwortlich zeigt und dies auch entsprechend gesetzlich geregelt ist. Nur bei einzeln gebuchten Flügen könnte es zu eventuellen Unwegsamkeiten kommen, die allerdings die Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger nicht aushebelt.“ Ihr Appell an den Spitzenpolitiker: „Herr Maas sollte sich einfach zurückhaltender äußern.“

Deutlich wichtiger als solch abschreckenden Äußerungen ist in den Augen der VUSR-Vorsitzenden die Unterstützung der Reisebüros von Seiten des Auswärtigen Amtes und durch die Reiseveranstalter, im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflichten endlich die notwendigen Reisehinweise in verständlicher und übersichtlicher Form zu liefern, damit die Expedienten die Reisegäste gut und vertrauensvoll informieren könnten. „Hier sollte Herr Maas im Interesse der mehr als 10.000 Reisebüros in Deutschland besser auf die sich zum Teil täglich ändernden Bedingungen reagieren, als durch unqualifizierte Randbemerkungen in bundesweiten Medien reisefreudige Menschen davon abzuhalten, endlich wieder unterwegs zu sein und dabei auch die Unterstützung der lokalen Reisebüros in Anspruch zu nehmen“, bekräftigt Marija Linnhoff.

Über den VUSR:

Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR) fördert Reisevermittler in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen. Gegründet wurde er während der Umsetzungsphase der Pauschalreiserichtlinie als neue, starke Interessenvertretung für den Reisebürovertrieb. Drei Jahre nach seinem Start gehören dem VUSR bundesweit rund 2.500 Reisebüromitglieder, Förderer und assoziierte Mitglieder an.

 

Für Rückfragen:

Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. (VUSR)

Tel: 02371-151955

Email: info@vusr.de

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Der Deutsche Reise-RettungsFonds (DRRF)

Kurzfassung:

Der Staat legt einen Fonds auf. Dieser umfasst – wenn er auch zukünftige Insolvenzabsicherung nach derPauschalreiserichtlinie (und EU-Fluggastrechteverordnung¹) berücksichtigen soll – ca. 10 Mrd. Euro.
>> Den Reisegästen werden hieraus über die Reiseveranstalter Anteile in Höhe des jeweilig bezahltenReisepreises ausgezahlt. Somit sind die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Basis §651h BGB zufriedengestellt und der Staat als Schuldner trägt so europarechtlich gestützt und zukunftsorientiert zum Vertrauen in die gesamte Branche bei.
>> Die seinerzeit von den Reisegästen gezahlten Reisegelder werden über den Reiseveranstalter der regulärenVerteilung zugeführt. Reisebüros erhalten hieraus ihre wohlverdienten Provisionen² für die Vermittlungstätigkeit und den enormen Mehraufwand für Rückholungen bzw. -abwicklungen. Die von den Reiseveranstaltern kalkulierten Margen² zur Deckung von Gehältern, betrieblichen Aufwendungen, Marketing, Katalogeerstellung etc. verbleiben bei denselben.
>> Im Gegenzug zahlt der Veranstalter die aus den Reisegeldern noch nicht ausgegebene Anteile fürReiseleistungen wie Beförderung und Beherbergung in den Fonds ein bzw. er tritt Forderungen gegenüberLeistungsträger für nicht erbrachte Leistungen an den Schuldner des Fonds ab.
>> Aus zukünftigen Neubuchungen zahlt der Reiseveranstalter aus den von Reisegästen vereinnahmtenReisegeldern eine Fondseinlage in Höhe von z.B. € 5,-/Reisegast und Buchung in den Fonds ein.

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¹Inwieweit der Fonds auch Bestimmungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung berücksichtigen soll und ²ob und die benannten Margen und Provisionen den Reiseveranstaltern und Reisebüros als Soforthilfe zur Verfügung stehen oder von diesen innerhalb derFondslaufzeit zurückgezahlt werden, bliebe zu erörtern.

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Bundesregierung spielt auf Zeit

VUSR sieht Hunderttausend Arbeitsplätze im Reisebürovertrieb gefährdet

Iserlohn, den 23. April 2020 (w&p) –


Mit Entsetzen reagiert der Branchenverband VUSR auf Anzeichen, dass die Bundesregierung trotz der vorliegenden ablehnenden Direktive der EU-Kommission an der Durchsetzung des Zwangsgutscheins bei abgesagten und noch abzusagenden Reisen festhält.„Sollte dies eintreten, werden Verbraucher und Reisebüros, die unverschuldet in die derzeitige Situation geraten sind, vom Staat durch die aktive Aussetzung von Verbraucherrechten dazu gezwungen, ihre Ansprüche in jahrelange, zinsfreie Kredite für Reiseveranstalter wie z.B. der TUI umzuwandeln“, kritisiert die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff.

Völlig unverständlich sind für sie die Beweggründe der Bundesregierung. „Offenbar hat der Bund zum Ziel, in einer Größenordnung von rund 1,8 Milliarden Euro circa 4.000 Arbeitsplätze bei der TUI zu retten“, mutmaßt die Branchen-Expertin. „Warum aber stehen für die mehr als 100.000 Branchen-Mitarbeiter, z.B. in kleinen und mittelständischen Reisebüros in Deutschland, nicht 500 Millionen Euro Direkthilfe zur Verfügung?“.

Marija Linnhoff fordert, dass sich die Soforthilfe für die mittelständischen Reisebüros an den generierten Provisionen für das Geschäftsjahr 01.11.2019 – 31.10.2020 orientiert und von der Bundesregierung noch im ersten Halbjahr 2020 an die Reisebüros ausbezahlt wird.

Zugleich weist der VUSR in diesem Zusammenhang auf das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz – IfSG) hin, in dem es sinngemäß heißt: Erhalten Selbständige ein Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit und erleiden dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung.„

Die Reisebüros haben bzw. werden aufgrund der zahlreichen Reiseabsagen wegen Covid-19 bis zu 95 Prozent ihrer Jahreseinkünfte verlieren“, warnt Marija Linnhoff. „Darüber hinaus haben sie die doppelte bis hin zu dreifache Arbeit bei der Rückabwicklung zu leisten – eine Tätigkeit, die niemand bezahlt. Es stehen aktuell 100.000 Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit von deutschen Reisebüros zur Disposition.“

Die Verbandsvorsitzende verweist nochmals auf die längst umsetzbaren Vorschläge für einen Reise-Rettungsfonds, der den verantwortlichen Stellen in den entsprechenden Ministerien u.a. von Seiten des VUSR und des Verbraucherschutzes vorliegt. „Dieser Weg wird auch von Seiten der EU unterstützt und bietet eine europarechtlich abgesicherte Lösung, wie sämtliche Reiseunternehmer vor einer Insolvenz geschützt werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht auf Rückerstattung beibehalten können, bekräftigt die VUSR-Vorsitzende.

„Überhaupt nicht nachvollziehbar und schlichtweg erschreckend ist, dass wir bei diesem wirtschaftlich so bedeutenden Thema für die Branche nicht einen Schritt weiter als zu Beginn des Pandemie-Chaos sind“, konstatiert Marija Linnhoff. Auch stelle ein eventuell drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren keinen guten Einstieg in die EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik ab Juli 2020 dar. „Diese wird schon schwierig genug, als dass sich die Akteure dort dann auch noch Rechtsbruch mit nationalstaatlicher Intention vorwerfen lassen müssen“, so die VUSR-Vorsitzende.

Über den VUSR:
Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR) fördert Reisevermittler in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen. Gegründet wurde er während der Umsetzungsphase der Pauschalreiserichtlinie als neue, starke Interessenvertretung für den Reisebürovertrieb. Drei Jahre nach seinem Start gehören dem VUSR bundesweit rund 2.500 Reisebüromitglieder, Förderer und assoziierte Mitglieder an.

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Corona Information

Vorschlag und Position des Verband selbstständiger unabhänginger Reisebüros e.V. zur angestrebten Fond-Lösung mit Grafik-Darstellung und Gedanken zur Lage in Zeiten der Corona-Krise




A     Die aktuelle, durch Covid-19 bedingte Situation der Reisebranche (Sachlage)

Die aktuelle Lage der gesamten Touristik ist sehr ernst. Noch nicht ganz erholt vom Schock der Thomas Cook Insolvenz im Herbst 2019, ist die Branche in der nächsten Krise. In ihrem Mechanismus ist diese vergleichbar mit der Bankenkrise im Jahr 2008. Hier forderten Anleger massenweise die Auszahlung ihre Einlagen. Durch die dadurch entstehenden Liquiditätsengpässe drohte die Insolvenz und ein systemweiter Zusammenbruch. Die zur Funktionsfähigkeit des gesamten Sektors notwendige Zusammenarbeit innerhalb desselben drohte, völlig zusammenzubrechen.

Ähnliches droht jetzt der deutschen Tourismusbranche: Geplante Reisen und Übernachtungen werden auf Basis gesetzlicher Vorgaben durch die Veranstalter abgesagt und fallen aus. Neubuchungen werden aus Unsicherheit über die Entwicklung der Lage bereits seit Wochen nicht getätigt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen ihr auf der Grundlage gültigen Rechts bereits bezahltes Geld zurück. Alle Anbieter müssen die bereits erhaltenen Zahlungen „unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt”, zurückerstatten (§ 651h BGB, Absatz 5).

Eine Vorschrift, die nicht nur in regulären Zeiten sinnvoll zum Verbraucherschutz beiträgt und nicht erst seit der Thomas Cook Insolvenz eine Leitlinie und Sicherheit für den Bürger darstellt. § 651h BGB gilt zwar nur für Pauschalreisen. Eine ähnliche Situation besteht aber auch bei Einzelleistungen. Ob Ferienwohnungen, Flüge, Busse oder Hotels: es droht ein erheblicher Liquiditätsabfluss.

Weder die Reiseveranstalter noch Reisemittler und auch die Leistungsträger haben die liquiden Mittel für Rückforderungen in solch außergewöhnlichen hohen Summen. Es ist keine Frage der Stärke oder Schwäche der Unternehmen, sondern ausschließlich der Situation geschuldet, dass alle Produkte, die man verkauft oder vermittelt hat, plötzlich nicht mehr verfügbar sind.

Was ist ist die Besonderheit der Tourismusbranche?
Insbesondere bei den kleinen und mittelständischen Reiseveranstaltern liegt diese darin, dass sie die Leistungsträger ganz oder teilweise im Vorfeld bezahlen. Bei Flugpauschalreisen wird der Fluganteil nahezu vollständig vorausgezahlt; Airlines haben indes ihre Erstattungen abgestellt, so dass je nach Reiseziel wesentliche Gelder nicht an Veranstalter zurückfließen. Es drohen Insolvenzen in großem Ausmaß.

Große Touristikunternehmen und Konzerne haben nachweislich weniger Vorabkosten, da sie durch gesonderte Vertrags- und Zahlungsbedingungen mit den Leistungserbringern diese in vielen Fällen erst nach der erbrachten Leistung bezahlen. Die hohen Forderungen, die Thomas Cook mit der Insolvenz bei den Leistungsträgern (u.a. Fluggesellschaften, Hotels, vor Ort Agenturen usw.) im In- und Ausland hinterließen, sind ein deutliches Indiz dafür.

Im Gegensatz zu anderen Branchen, deren Umsatz erst mit Einführung der aktuell gültigen Pandemie-Verhaltensregeln wegbrechen, sind besonders die vielen tausend Reisebüros (stationär und online) aufgrund der zahlreichen Reisewarnungen und Einschränkungen bereits seit mehreren Wochen von den verheerenden, wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen.

Nicht nur, dass aus Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Lage bereits seit vier Wochen keine Neubuchungen stattfinden, muss die deutsche Tourismusbranche zudem auch noch etwa sechs Monate Geschäftsbetrieb rückabwickeln. Denn bereits vor Monaten getätigte Urlaubsbuchungen, darunter auch für die bevorstehenden Osterferien, müssen storniert und an die Verbraucher rückerstattet werden. Dadurch entsteht vielfach – wie bei den Veranstaltern auch – ein großer Liquiditätsengpass.

Dabei sind es aktuell gerade die engagierten Reisemittler, die ohne jedwede Aussicht auf Ertrag, ihre Reisegäste täglich über die sich ändernde Lage informieren und bei Rückholungen, Umbuchungen und Reiseabsagen helfen. Sie erledigen das Krisenmanagement vor Ort nahezu „ehrenamtlich“. Ohne diese Leistung einer Vielzahl von Mitarbeitern bräche die Kommunikation zwischen Veranstaltern und Reisegästen zusammen. Dazu haben diese – zum größten Teil inhabergeführten Büros – ihre zu erwartenden Provisionen schon ihre Mitarbeiter und IT-Leistungen bezahlt, in das Marketing investiert und bekommen diese Provisionen nun nicht ausgezahlt oder müssen diese gar an den Veranstalter zurückzahlen.

Man stelle sich vergleichsweise vor, von allen Arbeitnehmern der Auto-Industrie würde mangels Abverkauf und fehlender Möglichkeiten zur Auslieferung bereits gefertigter und auf den Parkplätzen deponierter Neuwagen nachträglich der Lohn zurückverlangt. Unvorstellbar?!

Ebenso betroffen, aber wenig beachtet sind zudem all diejenigen Dienstleister im Hintergrund, die eine Reisebuchung – ob offline oder online – erst möglich machen. Die IT- und Infrastrukturdienstleister (globale Distributionssysteme (GDS) und Internetbuchungsmaschinen (IBE), die Callcenter-Betreiber und Zahlungsdiensteanbieter) sind für die gesamte Branche systemkritisch. Der Erhalt dieser Unternehmen ist durch einen Mittelfluss bedingt. Die nunmehr drohende Insolvenz dieser Unternehmen bedeutet, dass kein Anbieter seine Produkte verkaufen kann.

Viele Systeme, die im Hintergrund laufen, sind ebenfalls betroffen z.b. das Zentrale Abrechnungssystem der Flugindustrie (Billing and Settlement Plan, kurz BSP) kann seit Wochen nicht mehr auszahlen, weil Airlines die Gelder ebenfalls nicht zurückbezahlen können. Das kann dazu führen, dass dieses Abrechnungssystem innerhalb der nächsten zwei Wochen Insolvenz anmelden muss (oder beim Lesen dieser Zeilen bereits angemeldet hat?). Die Konsequenz daraus wäre, dass keiner mehr Flugtickets nach der Krise ausstellen kann und wir auf den Stand der 50er Jahre zurückgeworfen werden.

Auch Consolidator (Ticketgroßhändler) können ihre Rückzahlungen an Geschäftspartner (wie Veranstalter) nicht mehr leisten da die BSP-Rückabwicklung nicht mehr möglich ist. Das führt dazu, dass alle, die ebenfalls Rückzahlungsverpflichtungen haben

(Ticketaussteller, Veranstalter, etc) gleichfalls nicht auszahlen können. Sollte auch der Consoslidator dadurch Insolvenz anmelden, können viele andere Unternehmen keine Flüge mehr anbieten.

Aufgrund dieser aktuellen Notsituation ist eine Lösung zu finden, die – in erster Linie und nicht vergleichbar mit den meisten anderen Branchen – das Problem der gebuchten, gezahlten (komplett oder anteilig) und abgesagten bzw. noch abzusagenden Reisen regelt.

Nur so kann der wichtige Freiraum geschaffen werden für ein Durchatmen und den gesunden Neubeginn der Reisebuchungen und neuer Vertragsverhältnisse. Dabei bleibt zu hoffen, dass auch die Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Krise gern wieder reisen möchten und dazu ihr Vertrauen in die Reiseveranstalter und Reisebüros sowie auch den Gesetzgeber nicht verlieren!


B     Wieso Gutscheine keine Lösung sind

Zahlungsströme sind komplett gestört, da alle genannten Beteiligten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen (können). Das Innenverhältnis zwischen Einzelnen ist insofern gestört, dass z.B. die Reisebüros an den Veranstalter Provisionen zurückzahlen müssen, gleichwohl sie ihrem Vermittlungsauftrag vollends nachgekommen sind und darüber hinaus vieles weitere geleistet haben und weiterhin leisten. Das verursacht nicht nur aktuell untereinander Probleme, sondern auch nach der Krise.
Veranstalter müssen an den Reisegast zahlen, an Beförderer und Hotel; die Airlines an den Fluggast etc. Dazu gibt es Zahlungsprovider, die für die Abwicklung von Zahlungen z.B. der Kreditkarte nun Gelder zurückhalten und nicht mehr auszahlen, um eigene Schäden zu vermeiden (ähnlich wie bei Thomas Cook). D. h. keiner kann mehr Kreditkartenzahlungen entgegennehmen; eine der wichtigsten Zahlungsarten online wie im lokalen Büro kann damit nicht mehr genutzt werden. Davon sind auch die Banken betroffen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann dies ebenfalls das Lastschriftverfahren betreffen wird. Hierdurch wird dem Markt weitere Liquidität entzogen.

Gutscheine (Voucher) – nicht einmal Verschiebungen von Reisen auf einen späteren Zeitpunkt – sind für manche u.U. eine nette Idee, stellen aber keine Lösung dar! Das einzige was wirklich verschoben wird, ist eine zu erwartenden Flut von Insolvenzen, für die dann auch die 110 Mio. pro Versicherungsgeber wieder nicht ausreichen werden.

Denn Gutscheine und Reiseverschiebungen entlassen die Veranstalter und Fluggesellschaften nicht aus der Verpflichtung, die vom Kunden bereits (an)gezahlten Leistungen dann auch erbringen zu müssen. Wie und aus welchen Finanzmitteln soll dies möglich sein, wenn dann keine Gelder zur Verfügung stehen, weil
1. die Leistungsträger von den Reiseveranstaltern für aktuell abgesagte Reisen – wie ja überall betont wird – schon viel Geld vorab erhalten haben und nicht wirklich zurückzahlen und von den Fluggesellschaften nur Gutscheine kommen?
2. von dem wenigen (Veranstaltermarge), was bisher übrig bliebe, zweckentfremdet die laufenden Kosten des Unternehmens gezahlt werden müssen?
3. mangels Neubuchungen keine neuen, großen Erträge zur Deckung dieser, dann zu erwartenden Kosten erwirtschaftbar sind?

Das Geld als Gegenwert der Gutscheine wird nur eingefroren und kann jetzt nicht für den täglichen Geschäftsalltag eingesetzt werden, da ja dafür später noch eine Leistung erbracht werden muss.

Der Gegenwert des Gutscheins erscheint in den Büchern und Zwischen-Bilanzen doch „nur“ als zweckgebundene, zusätzliche Verbindlichkeit und darf in keinem Falle für laufende Kosten genutzt werden – um die spätere Zahlungsfähigkeit und Durchführung der „Ersatzreise“ zu garantieren.

Ergo: Augenwischerische Gutscheine machen nicht wirklich liquide, sie überschulden die Herausgeber derselben! Nicht der Urlaub wird verschoben. Nur eine Welle von Insolvenzen verzögert, weil der Staat sich besseren Lösungen verweigert hat. Stundung zu erbringender Reiseleistungen ist kein Erlassen der Bringschuld!

Durch die Gutschein-Idee ist dem Gesetzgeber die Möglichkeit genommen, die nutznießenden Veranstalter und Fluggesellschaften zu prüfen, ob diese auch wirklich  wegen der Corona-Krise in Schieflage geraten sind.

Auch eine Geldrückzahlung im Härtefall ist nicht zu verwirklichen! Weder Reiseveranstalter noch Reisebüros sind Behörden und haben kein Anrecht auf die Offenlegung der Verhältnisse durch den Reisegast.

Reisen sind kein Toaster
Reisegäste müssen sich drauf verlassen können, dass ihnen ihr Geld für eine nicht mehr mögliche Reise wieder und direkt zur Verfügung steht. Beim Kauf eines elektronischen Kleingerätes kann der Kunde sich bei Lieferengpässen trotz erfolgter Zahlung leicht auf eine zeitverzögerte Lieferung einlassen, möchte er ja exakt auch dieses Produkt erhalten. Bei Reisevorhaben, nun u.U. zu anderen Jahreszeiten, ist dies aufgrund der jeweiligen Produktpalette der unterschiedlichen Reiseanbieter so nicht möglich. Vertröstung hilft da überhaupt nicht weiter, wenn es sich um Beträge handelt, die bei vielen Reisegästen die Höhe eines Monatsgehalts und mehr ausmachen. Kein Reisegast kann heute vorhersehen, ob er wegen der Krise, Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust etc. aktuell nicht in Engpässe gerät. In vielen Fällen ist es die notwendige Rückzahlung an den Reisegast, die diesen und seiner Familie Perspektiven gibt.

DRV Umfrage zur Akzeptanz von Ausgleichszahlungen
In einer Schnellumfrage bei den Reisebüros und anderen Branchenpartnern erhob der DRV auch Meinungen zur Akzeptanz der Gutschein-Idee beim Vertrieb und den Reisegästen. Die Belegzahlen wurden in der abschließenden Pressemitteilung nicht erörtert. Wieso?

Die Gutschein-Idee schürt das Misstrauen
Was sich die Erfinder der Gutschein-Idee wünschen und was die Verbraucherin und der Verbraucher wirklich verstehen, ist höchst unterschiedlich zu bewerten. In jeder Fernsehsendung sitzen aktuell Politiker, die dem Bürger versichern, dass der Staat genug Finanzmittel für jeden zur Verfügung stellen wird. Für Solo- und Kleinunternehmer werden Soforthilfen ab 3.000,- Euro zugesichert. Auf der anderen Seite hören dieselben nun, dass Sie für die Reise „nur“ einen Gutschein erhalten. Die Mehrzahl der Reisegäste wird in der aktuellen Notsituation dieses Geld dringend und zusätzlich zur Finanzhilfe benötigen. Die zugesicherten Hilfen werden diese nicht zur Deckung von Lücken, die mangels Rückzahlung des Reisepreises entstehen, nutzen wollen.
Welche Außenwirkung hat es, wenn die Bundesregierung so beteuert, sie lasse niemanden im Stich. Nur die Reisenden bekommen ihr ihnen rechtlich zustehendes Geld nicht ausgezahlt!
Gerade jetzt – und es wird oft betont – zu Beginn der Gesamtsituation, wo die Ungewissheit viele quält, sind fairer Umgang und gute Aussichten eine Erleichterung. Vertröstung hilft da weniger!

Gutscheine schaffen kein neues Vertrauen in die Pauschalreise
Nach Thomas Cook haben besonders auch die Reisemittler durch viel Arbeit und gute Argumente trotz vieler Probleme bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen neues Vertrauen in die Pauschalreise gepflanzt. Durch die Gutschein-Idee wird dieses Vertrauen nun vollends verstört. Reisewillige werden zukünftig eher von Pauschalreiseangeboten Abstand nehmen, als wieder bei den bekannten und weniger bekannten Veranstaltern zu buchen!
Und diese neue Unglaubwürdigkeit wird an allen hängen bleiben – vor allem an den „kleinen Reisebüros um die Ecke“, zu denen der Kunde persönlichen Kontakt hat.

Blick auf andere EU Länder
Die deutsche Politik ist nicht verpflichtet, die Ideen anderer EU-Länder auch in Deutschland umzusetzen – und dafür auch noch die EU Kommission zu bemühen. Man muss nicht alles kopieren, was für andere EU-Länder u.U. sinnvoll erscheinen mag, wenn die Strukturen in Deutschland doch ganz andere sind.

Im Rahmen der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie betonte Herr Fiebig (DRV) vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Januar 2017 diesen Blick auf deutsche Verhältnisse vehement (nachzulesen im Protokoll: 18. Wahlperiode Protokoll der 128. Sitzung vom 23. Januar 2017 Seite 15f):

„Da sind Strukturen entstanden, die mit den Strukturen im deutschen Reisemarkt nicht in Deckung zu bringen sind und uns arge Probleme bereiten. Das heißt, eines ist für uns ziemlich klar erkennbar: Es entstehen für alle Marktteilnehmer, und gerade für Reiseveranstalter und Reisebüros, ganz erhebliche zusätzliche Lasten (…) Hierunter werden besonders klein-und mittelständische geprägte Reisebüros leiden. (…) Das sind im Übrigen 10.000 Reisebüros, die sich meist in der Struktur der KMUs, kleine und mittlere Unternehmen, befinden. Darum ist die Branche dringend darauf angewiesen, dass die nationalen Spielräume klug und – das ist die Bitte – mutig genutzt werden. Wir setzen vor allem auf Ihren Sachverstand und Ihren politischen Gestaltungswillen. (…) Deswegen trifft der vorliegende Gesetzentwurf die deutschen Reisebüros sehr hart und mit voller Wucht. (…) Wir sehen die Gefahr, dass – wenn es keine Rechtssicherheit mehr gibt – der Kunde dem Reisebüro den Rücken zuwendet und sich alternativ bedienen wird. Das wird sehr starke strukturelle Veränderungen nach sich ziehen.“ Ja, aus der Liquiditätskrise darf keine Schuldenkrise werden – eben auch nicht für den Staat. Und ja, die Gutschein-Idee „bewahrt“ den Bund aktuell davor Geld ausgeben zu müssen, da Veranstalter und Fluggesellschaften so den Verbraucher als Kreditgeber nutzen. Umfragen zeigen: Reisen ist das Liebste, was den deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Nun darf nicht ausgerechnet aus dieser Branche die erste Hiobsbotschaft im Blick auf nicht ausgezahlte Kundengelder kommen!

Wie Wilhelm Busch es sagte: „Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe!“ – Neben anderen Kriterien gilt: Die aus der mangelhaften Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtline resultierende Staatshaftung wird den Bund und die Steuerzahler letztendlich – ohne Aussicht auf gleichzeitige Eingänge – weitaus mehr kosten, als die nachfolgende Fonds-Lösung!

C     Der Deutsche Reise-RettungsFonds (DRRF)

Bundesgestützter Fonds für Rückzahlungsverpflichtungen aus abgesagten bzw. noch abzusagenden Reisen

Eine überaus drastische Maßnahme ist notwendig, um alle Unternehmen zu stützen, die sich aufgrund der Situation Forderungen gegenüber sehen, die sie – unverschuldet und außerhalb Ihres Einflussbereiches – nicht erfüllen können. Die Bankenkrise hat verdeutlicht wie es geht.

Das Finanzmarktstabiliserungsgesetz wurde auf die Realwirtschaft ausgeweitet; aber eine punktuelle Unterstützung von Unternehmen hilft nicht, den Systemzusammenbruch abzuwenden und die vielfältige Tourismuslandschaft in Deutschland zu erhalten. Es bedarf eines mutigen Schritts. Es ist nicht die Zeit für Einzellösungen. Ein neuer Sonderfonds als Sondervermögen des Bundes ist zwingend notwendig.

Neben den Reiseveranstaltern und Reisebüros stecken auch Leistungsträger (Hotel, Flug, Bus, Event, usw.) und auch die technischen Systeme dahinter in großen Problemen. Hieraus ergeben sich temporäre wie inhaltliche Abläufe.

Input des Staates
Die Reiseveranstalter lagern die Rückzahlungen des Reisepreises (voll oder nach bisheriger Anzahlung anteilig) in voller Höhe der empfangenen Gelder an ihre Kunden in den Deutschen Reise-RettungsFonds (DRRF) aus und treten gleichzeitig die Forderungen gegenüber Leistungsträgern ab. Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften) können ebenfalls ihre Rückzahlungsverpflichtungen auslagern – direkt oder über den Reiseveranstalter. Die Reisekunden erhalten über die Veranstalter und Fluggesellschaften das Ihnen durch den Schuldner zur Verfügung gestellte Geldmittel ausgezahlt. Das vom Kunden bisher gezahlte Geld bleibt beim Veranstalter bzw. der Fluggesellschaft, da diese dem Kunden aus Bundesmitteln einen Geldwert in Höhe seiner bisherigen Zahlung (anstatt der zu erbringenden Leistung) auszahlt. Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt als Schuldner. „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben!“ Da das bisher gezahlte Kundengeld bei den Veranstaltern verbleibt, wird zwischen den Veranstaltern und Reisemittlern der Wert der bereits gebuchten, gezahlten (ganz oder anteilig) und abgesagten Reisen (derzeit auf 0,00 Euro) wieder vollumfänglich zur Grundlage der zu vergütenden Provisionen angerechnet. Manche Veranstalter fordern von Reisegästen eine Anzahlung bis zu 40%, aus der die Provision auf den Gesamtreisereisepreis für das vermittelnde Büro erstattbar ist.

Reisemittler erhalten so aus den vom Veranstalter eingezogenen und weiterhin einbehaltenen Kundengeldern (voll oder nur anteilig gezahlt) die ihnen für ihren vollen Einsatz auch nach gültigen Provisionvereinbarungen voll zustehende Provision ausgezahlt, rücküberwiesen oder nicht zurückgebucht (falls bereits schon ausgezahlt). Reisemittler unterstützen Veranstalter und Fluggesellschaften gern dabei, den Kunden die Verspätung der zu erwartenden Rückzahlung inhaltlich zu begründen.

Gern helfen Veranstalter und Fluggesellschaften durch einen bei den Reisegästen eingepreisten Fondsbeitrag später, dass dieses Loch wieder gefüllt wird. Wird allerdings der Verbraucher zum Kreditgeber für die Veranstalter gemacht, dann besteht die große Gefahr, die Problematik der Insolvenzen nur in die Zukunft zu schieben – was für den Bund dann erheblich höhere Mehrkosten verursachen würde, als die Fondsübernahme als Schuldner mit Aussicht auf Rückzahlungen.

Die Abwicklung
Die Reiseveranstalter, Leistungserbringer und Reisevermittler treten die Forderungen gegenüber Leistungsträger ab. Gleichzeitig verpflichten sie sich, innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens von beispielsweise drei bis zehn Jahren, die Zahlungen zurückzugeben. Der Zinssatz kann bonitätsabhängig festgesetzt werden. Veranstalter, die unverzüglich zahlen, können auch nur mit einem Bearbeitungsentgelt belastet werden. Hierdurch wird auch sichergestellt, dass alle Kunden ihre Gelder von einer Stelle erhalten und Wettbewerbsverzerrungen nicht eintreten.

Technische Systeme mit einbinden
Touristikunternehmen, die Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Kunden aus Stornierungen erfüllen müssen, melden diese nun an die zu installierende Datenbank. Dies kann auch automatisch über systemische Schnittstellen abgewickelt werden. Dort müsste der Vorgang anhand gewisser Kriterien (Reisezeitraum, zu dem Zeitpunkt gültige Reiseregularien etc.) geprüft und anschließend anerkannt werden. Diese Kriterien müssen laufend entsprechend der Entwicklungen der Krise und seiner Reiseregularien angepasst werden. Anschließend wird das Geld entsprechend durch den Fonds ausbezahlt.Eine Handvoll sogenannter Midoffice-, Backoffice- und Finanzbuchhaltungsprovider verwalten in ihren Systemen die Buchungen aller Akteure im deutschen Touristikmarkt. Dies beinhaltet die Forderungen von Kunden, Provisionsabwicklungen oder auch Abrechnungen von Zulieferern. Diese könnten deshalb über Schnittstellen eine zentrale Rolle in der Lieferung und Verwaltung der rückzahlungspflichtigen Buchungen an den Fonds spielen. Der Fonds würde in Form einer Datenbank installiert. Für den Aufbau und die Verwaltung könnte eine niedrige Servicegebühr installiert werden, die an die Midoffice-, Backoffice- und Finanzbuchhaltungssysteme zu entrichten wäre. Dies würde diese ebenfalls bei der Aufrechterhaltung ihrer Betriebe unterstützen.

Der Vorteil des DRRF im Vergleich zur komplizierteren Gutschein-Idee
In beiden Fällen muss der Staat in die Haftung gehen. Gutscheine „helfen“ nur auf den ersten Blick und sind maximal ein gutes Instrument, um Zeit zu gewinnen. Das dürfte aber nicht ausreichen, ohne die dahinter gelagerten Systeme mit zu involvieren. Diese funktionieren aber nicht mit Gutscheinen; ein Hochfahren auch für die Gutscheinausteller wird daher nicht mehr möglich, sondern ist nur ein Zeitgewinn. Gutscheine verkörpern daher eher ein Sterben der Branche auf Raten.

Außerdem ist eine Lösung, in der Geld fließt, für alle Beteiligten besser. Sie führt dazu, dass alle ihre Liquidität behalten. Und dass gleichzeitig auch echtes Geld fließt – was definitiv auch den Bürgerinnen und Bürgern bei einem Restart nach der Krise hilft. Dabei würde das Vertrauen in die Aussagen und Förderungen durch die Politiker in ein besseres Licht gerückt. Zunehmende, zu beobachtende Unruhe wird nicht weiter gefördert!

Die Höhe der Staatshaftung läuft aufs Gleiche hinaus und die Fondslösung hilft allen Betrieben wie Veranstaltern, Vermittlern und sonstigen Leistungsträgern. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist, dass sie absolut gesetzeskonform ist, da sie nicht gegen die EU-Pauschalreiserichtlinie verstößt.

Keine Änderung der Verbraucherrechte
Unabhängig von der Frage, ob aufgrund der vorliegenden völlig außergewöhnlichen Lage eine Anpassung der Verbraucherrechte möglich wäre, bietet diese Lösung die beste Chance, Verbraucherrechte unangetastet zu lassen, ohne die Insolvenz einer großen Zahl von Veranstaltern zu verursachen. Da die Bundesrepublik im Fall einer Insolvenz ohnehin haften wird, ist eine zusätzliche Belastung der Kassen nicht gegeben.

Wer unterstüzt den DRRF
Im Brandbrief an Frau Merkel wird von Gutschein ODER Fondslösung gesprochen, d. h. er wird von fast allen Verbänden unterstützt. Gerade auch von den Gegnern der Gutschein-Idee wird eine Fondslösung nach DRRF vorgeschlagen z.B. VUSR und VZBV. In den letzten Presseerklärungen wurde die Fondslösung sogar gefordert.


Auch hier ist jeder überzeugt, dass (geschätzt) max. 10 Milliarden Euro, die als Rettungsschirm für die gesamte Branche mit über zwei Millionen Arbeitsplätzen dann 5.000 Euro pro gesicherten Arbeitsplatz bedeuten, eben auch eine wesentlich bessere Aussicht auf Rückflüsse an den Schuldner bedeuten.


Anlage:
– grafische Darstellung der Fondslösung
– Gedanken zur Lage (Klaus Brähmig)
– Offener Brief (Gregor Strabel)




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Branchenverband VUSR positioniert sich ganz klar gegen Gutschein-Lösung

„Verbraucher und Reisebüros dürfen nicht zu zinsfreien Nothilfebanken der Reiseveranstalter und Airlines gemacht werden“

(Iserlohn, 27.03.20) „Gutscheine anstelle von Bargeld ist keine Lösung“, bekräftigt Marija Linnhoff im Namen des Verbands unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR). Damit spricht sich der VUSR klar gegen die derzeit im Raum stehende Option für Unternehmen in der Reiseindustrie aus, entgangene Reiseleistungen aufgrund der Corona-Situation weltweit mit unabgesicherten Gutscheinen zu kompensieren. „Die Bundesregierung sollte jetzt schnellstens für ihr wieder einmal (!) desolates Fehlverhalten bei der Umsetzung von Gesetzen Verantwortung übernehmen“, kritisiert die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff scharf. „Es kann nicht angehen, dass Gutscheine als Allheilmittel für die Kunden und Reisebüros sowie den Schutz der Verbraucher angesehen werden. Diese Variante ist definitiv nicht das richtige und adäquate Mittel zur Lösung der Liquiditätsprobleme einiger Reiseveranstalter und Airlines.“

Die VUSR-Vorsitzende legt großen Wert darauf, dass den Kunden der Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Beträgen bei Pauschalreisen BGB 651h erhalten bleibt und sie diese zeitnah rückerstattet bekommen. „In einer Zeit, in der die Kunden selbst nicht wissen, wie es weitergeht, kann man nicht erwarten, dass Kunden und Reisebüros zu Banken der Veranstalter gemacht werden“, moniert Marija Linnhoff. „Hier muss die Bundesregierung als Bürge für die Veranstalter im Hinblick auf die zu erstattenden Kundengelder sowie die Provisionen eintreten, denn die Bundesregierung hat es wieder einmal wider besseren Wissens versäumt, eine funktionierende Kundengeldabsicherung zu verabschieden.“

Marija Linnhoff tritt vehement für die Belange der rund ca. 20.000 betroffenen selbstständigen Reiseverkäufer ein, deren liquide Mittel seitens der Veranstalter abgebucht werden, ohne die Kundengelder zu erstatten. „Es kann nicht angehen, dass sie sich zur Rettung der Reiseveranstalter und Airlines opfern müssen“, betont Marija Linnhoff. „Somit ist es allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung faire und konsequente Maßnahmen ergreift und die gesamte Reisebranche damit zugleich in ihrer großen Krise stützt.“

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Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR) fördert Reisevermittler in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen. Gegründet wurde er während der Umsetzungsphase der Pauschalreiserichtlinie als neue, starke Interessenvertretung für den Reisebürovertrieb. Drei Jahre nach seinem Start gehören dem VUSR bundesweit rund 2.500 Reisebüromitglieder, Förderer und assoziierte Mitglieder an.